Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Zweifel am Erhalt der alten Bäume
Herrenbergpark: Naturschutzbehörden fordern Nachbesserung, Stadträte Kontrolle
ISNY - Die Pläne, den Herrenbergpark mit 17 Wohnhäusern auf großzügigen Grundstücken zu bebauen, haben im Gemeinderat die nächste Hürde genommen: Am 22. Januar hatten die Stadträte dem Entwurf des Bebauungsplans und dessen öffentlicher Auslegung zugestimmt. Bis zum 5. März konnten Behörden, Nachbarkommunen und die sogenannten „sonstigen Träger öffentlicher Belange“, etwa Stromversorger oder Telekommunikationsanbieter, entsprechende Stellungnahmen und Anregungen abgeben.
Nun hat der Gemeinderat – bei einer Gegenstimme von Otto Ziegler (SPD), der die großzügigen „Stadtvillen“prinzipiell ablehnt – in der jüngsten Sitzung eine zweite, beschränkte öffentliche Auslegung beschlossen. Vier Stadträte enthielten sich der Stimme.
In dieser Runde werden nur noch Stellungnahmen berücksichtigt oder Behörden gehört, deren Anregungen und Ergänzungen nach der ersten Auslegung inhaltlich in den Bebauungsplan eingearbeitet wurden. So soll abgeglichen werden, ob den Einwendungen in ausreichendem Maße Rechnung getragen wurde.
15 Einwände vom Landratsamt
In erster Linie betrifft dies 15 Punkte, in denen die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg ihre Sorge äußerte um den alten Baumbestand im Herrenbergpark und den Schutz von dessen „Bewohnern“wie Totholz-Insekten oder Fledermäusen.
Rudolf Zahner und Adrian Locker, die Vertreter vom mit der Landschaftsplanung beauftragen Büro Sieber aus Lindau, erläuterten, wie die Einwände in den Bebauungsplan eingearbeitet wurden. Sie betonten auf Nachfrage von Edwin Stöckle (SPD), dass die Änderungen fürs weitere Verfahren, über das der Gemeinderat nun zu beschließen hatte, schon mit der Naturschutzbehörde abgestimmt worden seien.
„Es ist nicht ganz trivial, den Parkcharakter zu erhalten“, sagte Zahner zu den überarbeiteten und ergänzten Punkten im Bebauungsplan und räumte dabei ein, es sei „Illusion“, dass das Parkareal so bleibe, wie es sich heute noch darstelle.
Die vorgenommenen Ergänzungen berühren praktische wie baurechtliche Aspekte. Letztere skizzierte Hans-Peter Hummel, in der Stadtverwaltung dafür der zuständige Fachmann, eingangs der Sitzung noch einmal.
Für einen alten Baum im Bestand, den Bauherren gegebenenfalls fällen, sind nun satzungsgemäß „hochwertige Ersatzpflanzungen“vorgeschrieben: jeweils drei neue Bäume mit einem Stammumfang von 18 bis 20 Zentimeter. Diese Verpflichtung – wie auch der Erhalt von vorhandenem Strauchwerk oder der Schutz von Wurzelwerk während der Bauphase – musste wiederum eingearbeitet werden in die Bestimmungen für „private Grünflächen“, sprich: die einzelnen Baugrundstücke.
Denn „öffentliche Grünflächen“, für die die Stadt die Verantwortung und damit auch für den Schutz der Bäume zu tragen gehabt hätte, wird es im Neubaugebiet nicht geben. Sie wären nach der aktuellen Erschließungsplanung nicht erreichbar.
Bester Kontrolleur – der Nachbar Die Nachfragen der Stadträte Rainer Leuchtle und Claus Zengerle (beide Freie Wähler), wie auch von Edwin Stöckle und Peter Clement seitens der SPD, kreisten folglich um die „Kontrollierbarkeit“der Vorschriften zum Erhalt des alten Baumbestandes. Zahner erklärte, dass die Bebauung zwar „einige Bäume das Leben kostet“, er aber glaube, dass „das Konzept“, das sein Büro erarbeitet habe, „den Parkcharakter umsetzen kann“. Und: Durch die „Ersatzpflanzungen“im Park könnten irgendwann sogar „330 Bäume stehen“(derzeit sind es knapp über 100), formulierte Zahner optimistisch.
Kontrolle sei „immer ein Thema“, schloss Zahner, und seitens der Stadtverwaltung merkte Hummel an, dass er überzeugt sei, dass „der Nachbar der beste Kontrolleur“ist, weil jeder, der im Herrenbergpark ein Grundstück erwerbe, dies eben wegen des „Parkcharakters“tue und somit am Erhalt der Bäume interessiert sei.