Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Freizügige Bilder auf Instagram gestellt
Schwester der Geschädigten beschuldigt Ex-Ehemann, Bilder hochgeladen zu haben
MEMMINGEN (das) - Auf dem Instagram-Account einer Frau aus Memmingen wurden vier Bilder hochgeladen, die sie in freizügigen Posen zeigen. Die Frau selbst hat den Account weder erstellt, noch die Bilder online gestellt. Stattdessen sei ihr damaliger Ehemann verantwortlich – behauptet zumindest die Schwester der Frau.
Dieser Fall beschäftigte nun das Memminger Amtsgericht. Laut Anklageschrift ist die Frau sehr religiös und keinesfalls damit einverstanden, dass ihre Bilder veröffentlicht werden. Richterin Barbara Roßdeutscher stellte jedoch schnell fest: „Instagram ist ein juristisches Problem, das ist nicht mit einer Veröffentlichung im Fernsehen vergleichbar.“Problematisch sei etwa, dass nicht festgestellt wurde, ob das Profil öffentlich war, also von allen angesehen werden konnte, oder nur von einem bestimmten Personenkreis. Der Angeklagte selbst ließ über seinen Anwalt erklären, dass er den Instagram-Account seiner damaligen Frau weder erstellt, noch die Bilder hochgeladen habe. Er sei von seiner Frau nach der Trennung ohne Hab und Gut vor die Tür gesetzt worden, zu diesem Zeitpunkt sei der Laptop mit den Bildern noch in der gemeinsamen Wohnung gewesen. Dort hätten mehrere Leute Zugriff auf den Computer gehabt und die Tat begehen können.
Laut der Schwester der Frau kommt jedoch nur der Mann als Täter in Frage. Gegenüber der Polizei hatte sie behauptet, dass ihr Schwager den Laptop ausgeliehen und nicht wieder rausgerückt habe. Zur Gerichtsverhandlung erschien die Zeugin jedoch nicht. Die Geschädigte selbst wurde nicht zu der Veröffentlichung ihrer Bilder befragt.
Richterin Barbara Roßdeutscher schlug dem Angeklagten einen Deal vor. Sie würde das Instagram-Verfahren einstellen, wenn er dafür zwei andere Vergehen einräume: Aufgrund des Gewaltschutzgesetzes durfte der Mann sich seiner Ehefrau und ihrer Wohnung nicht mehr als 50 Meter nähern. Gegen diese Regelung hat er zweimal verstoßen.
Einmal traf er seine Frau beim Friseur, folgte ihr und packte sie am Arm. Als die Frau anfing zu schreien, ließ er von ihr ab. Ein anderes Mal ließ er ihr einen Poncho liefern – zusammen mit einer Karte, in der er ihr seine Liebe gestand. Gegen die Strafbefehle hatte der Mann zunächst Einspruch eingelegt. In der Verhandlung ging er auf das Angebot der Richterin ein und gestand die Vorfälle. Der Mann ist deutscher Staatsbürger, vor Gericht verständigte er sich aber nur über eine Dolmetscherin. Die Richterin verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen. Da der Mann arbeitslos ist, beträgt der Tagessatz nur 15 Euro.