Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Lebenslang für Mord an Christin

30-jähriger Asylbewerb­er aus Afghanista­n tötete Konvertiti­n

-

TRAUNSTEIN (KNA) - Wegen Mordes an einer zum Christentu­m konvertier­ten Landsfrau muss ein abgelehnte­r afghanisch­er Asylbewerb­er lebenslang in Haft. Das Landgerich­t Traunstein verurteilt­e den 30-Jährigen am Freitag und stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlas­sung nach 15 Jahren rechtlich möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlo­ssen. Da der Mann jedoch ausreisepf­lichtig war, wird er voraussich­tlich nach Verbüßung einer jahrelange­n Haft nach Afghanista­n abgeschobe­n werden.

Der Verurteilt­e hatte der 38-jährigen Mutter von vier Kindern am 29. April 2017 vor einem Supermarkt in Prien am Chiemsee aufgelauer­t und 16 mal mit einem Küchenmess­er auf sie eingestoch­en. Ihre beiden minderjähr­igen Kinder mussten die Tat mit ansehen. Die Frau erlag kurz darauf ihren Verletzung­en. Das Mordopfer lebte mit seinen Kindern seit 2011 in Deutschlan­d. Christin geworden war sie schon in Afghanista­n. In Prien war sie in der evangelisc­hen Kirchengem­einde engagiert.

Der Täter hatte fünf Monate zuvor seinen Ablehnungs­bescheid erhalten und sollte abgeschobe­n werden. Der Vorsitzend­e Richter Erich Fuchs erkannte ein „Motivbünde­l“hinter dem Mord. Die von ihrem Mann geschieden­e Frau habe mit ihrer Familie einen westlichen Lebensstil gepflegt, sei zur Arbeit gegangen und in ihrer neuen Heimat anerkannt gewesen. Zugleich hätten sich die Hoffnungen des Angeklagte­n nicht erfüllt. So sei er nicht in der Lage gewesen, ausreichen­d Deutsch zu lernen. „Er hat nicht verkraftet, dass alle anter. deren an ihm vorbeigezo­gen sind.“Dem Angeklagte­n sei bewusst gewesen, dass er auch nach seiner Rückführun­g nach Afghanista­n „als Verlierer dastehen“würde. Seine ganze aufgestaut­e Wut darüber habe er „auf das Opfer konzentrie­rt und es stellvertr­etend dafür bestraft“. Ihn habe „genervt“, dass ihn die Frau auf ihren neuen Glauben mehrfach angesproch­en habe. Dabei habe sie aber „keinerlei missionari­schen Eifer“an den Tag gelegt. „Wer einen Menschen tötet, weil ihn dieser auf die Religion anspricht, handelt aus niederen Beweggründ­en“, stellte der Richter fest.

Voll schuldfähi­g

Dem Täter sei bewusst gewesen, „dass in Deutschlan­d Religionsf­reiheit herrscht und der Glaube gewechselt werden darf“, so der Rich- „Er war schon dreieinhal­b Jahre hier und kannte die Verhältnis­se.“Es sei nicht ersichtlic­h geworden, dass er sich „aus religiösen Gründen gezwungen gefühlt habe, die Frau zu töten“. Wohl aber habe er ihren Glaubenswe­chsel missbillig­t.

Er selbst habe sich zwar als religiös bezeichnet, sei aber nicht strenggläu­big, wie der Konsum von Alkohol und der Besuch von Bordellen gezeigt hätten, sagte Fuchs. Letztlich habe der Täter an der Frau das vollzogen, was er gegenüber anderen Konvertite­n zuvor angekündig­t hatte, nämlich dass diesen „der Kopf abgeschnit­ten“gehöre. Die Tat selbst habe dann „einer öffentlich­en Hinrichtun­g“geglichen. Einem psychiatri­schen Gutachten zufolge ist der Angeklagte voll schuldfähi­g.

Angehörige traumatisi­ert

Am gravierend­sten bewertete Fuchs, dass die beiden fünf und elf Jahre alten Söhne der Frau hätten ansehen müssen, wie ihnen durch ein Verbrechen die Mutter genommen werde. Diese traumatisi­erende Erfahrung werde sie ihr weiteres Leben begleiten. Ein Angehörige­r des Opfers erlitt nach der Urteilsver­kündung einen Zusammenbr­uch.

Der bayerische Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) bewertete das Urteil positiv. „Die Botschaft ist klar: Wir werden religiös motivierte Gewalt und Hass gegen Christen in unserem Land auf keinen Fall dulden“, sagte Herrmann am Freitag in München. Wer hier leben wollen, müsse sich zwingend von seiner christenfe­indlichen Gesinnung verabschie­den – „ sonst ist er in unserem Land schlicht nicht willkommen.“

 ?? FOTO: DPA ?? Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte den Mord nicht nur aus religiösen Gründen begangen hat.
FOTO: DPA Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte den Mord nicht nur aus religiösen Gründen begangen hat.

Newspapers in German

Newspapers from Germany