Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Isnyer Radverkehrskonzept umgesetzt – auch für einen sicheren Schulweg
Radexperte Robert Blaser-Sziede erklärt, worauf Verkehrsteilnehmer bei Markierungen, Schutzstreifen oder Zweirichtungs-Radwegen achten sollten
ISNY - Eine Reihe von Straßenbauund Markierungsmaßnahmen haben im letzten und vorletzten Sommer für reichlich Diskussionsstoff gesorgt: Aufpflasterungen und Rotmarkierungen von Radfurten, Markierung von Schutzstreifen, geteilte Querungshilfen und die Ausweisung von Fahrradstraßen. Sie haben alle ein Ziel: Den Weg für die vielen Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, sicherer zu machen.
Im Auftrag der Stadt hatte das Kölner Planungsbüro VIA 2012 und 2013 ein Radverkehrskonzept entwickelt. In zwei Planungswerkstätten war die Bevölkerung eingebunden, 2013 beschloss der Gemeinderat einstimmig die Umsetzung. Die Maßnahmen für das Schulwegenetz stan- den dabei an erster Stelle und wurden Schritt für Schritt realisiert.
Robert Blaser-Sziede, Vorsitzender der Ortsgruppe Isny im „Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC)“, erläutert, was genau gemacht wurde, welche Ziele damit verfolgt werden und wie sich Radfahrer und Autofahrer verhalten sollen. Er weist zudem darauf hin, dass es sehr unterschiedliche Radfahrer gibt: Kinder und unsichere, ältere Menschen würden eher langsam fahren und bevorzugten abgesetzte Radwege, Berufstätige und ältere Schüler wollten dagegen zügig vorankommen.
Rote Markierungen
Auf baulich abgesetzten Radwegen fühlten sich viele Radfahrer sicherer. Tatsächlich bestehe auf solchen We- gen aber an Einmündungen ein erhöhtes Unfallrisiko, weil Radler von einbiegenden oder abbiegenden Autofahrern übersehen werden. An solchen Einmündungen wurden daher in Isny Radwege entlang vorfahrtberechtigter Straßen mit einer sogenannten „Furtmarkierung“(unterbrochener Breitstrich) gekennzeichnet und rot eingefärbt.
Die Unfallgefährdung steige auch, wenn Radwege nur auf einer Straßenseite vorhanden sind und von Radfahrern in beide Fahrtrichtungen benutzt werden. Im Zuge von Zweirichtungs-Radwegen und an besonders unfallträchtigen Strecken erfolgte eine Anhebung des Radweges durch Aufpflasterung, wie zum Beispiel am Kurhaus oder der Zufahrt zum Parkplatz am Schulzentrum. Dies reduziere die Geschwindigkeit abbiegender Fahrzeuge und ermögliche dadurch zusätzliche Sicherheit.
Schutzstreifen sind mit unterbrochenen Leitlinien am rechten Fahrbahnrand markierte Spuren für den Radverkehr. Sie können bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden, wenn dabei Radfahrer nicht gefährdet werden. Schutzstreifen werden markiert, wenn die Fahrbahn zu schmal für eigenständige Radfahrstreifen ist – im Gegensatz zum durchgehenden „Breitstrich“in der Maierhöfener und der Neutrauchburger Straße.
Schutzstreifen für den Radverkehr sind in regelmäßigen Abständen mit dem Piktogramm „Radverkehr“auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Solche wurden im gesamten Verlauf der CD-Spange von der Bahnhofstraße bis zur Karl-Wil- helm-Heck-Straße markiert, ebenso im Achener Weg, in der Leutkircher und Lindauer Straße.
Schutzstreifen und Radwege
Alle Zweirichtungsradwege in Isny sind Fuß- und Radwege oder Fußwege mit dem Zusatz „Radfahrer frei“. Radfahrer müssen hier auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Schnelle Radler haben daher auf kombinierten Geh-und Radwegen ein doppeltes Risiko: den Konflikt mit Fußgängern und das Risiko, an Einmündungen von Kraftfahrzeuglenkern übersehen zu werden. Wer zügig radeln will, für den sei die Straße sicherer und er komme schneller voran.
Oft stellten sich weitere Fragen: Warum enden manche Schutzstreifen mitten auf der Strecke? Warum sind Schutzstreifen vielfach nur ein- seitig markiert? Beidseitige Schutzstreifen erforderten eine Fahrbahnbreite von mindestens sieben Metern – eine Voraussetzung, die nur die Lindauer Straße erfülle. Die übrigen Straßen sind so schmal, dass Schutzstreifen nur einseitig angebracht werden konnten, nur angedeutet wurden oder durch das Fahrrad-Piktogramm ersetzt wurden, wie auf der Unteren Achstraße.
Schutzstreifen und Piktogramme signalisieren: Radfahrer dürfen hier die Fahrbahn in beide Richtungen benutzen. Es gelte jedoch immer das Rechtsfahrgebot. Will heißen: Radfahrer fahren immer auf der rechten Fahrbahnseite, unabhängig, ob hier ein Schutzstreifen vorhanden ist oder nicht. Und das Signal an Kraftfahrzeuglenker heißt: Vorsicht, hier sind Radfahrer unterwegs.