Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
So lassen sich Schäden durch den Nager vermeiden
Biber bleiben gern in Ufernähe, Uferrandstreifen (circa zehn Meter links und rechts eines Bachlaufs), können daher eine wirksame Maßnahme sein, um Konflikte zu entschärfen, informiert das Bayerische Landesamt für Umwelt. Landwirte, die diese Randstreifen nicht benutzen, bekommen Ausgleichszahlungen.
Zahlungen gibt es auch für von Bibern gekappte Bäume. Landwirte kritisieren dabei jedoch niedrige Zahlungen und einen hohen bürokratischen Aufwand.
In der Broschüre „Das bayerische Bibermanagement“ist zu lesen, dass ein Elektrozaun Biber wirksam vertreibt. Damit sei zu verhindern, dass er Dämme an problematischen Stellen errichtet.
Bei wertvollen Gehölzen oder an Zu- und Abflüssen helfe der dauerhafte Gebrauch einer Manschette aus Maschendraht. Drahtgitter im Erdreich verhindern, dass der Biber Wege und Deiche untergräbt. Beim Neubau eines Deiches sollten diese Sicherungsmaßnahmen grundsätzlich vorgesehen werden. Gilt es, großflächige Überschwemmungen zu verhindern oder beispielsweise Gebäude zu schützen, dürfen Biberdämme auch mit Drainagerohren versehen oder gar entfernt werden.
Verursachen Biber schwere Schäden oder gefährden die öffentliche Sicherheit (etwa an Kläranlagen oder Spielplätzen), dürfen sie mit einer Ausnahmegenehmigung auch gefangen und getötet werden.
Der Biber gehört zu den streng geschützten Tieren in Deutschland. Sie galten um 1900 als ausgestorben (ihr Fell war früher begehrt) und wurden dann in den 1970er- und 80erJahren wieder angesiedelt. Heute gibt es in Bayern circa
20 000 Tiere. (sir)