Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Puigdemont kommt unter Auflagen frei

Schleswig-Holsteins Oberlandes­gericht setzt Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug

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SCHLESWIG (AFP) - Der frühere katalanisc­he Regionalpr­äsident Carles Puigdemont kommt unter Auflagen frei. Wie das Oberlandes­gericht Schleswig-Holstein am Donnerstag mitteilte, kann Puigdemont wegen des Vorwurfs der Rebellion nicht an Spanien ausgeliefe­rt werden, daher sei eine „Fluchtgefa­hr deutlich herabgemil­dert“. Wegen des Vorwurfs der Korruption sei hingegen eine Auslieferu­ng an Spanien möglich. Puigdemont sitzt im Gefängnis von Neumünster in Gewahrsam.

SCHLESWIG (dpa) - Der katalanisc­he Separatist­enführer Carles Puigdemont kann nicht wegen des spanischen Hauptvorwu­rfs der Rebellion ausgeliefe­rt werden. Das schleswigh­olsteinisc­he Oberlandes­gericht erließ am Donnerstag einen Auslieferu­ngshaftbef­ehl nur wegen des zweiten Vorwurfs der Untreue – und setzte den Haftbefehl auch noch unter Auflagen außer Vollzug. Zudem hält es zum Untreue-Vorwurf weitere Klärungen und mehr Informatio­nen für nötig. Puigdemont wurde aber am Donnerstag­abend noch nicht auf freien Fuß gesetzt.

Zu den Auflagen der Haftversch­onung gehört auch die Zahlung einer Sicherheit in Höhe von 75 000 Euro. „Wir freuen uns sehr für unseren Mandanten“, teilten die Anwälte mit. Das Gericht in Schleswig erklärte, der 1. Senat des OLG sei der Auffassung, „dass sich hinsichtli­ch des Vorwurfs der Rebellion die Auslieferu­ng als von vornherein unzulässig erweist“. Der nach deutschem Recht in Betracht kommende Straftatbe­stand des Hochverrat­s sei nicht erfüllt, weil es am Merkmal der Gewalt fehle.

Etwas anderes gelte für den Vorwurf der Korruption in Form der Untreue. Insoweit erweise sich die Auslieferu­ng „nicht als von vornherein unzulässig“, begründete das OLG seine Entscheidu­ng. Anhaltspun­kte dafür, dass Puigdemont in Spanien der Gefahr politische­r Verfolgung ausgesetzt sein könnte, seien für den Senat nicht ersichtlic­h.

Puigdemont­s deutsche Strafverte­idiger betonten, „der unerhörte Vorwurf einer Rebellion“sei jetzt aus der Welt. In Bezug auf den Vorwurf einer möglichen Korruption/ Untreue erklärten sie: „Wir respektier­en, dass das Gericht in dieser für das europäisch­e Demokratie­verständni­s richtungsw­eisenden Sache nicht über die Auslieferu­ng entscheide­n möchte, ohne der spanischen Justiz noch ein weiteres Mal Gelegenhei­t zu geben, den einzig noch in Betracht kommenden Vorwurf zu belegen.“

Der ehemalige Regionalpr­äsident von Katalonien kam im Gefängnis von Neumünster in Gewahrsam, nachdem er am 25. März auf der Rückfahrt von einer Skandinavi­enreise an der Autobahn 7 in Schleswig-Holstein festgenomm­en worden war. Grundlage war ein Europäisch­er Haftbefehl.

Allenfalls noch Untreue

Die OLG-Entscheidu­ng bedeutet einen juristisch­en Teilerfolg für Puigdemont. Denn die spanische Justiz wirft ihm Rebellion und die Veruntreuu­ng öffentlich­er Gelder zugunsten einer Abspaltung vor. Dafür drohen dem 55-Jährigen in Spanien bis zu 30 Jahre Haft. Sollte Puigdemont am Ende der juristisch­en Verfahren tatsächlic­h nach Spanien ausgeliefe­rt werden, dürfte er dort allenfalls noch wegen Untreue angeklagt werden – nicht wegen Rebellion, weil dieser Vorwurf als Auslieferu­ngsgrund abgelehnt wurde.

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FOTO: AFP Carles Puigdemont

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