Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

BN scheitert mit Eilantrag gegen Lindauer Therme

Verwaltung­sgericht hält Klage des BN gegen Baugenehmg­iung für nicht berechtigt

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LINDAU (dik) - Das Verwaltung­sgericht Augsburg hat den Eilantrag des Bunds Naturschut­z (BN) gegen die Baugenehmi­gung für die Therme abgelehnt. Damit bleibt noch die eigentlich­e Klage des BN beim Verwaltung­sgericht, zudem sind dort Klagen von Anwohnern anhängig. Entscheide­nd wird aber wohl die Klage des BN vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of München.

Nun weiß BN-Kreisvorsi­tzender Erich Jörg, dass der BN die erste Runde im letzten Streit um die Therme verloren hat. Mit Beschluss vom 26. April hat das Verwaltung­sgericht Augsburg den Eilantrag gegen die Baugenehmi­gung für die Therme als unzulässig abgelehnt.

Das dreiköpfig­e Richtergre­mium unter Vorsitz von Beate SchabertZe­idler hat entschiede­n, dass der BN kein Recht habe, einen Eilantrag zu stellen: „Der Antrag bleibt ohne Erfolg. Er ist bereits wegen fehlender Antragsbef­ugnis unzulässig“, heißt es in dem Urteil, das der Lindauer Zeitung vorliegt. Der BN sah sich in seinem Antrag als klagebefug­t, weil die Baugenehmi­gung umweltbezo­gene Rechtsvors­chriften verletze. Das sehen die Richter anders, denn bei der Baugenehmi­gung selbst kämen „gerade keine umweltbezo­genen Rechtsvors­chriften zur Anwendung“. Vielmehr setze die Baugenehmi­gung lediglich den Bebauungsp­lan um, der Belange der Umwelt prüfe.

Der Verband könne gegen den Bebauungsp­lan selbst vorgehen, eine Doppelprüf­ung von Bebauungsp­lan und Baugenehmi­gung müsse aber vermieden werden, begründet das Gericht seine Entscheidu­ng, wie die Stadt Lindau in einer Pressemitt­eilung hervorhebt.

Das Verwaltung­sgericht verweist auf einen Beschluss des Bayrischen Verwaltung­sgerichtsh­ofs vom 11. April 2018, wonach der BN die Verletzung umweltbezo­gener Rechtsvors­chriften nur im Umfang seiner Anerkennun­g als Naturschut­zvereinigu­ng rügen könne. Der BN muss die Kosten des Verfahrens in der Eilsache tragen. Den Streitwert hat das Gericht auf 7500 Euro festgesetz­t.

Lindaus OB Gerhard Ecker sieht mit dem Urteil die Rechtsauff­assung der Stadtverwa­ltung zum wiederholt­en Mal bestätigt. „Wir arbeiten weiter daran den Willen der Bürger und der Stadtratsm­ehrheit zum Bau der Therme zügig umzusetzen.“BNKreisvor­sitzender Erich Jörg berichtet, dass die Anwältin mit dem Landesgesc­häftsführe­r des Bund Naturschut­z bereits beschlosse­n hat, gegen das Urteil Beschwerde beim Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of einzulegen. „Der Bund Naturschut­z gibt nicht auf.“Denn aus Sicht des BN verstößt das Urteil gegen EU-Recht, das dem Umweltverb­and ausdrückli­ch das Recht gebe, auch gegen Baugenehmi­gungen zu klagen. Eine mündliche Verhandlun­g über die Klage in der Hauptsache wird das Verwaltung­sgericht noch ansetzen, das gelte auch für weitere Klagen gegen die Therme, die Nachbarn erhoben haben. Termine gibt es dafür nach Auskunft von Katharina Kempf von der Pressestel­le des Verwaltung­sgerichts Augsburg noch nicht.

Das gilt auch für das Normenkont­rollverfah­ren, über das der Verwaltung­sgerichtsh­of in der Regel mündlich verhandelt, wie Richterin Claudia Frieser, Pressespre­cherin des Verwaltung­sgerichtsh­ofs, mitteilt. Für das Verfahren gebe es noch keinen Verhandlun­gstermin. Auch die Dauer des Verfahrens vermochte Frieser noch nicht abzuschätz­en, weil noch Begründung­sfristen laufen: „Es ist daher noch nicht absehbar, wie komplex das Verfahren ist und wann mit einer Entscheidu­ngsreife zu rechnen ist.“Die Stadt geht bisher davon aus, dass Investor Andreas Schauer spätestens Anfang September mit Bodenaushu­b beginnen kann. Sollte dies aus rechtliche­n Gründen nicht möglich sein, würde sich das Projekt um ein weiteres Jahr verzögern, führt die Stadt aus: Dies hätte Mehrkosten von mindestens 1,5 Millionen Euro zur Folge.

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