Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
BN scheitert mit Eilantrag gegen Lindauer Therme
Verwaltungsgericht hält Klage des BN gegen Baugenehmgiung für nicht berechtigt
LINDAU (dik) - Das Verwaltungsgericht Augsburg hat den Eilantrag des Bunds Naturschutz (BN) gegen die Baugenehmigung für die Therme abgelehnt. Damit bleibt noch die eigentliche Klage des BN beim Verwaltungsgericht, zudem sind dort Klagen von Anwohnern anhängig. Entscheidend wird aber wohl die Klage des BN vor dem Verwaltungsgerichtshof München.
Nun weiß BN-Kreisvorsitzender Erich Jörg, dass der BN die erste Runde im letzten Streit um die Therme verloren hat. Mit Beschluss vom 26. April hat das Verwaltungsgericht Augsburg den Eilantrag gegen die Baugenehmigung für die Therme als unzulässig abgelehnt.
Das dreiköpfige Richtergremium unter Vorsitz von Beate SchabertZeidler hat entschieden, dass der BN kein Recht habe, einen Eilantrag zu stellen: „Der Antrag bleibt ohne Erfolg. Er ist bereits wegen fehlender Antragsbefugnis unzulässig“, heißt es in dem Urteil, das der Lindauer Zeitung vorliegt. Der BN sah sich in seinem Antrag als klagebefugt, weil die Baugenehmigung umweltbezogene Rechtsvorschriften verletze. Das sehen die Richter anders, denn bei der Baugenehmigung selbst kämen „gerade keine umweltbezogenen Rechtsvorschriften zur Anwendung“. Vielmehr setze die Baugenehmigung lediglich den Bebauungsplan um, der Belange der Umwelt prüfe.
Der Verband könne gegen den Bebauungsplan selbst vorgehen, eine Doppelprüfung von Bebauungsplan und Baugenehmigung müsse aber vermieden werden, begründet das Gericht seine Entscheidung, wie die Stadt Lindau in einer Pressemitteilung hervorhebt.
Das Verwaltungsgericht verweist auf einen Beschluss des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. April 2018, wonach der BN die Verletzung umweltbezogener Rechtsvorschriften nur im Umfang seiner Anerkennung als Naturschutzvereinigung rügen könne. Der BN muss die Kosten des Verfahrens in der Eilsache tragen. Den Streitwert hat das Gericht auf 7500 Euro festgesetzt.
Lindaus OB Gerhard Ecker sieht mit dem Urteil die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung zum wiederholten Mal bestätigt. „Wir arbeiten weiter daran den Willen der Bürger und der Stadtratsmehrheit zum Bau der Therme zügig umzusetzen.“BNKreisvorsitzender Erich Jörg berichtet, dass die Anwältin mit dem Landesgeschäftsführer des Bund Naturschutz bereits beschlossen hat, gegen das Urteil Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. „Der Bund Naturschutz gibt nicht auf.“Denn aus Sicht des BN verstößt das Urteil gegen EU-Recht, das dem Umweltverband ausdrücklich das Recht gebe, auch gegen Baugenehmigungen zu klagen. Eine mündliche Verhandlung über die Klage in der Hauptsache wird das Verwaltungsgericht noch ansetzen, das gelte auch für weitere Klagen gegen die Therme, die Nachbarn erhoben haben. Termine gibt es dafür nach Auskunft von Katharina Kempf von der Pressestelle des Verwaltungsgerichts Augsburg noch nicht.
Das gilt auch für das Normenkontrollverfahren, über das der Verwaltungsgerichtshof in der Regel mündlich verhandelt, wie Richterin Claudia Frieser, Pressesprecherin des Verwaltungsgerichtshofs, mitteilt. Für das Verfahren gebe es noch keinen Verhandlungstermin. Auch die Dauer des Verfahrens vermochte Frieser noch nicht abzuschätzen, weil noch Begründungsfristen laufen: „Es ist daher noch nicht absehbar, wie komplex das Verfahren ist und wann mit einer Entscheidungsreife zu rechnen ist.“Die Stadt geht bisher davon aus, dass Investor Andreas Schauer spätestens Anfang September mit Bodenaushub beginnen kann. Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, würde sich das Projekt um ein weiteres Jahr verzögern, führt die Stadt aus: Dies hätte Mehrkosten von mindestens 1,5 Millionen Euro zur Folge.