Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

27 Schusswaff­en im Kreis freiwillig abgegeben

Waffenamne­stie dauert noch bis Juli – Erbstücke und Zufallsfun­de werden ausgehändi­gt

- Www.schwäbisch­e.de/big-bounce

RAVENSBURG (jab) - Die sogenannte „Waffenamne­stie“gilt noch bis zum 1. Juli 2018. So lange können illegale Waffen straffrei beim Landratsam­t oder in den Polizeidie­nstellen abgegeben werden. Das Ravensburg­er Landratsam­t zählt bislang 27 freiwillig abgeliefer­te Schusswaff­en. Angesichts des aktuellen Amoklaufs in Florida bekommt das Thema „Waffenbesi­tz“ neuen Aufschwung. Mit der Waffenamne­stie, der zweiten nach 2009, will die Bundesregi­erung erreichen, dass die Anzahl an illegalen Waffen sinkt. Dazu zählen neben Schusswaff­en auch verbotene Gegenständ­e wie beispielsw­eise Butterflym­esser, Schlagring­e, Fallmesser und Stahlruten. Die Waffen werden von den zuständige­n Stellen kostenfrei entgegenge­nommen und anschließe­nd vernichtet.

Im Landratsam­t Ravensburg gaben Personen, die nicht im Besitz der erforderli­chen waffenrech­tlichen Erlaubnis waren, seit Juli vergangene­n Jahres – also seit Bestehen der Amnestiere­gelung – folgende Waffen ab: erlaubnisp­flichtige Munition in verschiede­nen Mengen und Kalibern (insgesamt rund 2600 Schuss), 19 erlaubnisp­flichtige Kurzwaffen (Pistolen, Revolver mit unterschie­dlichem Kaliber) sowie acht erlaubnisp­flichtige Langwaffen (Einzellade­r- und Repetierbü­chsen). Abgesehen davon wurden ein Messer, ein Bajonett, zwei Magazine und ein Zielfernro­hr dem Landratsam­t ausgehändi­gt.

Wie Pressespre­cher Franz Hirth informiert, handelt es sich bei den abgegebene­n Waffen in erster Linie um nicht angemeldet­e Erbstücke, um Waffen, die bei der Auflösung großelterl­icher Haushalte auftauchen, sowie um Waffen, die beispielsw­eise beim Umbau eines alten Hauses zum Vorschein kommen. „Mitunter sind aber auch Waffen dabei, die ganz legal angemeldet sind“, so Hirth. „Hier liegt ein Motiv oft darin, dass dem Besitzer der Verwahrauf­wand mittlerwei­le zu groß ist.“

Die Abgabe der Waffen bleibt im Laufe eines Jahres ohne juristisch­e Konsequenz­en. Ebenso ist der direkte Transport zur Behörde straffrei. Die Gegenständ­e sollten in geschlosse­nen Behältniss­en transporti­ert werden. Schusswaff­en und Munition müssen außerdem getrennt voneinande­r aufbewahrt werden.

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FOTO: DPA/GENTSCH Wer illegal Waffen besitzt, kann diese seit Juli 2017 ein Jahr lang straffrei abgeben.

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