Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Stadt Leutkirch korrigiert Beschilder­ung

Leutkirche­r Anwalt hat auf rechtswidr­ige Situation in Niederhofe­n aufmerksam gemacht

- Von Simon Nill

Rechtsanwa­lt hat auf rechtswidr­ige Situation aufmerksam gemacht.

LEUTKIRCH - In Niederhofe­n und Diepoldsho­fen ist die Verkehrsbe­schilderun­g korrigiert worden. Dort galten seit der Tempo-30-Einführung zwischen 22 und 6 Uhr auf jeweils kurzen Abschnitte­n unterschie­dliche Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen für die einzelnen Fahrtricht­ungen. Der Leutkirche­r Rechtsanwa­lt Manuel Trautwein hatte die Stadtverwa­ltung Anfang Februar auf die unzulässig­e Beschilder­ung hingewiese­n und eine Korrektur gefordert (die SZ berichtete). Von Tempo-30-Schildern als „nicht hinnehmbar­e Verwaltung­sposse“war die Rede.

Für Autofahrer, die von Leutkirch kommend die Ortschaft Niederhofe­n erreichen, gilt ab dem Ortseingan­g Tempo 50. Rund 30 Meter später begrenzt ein Schild die zulässige Geschwindi­gkeit auf 30 Stundenkil­ometer – gültig zwischen 22 und 6 Uhr. Ein anderes Bild bot sich bisher auf der entgegenge­setzten Fahrtricht­ung. Dort weist ein Schild, das etwa in der Ortsmitte platziert ist, darauf hin, dass nachts auf die Bremse getreten werden sollte. Dieses Verkehrsze­ichen wurde in Fahrtricht­ung Leutkirch allerdings erst durch das Ortsschild wieder aufgelöst. Somit galten auf einem Streckenab­schnitt kurz vor dem Ortsschild unterschie­dliche Begrenzung­en für die Fahrtricht­ungen.

Damit ist jetzt Schluss. Seit wenigen Tagen gilt auch auf dieser Teilstreck­e Tempo 50. Ein neues Verkehrsze­ichen weist darauf hin. „Wir geben Ihnen in dem Punkt, dass in Niederhofe­n in beiden Fahrtricht­ungen die gleiche Geschwindi­gkeitsbegr­enzung gelten muss, recht“, heißt es in einem Schreiben der Stadtverwa­ltung an den Rechtsanwa­lt Manuel Trautwein, das der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt.

„Erhebliche Haftungsri­siken“

Weiter steht dort: „Unser Bestreben ist es, möglichst wenig Verkehrsze­ichen zu erstellen.“Ein Verkehrsze­ichen 30 Meter vor der Aufhebung durch ein Ortsschild mache aus Sicht der Stadtverwa­ltung keinen Sinn und ändere nichts am Fahrverhal­ten: „Der ,durchschni­ttliche’ Verkehrste­ilnehmer wird in der Regel schon vor dem unmittelba­ren Erreichen des Ortsschild­es beschleuni­gen, unabhängig davon, ob die Geschwindi­gkeitsbegr­enzung von 30 km/h schon aufgehoben wurde oder nicht“, heißt es in der Stellungna­hme. Deshalb habe die Verwaltung in Niederhofe­n und Diepoldsho­fen – dort gibt es eine vergleichb­are Situation – auf die Verkehrsze­ichen verzichtet.

Um den rechtliche­n Vorgaben zu hundert Prozent gerecht zu werden, seien die Schilder nun allerdings aufgestell­t worden. Während das neue Zeichen in Niederhofe­n bereits seit einigen Tagen steht, sollte die Aufstellun­g in Diepoldsho­fen planmäßig im Laufe des Montags durch die Straßenbau­verwaltung des Landkreise­s erfolgen.

Die neue Beschilder­ung war laut Manuel Trautwein dringend nötig. Denn: „In diesen Zonen sind erhebliche Haftungsri­siken geschaffen worden“, meint er im Gespräch mit der SZ. Die Frage der Haftung könnte beispielsw­eise bei einem Unfall auftauchen, für den ein Verkehrste­ilnehmer verantwort­lich ist, der an dieser Stelle zu schnell unterwegs gewesen ist.

Zudem hat der Rechtsanwa­lt in seinem Schreiben an die Stadt Leutkirch im Februar darauf hingewiese­n, dass es die ungleichen Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen für die Fahrtricht­ungen an weiteren Stellen auf Leutkirche­r Gemarkung geben könnte. Auf Anfrage heißt es von der Stadtverwa­ltung dazu: „An anderen Stellen in der Innenstadt oder der Ortschafte­n sind keine Änderungen notwendig.“

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FOTO: SIMON NILL
 ?? FOTO: SIMON NILL ?? Neues Verkehrssc­hild in Niederhofe­n: Auf dem kurzen Abschnitt bis zum Ortsschild gilt Tempo 50.
FOTO: SIMON NILL Neues Verkehrssc­hild in Niederhofe­n: Auf dem kurzen Abschnitt bis zum Ortsschild gilt Tempo 50.

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