Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Noch keine Entscheidung über Tempo-30-Petition
Verfahren zum Einspruch gegen ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzungen in Leutkirch läuft bereits seit einigen Monaten
LEUTKIRCH (sin) - In Sachen Petition gegen die Einführung von ganztägigen Tempo-30-Zonen in Leutkirch hat das Landtagsplenum noch kein Urteil gefällt. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, könne ein Sprecher des Landtags von BadenWürttemberg auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“derzeit nicht sagen.
Allgemein dauere ein Petitionsverfahren im Durchschnitt zwischen vier und sechs Monaten. Der tatsächliche Zeitraum hänge vor allem davon ab, „wie umfangreich sich die Ermittlungen gestalten“. Bereits Anfang des Jahres hatte ein Bürger – der nicht in Leutkirch wohnt – eine Petition gegen die Einführung von Tempo-30-Zonen eingereicht. Ein sogenanntes Stillhalteabkommen verhindert, dass die Tempobegrenzung eingeführt wird, bevor das Landtagsplenum, das vom Petitionsausschuss eine Empfehlung erhält, über den Petitionsantrag entschieden hat.
Kurz vor Weihnachten 2017 hat der Leutkircher Gemeinderat mit 14:11 Stimmen beschlossen, auf sieben Teilstrecken in der Stadt Tempo 30 auch tagsüber anzuordnen. Basis für die Entscheidung ist der geltende Lärmaktionsplan. Nach der Entscheidung gab’s viel Kritik – vor allem im Internet. Von einem „Tempo-30-Hammer“war die Rede. Auf Unverständnis stößt unter anderem, dass auf wichtigen Durchfahrtsstraßen in der Kernstadt der Überblick verloren gehe.
Diese Straßen sind betroffen
Für folgende Straßenabschnitte ist ganztags eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer vorgesehen: L 308 Karlstraße und Poststraße; L 308 Wangener Straße / Obere Vorstadtstraße; L 308 Obere Vorstadtstraße und L 308 Kemptener Straße bis Einmündung Mühlweg; L 318 Isnyer Straße bis Einmündung Schubertstraße; L 260 Memminger Straße bis Einmündung Schleifweg; L 260 Untere Grabenstraße zwischen Memminger Straße und Kreisverkehr Europaplatz.