Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
27 Schusswaffen im Kreis freiwillig abgegeben
Waffenamnestie dauert noch bis Juli – Erbstücke und Zufallsfunde werden ausgehändigt
RAVENSBURG (jab) - Die sogenannte „Waffenamnestie“gilt noch bis zum 1. Juli 2018. So lange können illegale Waffen straffrei beim Landratsamt oder in den Polizeidienstellen abgegeben werden. Das Ravensburger Landratsamt zählt bislang 27 freiwillig abgelieferte Schusswaffen. Angesichts des aktuellen Amoklaufs in Florida bekommt das Thema „Waffenbesitz“ neuen Aufschwung. Mit der Waffenamnestie, der zweiten nach 2009, will die Bundesregierung erreichen, dass die Anzahl an illegalen Waffen sinkt. Dazu zählen neben Schusswaffen auch verbotene Gegenstände wie beispielsweise Butterflymesser, Schlagringe, Fallmesser und Stahlruten. Die Waffen werden von den zuständigen Stellen kostenfrei entgegengenommen und anschließend vernichtet.
Im Landratsamt Ravensburg gaben Personen, die nicht im Besitz der erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnis waren, seit Juli vergangenen Jahres – also seit Bestehen der Amnestieregelung – folgende Waffen ab: erlaubnispflichtige Munition in verschiedenen Mengen und Kalibern (insgesamt rund 2600 Schuss), 19 erlaubnispflichtige Kurzwaffen (Pistolen, Revolver mit unterschiedlichem Kaliber) sowie acht erlaubnispflichtige Langwaffen (Einzellader- und Repetierbüchsen). Abgesehen davon wurden ein Messer, ein Bajonett, zwei Magazine und ein Zielfernrohr dem Landratsamt ausgehändigt.
Wie Pressesprecher Franz Hirth informiert, handelt es sich bei den abgegebenen Waffen in erster Linie um nicht angemeldete Erbstücke, um Waffen, die bei der Auflösung großelterlicher Haushalte auftauchen, sowie um Waffen, die beispielsweise beim Umbau eines alten Hauses zum Vorschein kommen. „Mitunter sind aber auch Waffen dabei, die ganz legal angemeldet sind“, so Hirth. „Hier liegt ein Motiv oft darin, dass dem Besitzer der Verwahraufwand mittlerweile zu groß ist.“
Die Abgabe der Waffen bleibt im Laufe eines Jahres ohne juristische Konsequenzen. Ebenso ist der direkte Transport zur Behörde straffrei. Die Gegenstände sollten in geschlossenen Behältnissen transportiert werden. Schusswaffen und Munition müssen außerdem getrennt voneinander aufbewahrt werden.