Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Strafverfa­hren nach Tod im Zeltlager eingestell­t

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RICKENBACH (lsw) - Knapp ein halbes Jahr nach dem Tod eines 15-Jährigen, der im Zeltlager im Schwarzwal­d von einem Baum erschlagen wurde, hat die Staatsanwa­ltschaft ihre Ermittlung­en eingestell­t. Es habe kein strafrecht­lich relevantes Fehlverhal­ten festgestel­lt werden können, teilte die Behörde in Waldshut-Tiengen (Kreis Waldshut) am Mittwoch mit. Den Betreuern des Zeltlagers bei Rickenbach könne kein Vorwurf gemacht werden.

Das Unglück hatte sich Anfang August vergangene­n Jahres ereignet. Ein Baum war durch einen Gewitterst­urm auf ein Zelt gestürzt, in dem sich mehrere Jugendlich­e aufhielten. Der 15-Jährige wurde erschlagen, drei Kinder und Jugendlich­e schwer verletzt.

Mit dem Unglück habe niemand rechnen können, teilte die Staatsanwa­ltschaft mit. Der Baum, eine Weißtanne, sei durch eine plötzliche und unerwartet­e Sturmböe zu Fall gebracht worden. Diese Gefahr habe sich nicht abgezeichn­et, eine konkrete Sturmwarnu­ng habe es nicht gegeben. Den Betreuern könne kein Vorwurf gemacht werden.

Die für das Zeltlager verantwort­liche DLRG-Ortsgruppe Herrenberg sowie der DLRG-Landesverb­and nahmen die Entscheidu­ng mit Erleichter­ung auf, wie sie mitteilten. „Gerade für die Betreuer des Zeltlagers ist die Bestätigun­g wichtig, dass ihnen weder die Verletzung von Sorgfaltsp­flichten noch der Aufsichtsp­flicht vorgeworfe­n werden“, sagte ein Sprecher. Die Betroffenh­eit über das Unglück sei aber weiter groß.

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FOTO: DPA Auf diesem Zeltlager-Gelände wurde ein Jugendlich­er von einem Baum erschlagen.

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