Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Neuer Anlauf vom Bundesrat
Die NPD ist kaum noch vorhanden, doch verboten ist sie nicht
BERLIN (sal/dpa/AFP) - Die NPD erhält zurzeit aufgrund ihrer Landtagswahlergebnisse gut eine Million Euro als staatliche Parteienfinanzierung. „Und eine Million Euro für die NPD aus staatlichen Geldern ist eine Million Euro zu viel“, sagt Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU).
Parteien werden finanziert, wenn sie im Bund oder bei einer Europawahl mindestens 0,5 Prozent der Stimmen erreicht haben. Bei Landtagswahlen gilt die Grenze von einem Prozent. Bei der Bundestagswahl 2017 hatte die NPD nur 0,4 Prozent geschafft. Sie ist derzeit in keinem Landtag mehr vertreten, hatte aber bei Landtagswahlen in Ostdeutschland zuletzt noch regelmäßig mehr als ein Prozent erreicht. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wies darauf hin, dass die NPD in ihrem Land „sehr umtriebig“sei, auch wenn sie nicht mehr im Landtag vertreten sei.
Es war eines der peinlichsten Verfahren überhaupt, als 2003 das vom Bundestag und Bundesrat gemeinsam angestrebte NPD-Verbotsverfahren vom Verfassungsgericht abgelehnt wurde, weil man nicht deutlich erkennen konnte, welche Aktivitäten von der Partei selbst und welche vom Verfassungsschutz initiiert wurden. Der Bundestag entschied sich gegen einen neuen Verbotsantrag, um nicht die Gefahr eines erneuten Scheiterns in Kauf zu nehmen. Der Bundesrat aber nahm 2013 einen neuen Anlauf zu einem Verbotsverfahren. Auch dies hatte keinen Erfolg. Die Partei sei zwar verfassungsfeindlich, so das Urteil von 2017, habe aber nicht das Potenzial, ihre Ziele durchzusetzen.
Gleichzeitig gab das Verfassungsgericht den Hinweis, dass es möglich sei, der Partei über einen Ausschluss von der Parteienfinanzierung entgegenzutreten. Entsprechende Gesetze wurden im vergangenen Jahr von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Jetzt sind es wieder die Länder, die den konkreten Antrag stellen, die NPD von der Finanzierung auszuschließen.