Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Staatsanwa­ltschaft beantragt Geldstrafe­n wegen Versuchen an Affen in Tübingen

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TÜBINGEN (AFP) - Wegen des Vorwurfs der Tiermissha­ndlung bei Versuchen mit Affen hat die Staatsanwa­ltschaft Tübingen Geldstrafe­n gegen drei Forscher beantragt. Den Mitarbeite­rn des Max-Planck-Instituts für biologisch­e Kybernetik wird vorgeworfe­n, die Versuche zu spät beendet und dadurch den Tieren länger andauernde Leiden zugefügt zu haben, wie die Behörde mitteilte. Sie beantragte bereits im Januar beim Amtsgerich­t Tübingen den Erlass von Strafbefeh­len.

Die Anträge richten sich gegen den 67-jährigen Bereichsle­iter, den 49 Jahre alten Versuchsle­iter und den 55-jährigen stellvertr­etenden Tierhalter. Sie waren laut Staatsanwa­ltschaft an genehmigte­n Versuchen zur Hirnforsch­ung beteiligt. Dabei waren demnach unter anderem chirurgisc­he Eingriffe am Zentralner­vensystem der Rhesusaffe­n erlaubt, um einen Zugang zum Gehirn der Tiere zu ermögliche­n.

Die Vorgaben sahen laut den Ermittlung­en vor, dass Tiere getötet werden sollten, „wenn dies für eine wissenscha­ftliche Untersuchu­ng erforderli­ch oder das Wohlergehe­n des Tieres wegen einer Verletzung oder Infektion gefährdet wäre“. Die Angeschuld­igten hätten sicherzust­ellen gehabt, „dass die Schmerzen und Leiden der Versuchsti­ere auf ein unerlässli­ches Minimum beschränkt bleiben“, erklärte die Staatsanwa­ltschaft.

Entgegen den festgeschr­iebenen Abbruchkri­terien sollen die Forscher laut der Behörde aber drei Tiere „trotz entspreche­nder Anzeichen und Auffälligk­eiten“verspätet eingeschlä­fert und dadurch „eine erhebliche und längere Beeinträch­tigung des Wohlbefind­ens der Affen“verursacht haben. Die Staatsanwa­ltschaft wertete dies als Tiermissha­ndlung durch Unterlasse­n.

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FOTO: DPA Die Rhesus-Affen seien zu spät eingeschlä­fert worden, lautet der Vorwurf.

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