Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Bundespolizei fahndet im Kreis Ravensburg
Bei deutsch-schweizerischer Aktion werden gleich mehrere Straftaten festgestellt
RAVENSBURG (sz/jab) - Eine deutsch-schweizerische Fahndungsaktion hat es am Mittwochabend in der Region BodenseeOberschwaben gegeben. Auch ein Hubschrauber der Bundespolizei war unterwegs. Gleich mehrere Straftaten wurden festgestellt.
Wie die Bundespolizei mitteilt, waren an dem Einsatz beidseitig der Landesgrenze gleich mehrere Behörden beteiligt: Bundes- und Landespolizei, der deutsche Zoll, das Grenzwachtkorps sowie die Kantonspolizeien Thurgau und Zürich. Die Kontrollen fanden bis kurz vor Mitternacht statt. Sie erfolgten auf deutscher Seite in den Landkreisen Konstanz, Tuttlingen, Ravensburg sowie dem Schwarzwald-BaarKreis, ferner in der Schweiz in den Kantonen Thurgau und Zürich.
150 Personen kontrolliert
Den Informationen der Bundespolizei zufolge wurden Fahrzeug-Kontrollstellen eingerichtet und rund 150 Personen samt ihren mitgeführten Dokumenten und Gegenständen überprüft. „Dabei sind nicht nur Ordnungswidrigkeiten und Fahndungsausschreibungen, sondern auch Straftaten festgestellt worden“, teilt ein Sprecher der Bundespolizei mit. Die Einsatzteams stellten auf deutscher Seite folgende Straftaten fest: eine Urkundenfälschung, zwei unerlaubte Einreisen/ Aufenthalte, vier Fahrten ohne Fahrerlaubnis beziehungsweise unter Alkohol- und Drogeneinfluss, einen Verdachtsfall der Schwarzarbeit respektive der unerlaubten Arbeitsaufnahme. Hinzu kamen Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz, das Fahrpersonalgesetz sowie die Straßenverkehrsordnung und Hygieneordnung. Außerdem wurden kleinere Mengen an Betäubungsmitteln und ein verbotenes Springmesser sowie ein nicht zulässiges Pfefferspray beschlagnahmt.
Ausweis eingezogen
Im Rahmen der Überprüfungen wurde laut Bundespolizei ein Ausweis eingezogen, der seit 2015 abgelaufen war. „Ein anderes Identitätspapier befand sich in der polizeilichen Fahndung, weil es gestohlen worden war“, so der Sprecher. „Der Eigentümer hatte es zwischenzeitlich zurückerhalten, diesen Umstand aber den Behörden nicht gemeldet.“
Auf Schweizer Seite stellten die Beamten neben Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz diverse „Fahndungsnotierungen“fest. Und auch hier hatte ein Autofahrer, der unter dem Einfluss berauschender Mittel stand, seine Fahrt sofort zu beenden. Die Ermittlungen dauern an.