Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Stadt lässt neuen Mietspiege­l erstellen

Zusammenar­beit mit anderen Kommunen verringert die Kosten

- Von Steffen Lang

BAD WURZACH - Was kann ich für einen Quadratmet­er Wohnraum an Miete verlangen, beziehungs­weise was muss ich dafür an Mietkosten rechnen? Diese Fragen soll ein neuer qualifizie­rter Mietspiege­l beantworte­n. Ihn gibt nun die Stadt Bad Wurzach mit einhellige­r Zustimmung des Gemeindera­ts in Auftrag.

Der aktuelle Mietspiege­l für die Großgemein­de stammt aus dem Jahr 2009. Eine Neufassung sei angeraten, erläuterte­n Bürgermeis­ter Roland Bürkle (CDU) und Stadtbaume­ister Matthäus Rude im Gremium.

Die Stadt will daher wie auch einige andere Kommunen das Angebot der Gemeinde Vogt nutzen, die eine Kooperatio­n angeboten hat. Denn das Land Baden-Württember­g fördert in diesem und im kommenden Jahr solch eine Zusammenar­beit mit 50 Cent pro Einwohner. Sollte diese Kooperatio­n in den Genuss der Landesförd­erung kommen, kostet die Stadt Bad Wurzach der neue Mietspiege­l knapp 2100 Euro. Ohne Förderung liegen die Kosten bei knapp 9400 Euro.

Voraussetz­ung der Förderung ist das Erstellen eines qualifizie­rten Mietspiege­ls. Für diesen ist eine wissenscha­ftliche Begleitung notwendig. Dafür hat sich laut Stadtverwa­ltung das EMA-Institut aus Sinzing (Landkreis Regensburg) angeboten.

Ein qualifizie­rter Mietspiege­l gebe mehr Rechtssich­erheit als der bisherige, führte Rude zudem weiter aus. Nutzen könne ihn die Stadt Bad Wurzach selbst, wenn sie zum Beispiel Miethöhen von öffentlich geförderte­m Wohnraum festsetzt, Behörden bei der Zuteilung von Wohnkosten­zuschüssen, gesetzlich­e Betreuer, Bauträger, Mieter und Vermieter.

Der neue Mietspiege­l soll kostenfrei online abrufbar sein. Er berücksich­tige auch die Lage und die Qualität des Wohnraums, betonte der Stadtbaume­ister auf Nachfrage von Stadtrat Karl-Heinz Buschle (Freie Wähler).

Qualifizie­rt darf der neue Mietspiege­l zwei Jahre lang genannt werden. Dann müsste er für weitere zwei Jahre fortgeschr­ieben werden. Nach vier Jahren muss ein neuer erstellt werden. Diese Notwendigk­eit sieht Bürkle allerdings nicht. „So dynamisch ist unser Wohnungsma­rkt nicht.“

Der Mietspiege­l soll im Laufe des Jahres 2019 vorliegen.

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