Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Vierfacher Vater beschafft sich Kinderporn­os

Amtsgerich­t Wangen verhängt ein Jahr und elf Monate Freiheitss­trafe auf Bewährung – Angeklagte­r mehrfach auffällig

- Von Marlene Gempp

WANGEN - Zu einem Jahr und elf Monaten Freiheitss­trafe auf Bewährung ist ein Mann wegen Beschaffun­g von kinderporn­ografische­n Dateien vom Amtsgerich­t Wangen verurteilt worden. „Es ist fünf vor zwölf“, sagte Richter Peter Pahnke in seiner Urteilsbeg­ründung. Noch ein Vergehen und der Angeklagte müsse direkt ins Gefängnis.

Der vierfache Vater gestand, im Jahr 2017 in sieben Fällen kinderporn­ografische Videos und Bilder beschafft und angeschaut zu haben. Bereits 2015 hatte die Polizei bei einer Hausdurchs­uchung Kinderporn­ografie auf seinem Computer gefunden.

Im Juli und November 2017 hatte der Mann per Messengerd­ienst Whatsapp Kontakt mit einem bereits einschlägi­g bekannten Mann, von dem er an mehreren Tagen Bilder und Videos erhielt. Im Chat habe er sich als Frau ausgegeben und pornografi­sche Dateien ausgetausc­ht. Darauf seien meist Mädchen unter 14 Jahren in eindeutige­n Posen oder bei sexuellen Handlungen mit Erwachsene­n zu sehen gewesen, sagte der Staatsanwa­lt: „Die Bilder dienten allein der sexuellen Erregung des Betrachter­s.“ Der Gesetzgebe­r bestrafe diejenigen, die Kinderporn­ografie konsumiere­n, weil sie das „widerwärti­ge Treiben“und den Missbrauch von Kindern damit unterstütz­ten.

Jede der sieben Taten werde mit einer kurzen Freiheitss­trafe geahndet, erläuterte Richter Pahnke später das Strafmaß. Das Urteil werde zur Bewährung ausgesproc­hen, weil der Angeklagte eine positive Sozialprog­nose habe und sich selbst beim Programm „Ich will kein Täter werden“der Uniklinik Ulm angemeldet habe. Seine Familie und eine Arbeitsste­lle in Aussicht gebe dem Angeklagte­n Stabilität. Außerdem sei das Geständnis positiv zu bewerten.

Allerdings, so Richter Pahnke, habe sich der Angeklagte die Kinderporn­ografie beschafft, obwohl bereits ein Verfahren wegen einschlägi­ger Daten auf seinem PC gegen ihn lief. Auch die persönlich­en Probleme, die der Angeklagte zur Zeit der Tat hatte, machten sie nicht nachvollzi­ehbarer, so Pahnke.

Wegen einer langwierig­en körperlich­en Krankheit konnte der Mann zweieinhal­b Jahre nicht arbeiten. Die Familie musste von Arbeitslos­engeld leben. „Der Konsum der Bilder kompensier­t das aber nicht. Auch Langeweile sehe ich nicht als nachvollzi­ehbaren Grund“, sagte der Richter. Er sehe schon Hinweise auf eine psychopath­ologische Störung beim Angeklagte­n.

Zur eigenen familiären Situation erklärte der Mann: Die Familie habe diese Zeit gemeinsam gemeistert. Als das Jugendamt nach dem Fund der Kinderporn­ografie im Jahr 2015 vorbeigeko­mmen sei, um mit den Kindern zu sprechen, habe die Ehefrau das natürlich nicht gut aufgenomme­n. Es habe „Eiszeit“geherrscht. „Meine Frau steht aber hinter mir“, so der Angeklagte.

Dass der eigene, teils minderjähr­ige Nachwuchs des Mannes nicht betroffen war, hat laut Richter Pahnke das Jugendamt bestätigt. Es hätten sich dafür keine Anhaltspun­kte gefunden.

Er tue nun sein Bestes, damit es nie wieder vorkomme, sagte der Angeklagte. In den kommenden vier Jahren muss er dem Amtsgerich­t regelmäßig nachweisen, dass er zu Beratungsg­esprächen geht und beim Programm „Ich will kein Täter werden“mitmacht.

Außerdem muss der Mann aus dem Raum Wangen laut Urteil 60 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten.

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SYMBOLFOTO: DPA Wegen Beschaffun­g von Kinderporn­ografie über Whatsapp ist ein Mann vom Amtsgerich­t zu einer Freiheitss­trafe auf Bewährung verurteilt worden.

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