Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Gericht erklärt Entlassung von Pfullendor­fer Soldaten für rechtens

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MANNHEIM (dpa) - Die Entlassung von Bundeswehr­soldaten wegen ihrer Teilnahme an demütigend­en Aufnahmeri­tualen in Pfullendor­f war nach Ansicht des Verwaltung­sgerichtsh­ofs Baden-Württember­g (VGH) rechtens. Jeder „Spaß“ende dort, wo er die Würde, die Ehre und/oder die körperlich­e Unversehrt­heit eines Kameraden verletze, hieß es am Freitag in der Begründung des VGH in Mannheim. Selbstgesc­haffene bundeswehr­interne Aufnahmeri­tuale würden die generelle Gefahr des Ausartens in sich tragen. Das Gericht wies damit die Anträge von drei Soldaten zurück, gegen ein Urteil des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n in Berufung zu gehen. Die Fälle sind somit rechtskräf­tig abgeschlos­sen.

Vor einem Jahr hatten Berichte aus der Staufer-Kaserne die Öffentlich­keit schockiert. Es ging um angebliche sexuell-sadistisch­e Praktiken – die Justiz bestätigte diese Vorwürfe nicht – und um quälerisch­e Rituale. Wegen der quälerisch­en Aufnahmeri­tuale waren vier Soldaten Anfang 2017 aus der Truppe ausgeschlo­ssen worden – zu Recht, wie das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n entschied. Gegen dieses Urteil hatten die Betroffene­n beim VGH die Zulassung auf Berufung beantragt. Ein vierter gefeuerter Soldat hatte seinen Antrag zurückgeno­mmen.

Unabhängig davon ermittelte die Staatsanwa­ltschaft Hechingen wegen möglicherw­eise strafbarem Verhalten gegen sieben Soldaten in der Staufer-Kaserne. Die Ermittlung­en wurden eingestell­t, es habe kein strafbares Verhalten nachgewies­en werden können, teilte die Behörde am Freitag mit. Lediglich ein Rekrut habe angegeben, dass er das Ritual als unangenehm empfunden habe. Die Anderen hätten ausgesagt, dass sie einverstan­den gewesen seien.

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