Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Kameras sollen Sicherheit in der Stadt erhöhen
Gemeinderat passt Polizeiverordnung den Auflagen des Regierungspräsidiums an
LEUTKIRCH - Die neue Polizeiverordnung, die die Gemeinderäte im vergangenen Jahr beschlossen haben, hat die Räte in der Sitzung am Montag erneut beschäftigt. Das Regierungspräsidium Tübingen hatte in zwei Punkten rechtliche Bedenken geltend gemacht. Jetzt musste der Leutkircher Rat nachjustieren.
Einwände meldete das Regierungspräsidium unter anderem bei der Anleinpflicht für Hunde an. Laut alter Polizeiverordnung mussten Halter ihre Tiere auf Wegen und Flächen im Leutkircher Stadtgebiet – sowohl innerhalb als auch außerhalb – an die Leine nehmen. Beim Entwurf der neuen Verordnung sah die Stadt eine Lockerung vor. Dem widersprach der Gemeinderat im vergangenen Jahr allerdings. Deshalb wurde die Anleinpflicht auf der gesamten Leutkircher Gemarkung auch in die neue Verordnung aufgenommen. Zu unrecht, sagt das Regierungspräsidium. Grundsätzlicher Leinenzwang, innerhalb und außerhalb der Ortschaften, bestehe ausschließlich für bestimmte Kampfhunde.
Stadt lockert Leinenpflicht doch
Die Gemeinderäte hatten somit keine andere Wahl, als von der Anleinpflicht außerhalb der Ortschaften abzurücken. „Die alte Regelung ist rechtswidrig. Wir dürfen keinen Leinenzwang außerhalb der Ortschaften beschließen“, sagte Bürgermeisterin Christina Schnitzler. Das sorgte bei einigen Gemeinderäten für Ärger. „Für mich gehören Hunde auch außerhalb der Stadt an die Leine“, sagte Waldemar Westermayer (CDU). Bei seinen Bedenken gehe es ihm zu einem großen Teil darum, Tiere von Landwirten vor Hunden zu schützen. „Wenn Hunde frei herumlaufen, kann es auch vorkommen, dass sie auf Weiden springen und die Kühe jagen. Die Weidehaltung ist bei uns im Allgäu eine Besonderheit. Ich denke, wir brauchen da auch eine besondere Regelung“, so Westermayer. Für ihn stehe fest, dass die Anleinpflicht außerhalb der Ortschaften nicht nur der Landwirtschaft, sondern auch freilebenden Tieren, der Natur und allen Menschen, die sich vor Hunden fürchten, zugutekommen würde. Franz Sipple (CDU) stimmte ihm zu, fügte aber an: „Ich habe nichts gegen Hundebesitzer. Viele haben ihren Hund im Griff. Bei manchen funktioniert das aber nicht. Das führt dann zu Problemen.“
Mit einer Enthaltung (Sipple) und einer Gegenstimme (Westermayer) beschloss der Gemeinderat die Anleinpflicht auf Straßen und Wegen im Innenbereich, in Grün- und Erholungsanlagen sowie bei Veranstaltungen oder Versammlungen, bei denen eine Vielzahl von Personen anwesend ist. Außerhalb der Ortschaften dürfen Hunde nun mit Begleitung einer Person frei laufen, solange die Person durch Zuruf auf das Tier einwirken kann.
Gleich mehrere Gemeinderäte appellierten an das Gewissen der Hundehalter, die Vorgaben in der Verordnung ernst zu nehmen und auch die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu entsorgen. „Mir ist wichtig, dass wir weiterhin vorsorgen und Hundebesitzern auf den Wegen Beutel zur Verfügung stellen“, merkte Alois Peter (CDU) an.
Videoüberwachte Tiefgarage
Auch gegen einen weiteren Passus der geplanten Leutkircher Polizeiverordnung hatte das Regierungspräsidium etwas einzuwenden. Die Stadt wollte den Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen einschränken. Allerdings rechtfertige, nach Angaben der Verwaltung, die geringe Anzahl der Übergriffe in Leutkirch so ein drastisches Verbot nicht. Auch dieser Einwand des Regierungspräsidiums stieß bei einigen Räten auf Unverständnis. Vor allem Frauen hätten im Bereich der Marktstraße Nord im Dunkeln oft Angst alleine unterwegs zu sein, hieß es. „Das kommt schon vor, dass man dort angepöbelt wird“, sagte Rupert Steinle (Freie Wähler). Außerdem sei die Tiefgarage Löwenzentrum dauerhaft vermüllt.
„Ich kann nachvollziehen, dass sich vor allem Frauen in diesen Bereichen unwohl fühlen. Zum Glück ist über dieses ungute Gefühl hinaus aber noch nie etwas Schlimmeres passiert“, sagte Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle. Um die Sicherheit zu erhöhen, sollen nun in der Tiefgarage Löwenzentrum und am Aufgang zur Straße Überwachungskameras installiert werden. 24 000 Euro sind dafür zunächst veranschlagt.„Vielleicht können wir ja so die ’Stammkundschaft’ vertreiben“, sagte Steinle.
Kameras hätten bereits am Bahnhof zu Erfolg geführt. „Es gibt dort inzwischen deutlich weniger Verstöße“, hieß es vonseiten der Verwaltung.