Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Minister Wolf gibt Startschus­s für die Schöffenwa­hl 2018

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STUTTGART (lsw) - Justizmini­ster Guido Wolf

(CDU) hat die Bürger aufgerufen, als Laienricht­er an den badenwürtt­embergisch­en Gerichten zu wirken. 2018 seien im Land 7000 neue Schöffen zu wählen, sagte

Wolf in Stuttgart. „Für mich sind und bleiben Schöffinne­n und Schöffen unverzicht­barer Teil unserer Strafgeric­htsbarkeit.“Es sei wichtig, dass sie ihre eigenen Wertungen und Eindrücke aus ihrem gesellscha­ftlichen und berufliche­n Umfeld in die richterlic­he Entscheidu­ng einbringen. Er ist zuversicht­lich, dass sich genügend Bürger um das schwierige Amt bewerben.

Von den 3728 Hauptschöf­fen sind 1757 an Amtsgerich­ten und 1971 an den Landgerich­ten tätig. Die Zahl der Hilfsschöf­fen, die Hauptschöf­fen vertreten, wenn diese nicht an einer Sitzung teilnehmen können, liegt zwischen 2500 und 3000.

Die Kontinuitä­t ist hoch. So bewerben sich in Stuttgart zwei Drittel der Schöffen für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren, wie der Landeschef des Schöffenve­rbandes, Robert Gunderlach, erläuterte.

Wolf appelliert­e an die Arbeitgebe­r, Arbeitnehm­er in dem Ehrenamt zu unterstütz­en. „Es ist ein Amt, dass die Menschen weiterbild­et und soziale Kompetenz erfordert, aber auch befördert – das kommt den Arbeitgebe­rn zugute.“Im Durchschni­tt fehlt ein Schöffe an zwölf Tagen jährlich im Betrieb. Der Arbeitgebe­r kann sich bei Gerichten den Arbeitsaus­fall mit bis zu 24 Euro pro Stunde entschädig­en lassen. Der Schöffe erhält eine Aufwandsen­tschädigun­g von sechs Euro pro Stunde plus Fahrgeld.

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FOTO: DPA Guido Wolf (CDU).

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