Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Stadt lässt neuen Mietspiegel erstellen
Zusammenarbeit mit anderen Kommunen verringert die Kosten
BAD WURZACH - Was kann ich für einen Quadratmeter Wohnraum an Miete verlangen, beziehungsweise was muss ich dafür an Mietkosten rechnen? Diese Fragen soll ein neuer qualifizierter Mietspiegel beantworten. Ihn gibt nun die Stadt Bad Wurzach mit einhelliger Zustimmung des Gemeinderats in Auftrag.
Der aktuelle Mietspiegel für die Großgemeinde stammt aus dem Jahr 2009. Eine Neufassung sei angeraten, erläuterten Bürgermeister Roland Bürkle (CDU) und Stadtbaumeister Matthäus Rude im Gremium.
Die Stadt will daher wie auch einige andere Kommunen das Angebot der Gemeinde Vogt nutzen, die eine Kooperation angeboten hat. Denn das Land Baden-Württemberg fördert in diesem und im kommenden Jahr solch eine Zusammenarbeit mit 50 Cent pro Einwohner. Sollte diese Kooperation in den Genuss der Landesförderung kommen, kostet die Stadt Bad Wurzach der neue Mietspiegel knapp 2100 Euro. Ohne Förderung liegen die Kosten bei knapp 9400 Euro.
Voraussetzung der Förderung ist das Erstellen eines qualifizierten Mietspiegels. Für diesen ist eine wissenschaftliche Begleitung notwendig. Dafür hat sich laut Stadtverwaltung das EMA-Institut aus Sinzing (Landkreis Regensburg) angeboten.
Ein qualifizierter Mietspiegel gebe mehr Rechtssicherheit als der bisherige, führte Rude zudem weiter aus. Nutzen könne ihn die Stadt Bad Wurzach selbst, wenn sie zum Beispiel Miethöhen von öffentlich gefördertem Wohnraum festsetzt, Behörden bei der Zuteilung von Wohnkostenzuschüssen, gesetzliche Betreuer, Bauträger, Mieter und Vermieter.
Der neue Mietspiegel soll kostenfrei online abrufbar sein. Er berücksichtige auch die Lage und die Qualität des Wohnraums, betonte der Stadtbaumeister auf Nachfrage von Stadtrat Karl-Heinz Buschle (Freie Wähler).
Qualifiziert darf der neue Mietspiegel zwei Jahre lang genannt werden. Dann müsste er für weitere zwei Jahre fortgeschrieben werden. Nach vier Jahren muss ein neuer erstellt werden. Diese Notwendigkeit sieht Bürkle allerdings nicht. „So dynamisch ist unser Wohnungsmarkt nicht.“
Der Mietspiegel soll im Laufe des Jahres 2019 vorliegen.