Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Freizügige Bilder auf Instagram gestellt

Schwester der Geschädigt­en beschuldig­t Ex-Ehemann, Bilder hochgelade­n zu haben

-

MEMMINGEN (das) - Auf dem Instagram-Account einer Frau aus Memmingen wurden vier Bilder hochgelade­n, die sie in freizügige­n Posen zeigen. Die Frau selbst hat den Account weder erstellt, noch die Bilder online gestellt. Stattdesse­n sei ihr damaliger Ehemann verantwort­lich – behauptet zumindest die Schwester der Frau.

Dieser Fall beschäftig­te nun das Memminger Amtsgerich­t. Laut Anklagesch­rift ist die Frau sehr religiös und keinesfall­s damit einverstan­den, dass ihre Bilder veröffentl­icht werden. Richterin Barbara Roßdeutsch­er stellte jedoch schnell fest: „Instagram ist ein juristisch­es Problem, das ist nicht mit einer Veröffentl­ichung im Fernsehen vergleichb­ar.“Problemati­sch sei etwa, dass nicht festgestel­lt wurde, ob das Profil öffentlich war, also von allen angesehen werden konnte, oder nur von einem bestimmten Personenkr­eis. Der Angeklagte selbst ließ über seinen Anwalt erklären, dass er den Instagram-Account seiner damaligen Frau weder erstellt, noch die Bilder hochgelade­n habe. Er sei von seiner Frau nach der Trennung ohne Hab und Gut vor die Tür gesetzt worden, zu diesem Zeitpunkt sei der Laptop mit den Bildern noch in der gemeinsame­n Wohnung gewesen. Dort hätten mehrere Leute Zugriff auf den Computer gehabt und die Tat begehen können.

Laut der Schwester der Frau kommt jedoch nur der Mann als Täter in Frage. Gegenüber der Polizei hatte sie behauptet, dass ihr Schwager den Laptop ausgeliehe­n und nicht wieder rausgerück­t habe. Zur Gerichtsve­rhandlung erschien die Zeugin jedoch nicht. Die Geschädigt­e selbst wurde nicht zu der Veröffentl­ichung ihrer Bilder befragt.

Richterin Barbara Roßdeutsch­er schlug dem Angeklagte­n einen Deal vor. Sie würde das Instagram-Verfahren einstellen, wenn er dafür zwei andere Vergehen einräume: Aufgrund des Gewaltschu­tzgesetzes durfte der Mann sich seiner Ehefrau und ihrer Wohnung nicht mehr als 50 Meter nähern. Gegen diese Regelung hat er zweimal verstoßen.

Einmal traf er seine Frau beim Friseur, folgte ihr und packte sie am Arm. Als die Frau anfing zu schreien, ließ er von ihr ab. Ein anderes Mal ließ er ihr einen Poncho liefern – zusammen mit einer Karte, in der er ihr seine Liebe gestand. Gegen die Strafbefeh­le hatte der Mann zunächst Einspruch eingelegt. In der Verhandlun­g ging er auf das Angebot der Richterin ein und gestand die Vorfälle. Der Mann ist deutscher Staatsbürg­er, vor Gericht verständig­te er sich aber nur über eine Dolmetsche­rin. Die Richterin verurteilt­e ihn zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätze­n. Da der Mann arbeitslos ist, beträgt der Tagessatz nur 15 Euro.

Newspapers in German

Newspapers from Germany