Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Lebenslang für Mord an Christin
30-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan tötete Konvertitin
TRAUNSTEIN (KNA) - Wegen Mordes an einer zum Christentum konvertierten Landsfrau muss ein abgelehnter afghanischer Asylbewerber lebenslang in Haft. Das Landgericht Traunstein verurteilte den 30-Jährigen am Freitag und stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Da der Mann jedoch ausreisepflichtig war, wird er voraussichtlich nach Verbüßung einer jahrelangen Haft nach Afghanistan abgeschoben werden.
Der Verurteilte hatte der 38-jährigen Mutter von vier Kindern am 29. April 2017 vor einem Supermarkt in Prien am Chiemsee aufgelauert und 16 mal mit einem Küchenmesser auf sie eingestochen. Ihre beiden minderjährigen Kinder mussten die Tat mit ansehen. Die Frau erlag kurz darauf ihren Verletzungen. Das Mordopfer lebte mit seinen Kindern seit 2011 in Deutschland. Christin geworden war sie schon in Afghanistan. In Prien war sie in der evangelischen Kirchengemeinde engagiert.
Der Täter hatte fünf Monate zuvor seinen Ablehnungsbescheid erhalten und sollte abgeschoben werden. Der Vorsitzende Richter Erich Fuchs erkannte ein „Motivbündel“hinter dem Mord. Die von ihrem Mann geschiedene Frau habe mit ihrer Familie einen westlichen Lebensstil gepflegt, sei zur Arbeit gegangen und in ihrer neuen Heimat anerkannt gewesen. Zugleich hätten sich die Hoffnungen des Angeklagten nicht erfüllt. So sei er nicht in der Lage gewesen, ausreichend Deutsch zu lernen. „Er hat nicht verkraftet, dass alle anter. deren an ihm vorbeigezogen sind.“Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass er auch nach seiner Rückführung nach Afghanistan „als Verlierer dastehen“würde. Seine ganze aufgestaute Wut darüber habe er „auf das Opfer konzentriert und es stellvertretend dafür bestraft“. Ihn habe „genervt“, dass ihn die Frau auf ihren neuen Glauben mehrfach angesprochen habe. Dabei habe sie aber „keinerlei missionarischen Eifer“an den Tag gelegt. „Wer einen Menschen tötet, weil ihn dieser auf die Religion anspricht, handelt aus niederen Beweggründen“, stellte der Richter fest.
Voll schuldfähig
Dem Täter sei bewusst gewesen, „dass in Deutschland Religionsfreiheit herrscht und der Glaube gewechselt werden darf“, so der Rich- „Er war schon dreieinhalb Jahre hier und kannte die Verhältnisse.“Es sei nicht ersichtlich geworden, dass er sich „aus religiösen Gründen gezwungen gefühlt habe, die Frau zu töten“. Wohl aber habe er ihren Glaubenswechsel missbilligt.
Er selbst habe sich zwar als religiös bezeichnet, sei aber nicht strenggläubig, wie der Konsum von Alkohol und der Besuch von Bordellen gezeigt hätten, sagte Fuchs. Letztlich habe der Täter an der Frau das vollzogen, was er gegenüber anderen Konvertiten zuvor angekündigt hatte, nämlich dass diesen „der Kopf abgeschnitten“gehöre. Die Tat selbst habe dann „einer öffentlichen Hinrichtung“geglichen. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge ist der Angeklagte voll schuldfähig.
Angehörige traumatisiert
Am gravierendsten bewertete Fuchs, dass die beiden fünf und elf Jahre alten Söhne der Frau hätten ansehen müssen, wie ihnen durch ein Verbrechen die Mutter genommen werde. Diese traumatisierende Erfahrung werde sie ihr weiteres Leben begleiten. Ein Angehöriger des Opfers erlitt nach der Urteilsverkündung einen Zusammenbruch.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bewertete das Urteil positiv. „Die Botschaft ist klar: Wir werden religiös motivierte Gewalt und Hass gegen Christen in unserem Land auf keinen Fall dulden“, sagte Herrmann am Freitag in München. Wer hier leben wollen, müsse sich zwingend von seiner christenfeindlichen Gesinnung verabschieden – „ sonst ist er in unserem Land schlicht nicht willkommen.“