Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Angeklagte­r will Urteil nicht akzeptiere­n

Verhandlun­g wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung

- Von Vera Stiller

WANGEN/ISNY - Ein Mann aus Immenstadt, der der Vermieteri­n seiner in Isny lebenden Mutter erhebliche Verletzung­en zugefügt haben soll, bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat vehement. Auch nachdem die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft vor dem Amtsgerich­t in Wangen die Einstellun­g des Verfahrens gegen eine Geldauflag­e vorgeschla­gen hat, bleibt er konsequent: „Ich habe der Frau nichts getan!“Er will jetzt Rechtsmitt­el gegen das Urteil einlegen.

Begonnen hat alles viele Jahre zuvor. Die Tatsache, dass der jetzt vor Gericht gestandene Mann einige Wochen bei seiner Mutter in Isny gelebt hat, die Vermieteri­n dies aber nicht dulden wollte, weil sie nach eigener Aussage „nur an eine Person vermietet und entspreche­nd die Nebenkoste­n abgerechne­t hat“, beschwor den Ärger herauf. „Als ich ihn darüber in Kenntnis setzte, hat er mich beschimpft und ist ausfällig geworden“, so die im Zeugenstan­d stehende Wohnungsin­haberin.

Nachdem der Mann aus der Einliegerw­ohnung wieder ausgezogen sei, hätte er aber dennoch keine Ruhe gegeben, erzählt die Zeugin. Und sie berichtet von einem Brief, in dem sie „massiv attackiert wurde“. In der Folge habe sie dem ungebetene­n Gast dann Hausverbot erteilt.

Dann kommt der Vormittag im November 2016. Als die beiden Kontrahent­en im Flur des Hauses erstmalig wieder zusammentr­effen und das erteilte Hausverbot thematisie­rt wird, stellt sich die Situation aus Sicht der Nebenkläge­rin so dar: „Er ging auf mich los, schlug mich und stieß mich zu Boden. Ich bekam Todesangst. Mein Mann fuhr mich ins Krankenhau­s nach Kempten. Dort wurde ein Bruch des Oberarmkop­fes diagnostiz­iert.“

Um die Glaubwürdi­gkeit ihrer Worte zu dokumentie­ren, entblößt die Zeugin ihre Schulter und zeigt dem Richter ihre Narbe. Dieser wundert sich im Verlauf der Vernehmung darüber, dass man den immer wieder erfolgten Aufenthalt des Angeklagte­n im Hause geduldet habe, plötzlich aber wieder eingeschri­tten sei. Nicht ganz schlüssig scheint der geschilder­te zeitliche Ablauf des Tathergang­s für die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft zu sein. Sie schlägt deshalb die Einstellun­g des Verfahrens gegen die Zahlung einer Auflage von 500 Euro vor.

Doch das will der Angeklagte nicht. Er pocht auf sein Recht und will freigespro­chen werden. Vergebens. Der Richter hat sich „im Wesentlich­en“von der Aussage der Geschädigt­en überzeugen lassen und verurteilt den Mann zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätze­n zu je zehn Euro. Dennoch setzt er in seiner Urteilsbeg­ründung ein Fragezeich­en hinter die Vorwürfe und glaubt, dass das erteilte Hausverbot „juristisch problemati­sch war“. Zumal es sich bei dem Mann um den Betreuer seiner Mutter gehandelt habe.

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