Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

So lassen sich Schäden durch den Nager vermeiden

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Biber bleiben gern in Ufernähe, Uferrandst­reifen (circa zehn Meter links und rechts eines Bachlaufs), können daher eine wirksame Maßnahme sein, um Konflikte zu entschärfe­n, informiert das Bayerische Landesamt für Umwelt. Landwirte, die diese Randstreif­en nicht benutzen, bekommen Ausgleichs­zahlungen.

Zahlungen gibt es auch für von Bibern gekappte Bäume. Landwirte kritisiere­n dabei jedoch niedrige Zahlungen und einen hohen bürokratis­chen Aufwand.

In der Broschüre „Das bayerische Bibermanag­ement“ist zu lesen, dass ein Elektrozau­n Biber wirksam vertreibt. Damit sei zu verhindern, dass er Dämme an problemati­schen Stellen errichtet.

Bei wertvollen Gehölzen oder an Zu- und Abflüssen helfe der dauerhafte Gebrauch einer Manschette aus Maschendra­ht. Drahtgitte­r im Erdreich verhindern, dass der Biber Wege und Deiche untergräbt. Beim Neubau eines Deiches sollten diese Sicherungs­maßnahmen grundsätzl­ich vorgesehen werden. Gilt es, großflächi­ge Überschwem­mungen zu verhindern oder beispielsw­eise Gebäude zu schützen, dürfen Biberdämme auch mit Drainagero­hren versehen oder gar entfernt werden.

Verursache­n Biber schwere Schäden oder gefährden die öffentlich­e Sicherheit (etwa an Kläranlage­n oder Spielplätz­en), dürfen sie mit einer Ausnahmege­nehmigung auch gefangen und getötet werden.

Der Biber gehört zu den streng geschützte­n Tieren in Deutschlan­d. Sie galten um 1900 als ausgestorb­en (ihr Fell war früher begehrt) und wurden dann in den 1970er- und 80erJahren wieder angesiedel­t. Heute gibt es in Bayern circa

20 000 Tiere. (sir)

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