Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Meister und Manager
Als es vor einiger Zeit von Brüssel aus Signale gab, die man als einen Angriff auf den deutschen Meistertitel verstehen konnte, kam es zu einem breiten Schulterschluss deutscher Europaund Innenpolitiker, diverser Organisationen der Wirtschaft und weiter Teile der Bevölkerung mit dem deutschen Handwerk und seinen Repräsentanten. Alle waren und sind sich einig, dass der Meisterbrief mit seiner langen Tradition unter allen Umständen bewahrt werden muss. Mag sein, dass das Motiv für die Querschüsse aus anderen EU-Staaten auf den deutschen Meistertitel auch ein bisschen etwas mit Neid zu tun hatte. Jedenfalls schaut man in ganz Europa und darüber hinaus mit Bewunderung auf die duale deutsche Berufsausbildung und den handwerklichen Meistertitel. Und das auch zu Recht. Ein Meisterbrief belegt beste fachliche, betriebswirtschaftliche und unternehmerische Kenntnisse und die Kompetenz, Lehrlinge auszubilden. Ein Meisterbetrieb garantiert hohe Qualität in der Arbeit und im Service.
Die deutsche Meisterprüfung findet auch im Ausland große Akzeptanz. Aufgrund der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie können deutsche Handwerksmeister praktisch in der gesamten EU tätig werden. Mit Ländern
ANZEIGEN wie Frankreich und Österreich gibt es zudem besondere Gleichstellungsabkommen, welche die wechselseitige Anerkennung von Meisterprüfungen regeln. Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist üblicherweise die Gesellenprüfung. Die künftigen Meisterinnen und Meister bereiten sich auf die Prüfung in speziellen Lehrgängen vor, die von der Handwerkskammer oder Meisterschulen in Voll- oder Teilzeit angeboten werden. Die Prüfung selbst ist staatlich und richtet sich nach den Vorschriften der Handwerks- und der Meisterprüfungsordnung und wird von ehrenamtlichen Mitgliedern der Prüfungsausschüsse abgenommen. Die Prüfung besteht aus vier Teilen: der Fachpraxis, der Fachtheorie, der Wirtschafts- und Rechtskunde sowie der Berufs- und Arbeitspädagogik. (etwa im Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel). Das zinsgünstige Darlehen läuft über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die individuelle Höhe der Förderbeträge richtet sich vor allem nach der persönlichen und familiären Situation des Antragstellers.