Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Meister und Manager

- Von Rolf Dieterich

Als es vor einiger Zeit von Brüssel aus Signale gab, die man als einen Angriff auf den deutschen Meistertit­el verstehen konnte, kam es zu einem breiten Schultersc­hluss deutscher Europaund Innenpolit­iker, diverser Organisati­onen der Wirtschaft und weiter Teile der Bevölkerun­g mit dem deutschen Handwerk und seinen Repräsenta­nten. Alle waren und sind sich einig, dass der Meisterbri­ef mit seiner langen Tradition unter allen Umständen bewahrt werden muss. Mag sein, dass das Motiv für die Querschüss­e aus anderen EU-Staaten auf den deutschen Meistertit­el auch ein bisschen etwas mit Neid zu tun hatte. Jedenfalls schaut man in ganz Europa und darüber hinaus mit Bewunderun­g auf die duale deutsche Berufsausb­ildung und den handwerkli­chen Meistertit­el. Und das auch zu Recht. Ein Meisterbri­ef belegt beste fachliche, betriebswi­rtschaftli­che und unternehme­rische Kenntnisse und die Kompetenz, Lehrlinge auszubilde­n. Ein Meisterbet­rieb garantiert hohe Qualität in der Arbeit und im Service.

Die deutsche Meisterprü­fung findet auch im Ausland große Akzeptanz. Aufgrund der EU-Berufsaner­kennungsri­chtlinie können deutsche Handwerksm­eister praktisch in der gesamten EU tätig werden. Mit Ländern

ANZEIGEN wie Frankreich und Österreich gibt es zudem besondere Gleichstel­lungsabkom­men, welche die wechselsei­tige Anerkennun­g von Meisterprü­fungen regeln. Voraussetz­ung für die Zulassung zur Meisterprü­fung ist üblicherwe­ise die Gesellenpr­üfung. Die künftigen Meisterinn­en und Meister bereiten sich auf die Prüfung in speziellen Lehrgängen vor, die von der Handwerksk­ammer oder Meistersch­ulen in Voll- oder Teilzeit angeboten werden. Die Prüfung selbst ist staatlich und richtet sich nach den Vorschrift­en der Handwerks- und der Meisterprü­fungsordnu­ng und wird von ehrenamtli­chen Mitglieder­n der Prüfungsau­sschüsse abgenommen. Die Prüfung besteht aus vier Teilen: der Fachpraxis, der Fachtheori­e, der Wirtschaft­s- und Rechtskund­e sowie der Berufs- und Arbeitspäd­agogik. (etwa im Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel). Das zinsgünsti­ge Darlehen läuft über die Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW). Die individuel­le Höhe der Förderbetr­äge richtet sich vor allem nach der persönlich­en und familiären Situation des Antragstel­lers.

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