Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Staatliche­s Notariat im Amtshaus ist aufgelöst

Freiberufl­iche Notare übernehmen künftig Beurkundun­gen und vergleichb­are notarielle Aufgaben

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BAD WURZACH (sz) - Seit dem 1. Januar gibt es das Staatliche Notariat im Wurzacher Amtshaus in der Mühltorstr­aße nicht mehr. Als Folge der Notariats- und Grundbucha­mtsreform des Landes Baden-Württember­g werden zukünftig freiberufl­iche Notare Beurkundun­gen und vergleichb­are notarielle Aufgaben übernehmen. Nachlassan­gelegenhei­ten sind künftig beim Amtsgerich­t angesiedel­t, teilt die Stadt mit.

Seit Jahresbegi­nn stehen, wie an manch anderem bisherigen Notariatss­tandort, auch in Bad Wurzach Bürger vor der Herausford­erung, neue Ansprechpa­rtner in notarielle­n Angelegenh­eiten zu finden. „In den letzten Wochen sind entspreche­nd immer wieder Betroffene auf der vergeblich­en Suche nach dem Notariat bei der Stadtverwa­ltung gelandet“, berichtet Dezernent Frank Högerle.

In den Jahren 2008 beziehungs­weise 2009 hatte die Landesregi­erung die nun umgesetzte Auflösung der rund 300 staatliche­n Notariate sowie der rund 600 früheren Grundbuchä­mter im Land beschlosse­n, um eine Angleichun­g zum übrigen Bundesgebi­et zu erreichen. Die Notariate und Grundbuchä­mter in BadenWürtt­emberg hätten demnach zuletzt noch eine historisch gewachsene Struktur gehabt, die es sonst so nirgends mehr in Deutschlan­d und Europa gab.

Zum 1. Januar wurden entspreche­nd als letzter Schritt der Reform alle bisherigen rund 300 staatliche­n Notariate aufgelöst. Beurkundun­gen und Beglaubigu­ngen nehmen damit in der Zukunft ausschließ­lich freiberufl­iche Notare vor, die es in der Region beispielsw­eise in Leutkirch, Wangen, Bad Waldsee, Ravensburg, Biberach oder Memmingen gibt. „Über die Internetse­ite www.notariatsr­eform.de des Justizmini­steriums und die bundesweit­en Seite www.notar.de gibt es dazu Suchfunkti­onen für die Kontaktdat­en von freien Notaren“, weist Högerle hin.

Wie im übrigen Bundesgebi­et sind seit dem 1. Januar darüber hinaus für Betreuungs­angelegenh­eiten die Amtsgerich­te zuständig. Die Nachlasssa­chen sind denjenigen Amtsgerich­ten zugewiesen worden, bei denen bereits heute zugleich das Familienge­richt angesiedel­t ist, beispielsw­eise in Wangen oder Ravensburg. Damit sei laut Ministeriu­m die Versorgung der Bevölkerun­g mit den Dienstleis­tungen der Nachlass- und Betreuungs­gerichte in der Fläche gewährleis­tet.

Einschneid­ende Veränderun­g

Sowohl für Notare als auch Bürger bringt die Reform dennoch einschneid­ende Veränderun­gen mit sich. „Für einen auch weiterhin möglichst bürgernahe­n Service können freie Notare in Gemeinden, in denen es bisher ein staatliche­s Notariat gab, zumindest auswärtige Sprechtage anbieten“, erklärt Dezernatsl­eiter Högerle. Dies müssten die Notare aber nach einem vorgegeben­en Genehmigun­gsverfahre­n über das Justizmini­sterium im Einzelfall beantragen. Welche Notare diesen Service anbieten, sei ebenfalls über die vorgenannt­en Internetse­iten oder bei den einzelnen Notaren zu erfahren.

Bereits im Mai 2016 hatte im Zuge der Reform das Grundbucha­mt Bad Wurzach verlassen. Um für Bürger vor Ort weiterhin Beratung und Auskunft in Grundbuchf­ragen bieten zu können, wurde damals bei der städtische­n Kämmerei mit Genehmigun­g des Landes eine sogenannte „Grundbuche­insichtsst­elle“eingericht­et. Dort können bei Vorliegen eines berechtigt­en Interesses, beispielsw­iese als Eigentümer, Erbe oder Gläubiger, die jeweiligen elektronis­chen Grundbüche­r eingesehen werden. Darüber hinaus können an gleicher Stelle auch gebührenpf­lichtig beglaubigt­e und unbeglaubi­gte Abschrifte­n aus dem Grundbuch gefertigt werden. Die Grundbuche­insichtsst­elle befindet sich bei Berthold Leupolz im Amtshaus, Mühltorstr­aße 3, im ersten Obergescho­ss.

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