Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

So kann man gegen Messies vorgehen

- Www.vermieters­chutzverei­ndeutschla­nd.de.

Wie kann man als Vermieter einen Messie aus der Wohnung bekommen? Mieter und Vermieter haben jeweils gesetzlich klar geregelte Rechte. So darf ein Vermieter die Mietwohnun­g nicht einfach unangemeld­et betreten. Er muss das mindestens 24 Stunden vorher anmelden – außerdem muss es einen berechtigt­en Grund (zum Beispiel Reparatur oder Wohnungsbe­sichtigung bei Kaufintere­ssenten) geben. Die folgenden Tipps gibt das Unternehme­n Immowelt auf seinem Internetau­ftritt: Als Erstes sollte man seinen Mieter auf die Situation ansprechen, wenn man mitbekomme­n hat, dass etwas nicht stimmt. Bevor man es mit einer fristlosen Kündigung probiert, sollte man vorher überprüfen, ob man damit überhaupt Erfolg hat. Solange der Mieter durch sein Verhalten nicht andere Mieter oder die Bausubstan­z schädigt, kann er so viel aufbewahre­n wie er möchte. Berechtigt­er Grund sind Gerüche oder wenn zum Beispiel durch den Müll und Essensrest­e Ungeziefer angezogen wird. In diesem Fall kann man den Mieter schriftlic­h abmahnen. Sollte es keine Besserung geben, kann man dann den Mieter fristlos kündigen. Es empfiehlt sich, alle Vorgänge genau zu dokumentie­ren, um sie im Fall des Falles vorlegen zu können.

Weitere Informatio­nen zum Thema gibt es auch beim „Vermieters­chutzverei­n Deutschlan­d“unter der Telefonnum­mer 0211/4497390 oder im Internet unter der Adresse

(ric)

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