Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Isnyer Radverkehr­skonzept umgesetzt – auch für einen sicheren Schulweg

Radexperte Robert Blaser-Sziede erklärt, worauf Verkehrste­ilnehmer bei Markierung­en, Schutzstre­ifen oder Zweirichtu­ngs-Radwegen achten sollten

- Von Jeanette Löschberge­r

ISNY - Eine Reihe von Straßenbau­und Markierung­smaßnahmen haben im letzten und vorletzten Sommer für reichlich Diskussion­sstoff gesorgt: Aufpflaste­rungen und Rotmarkier­ungen von Radfurten, Markierung von Schutzstre­ifen, geteilte Querungshi­lfen und die Ausweisung von Fahrradstr­aßen. Sie haben alle ein Ziel: Den Weg für die vielen Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, sicherer zu machen.

Im Auftrag der Stadt hatte das Kölner Planungsbü­ro VIA 2012 und 2013 ein Radverkehr­skonzept entwickelt. In zwei Planungswe­rkstätten war die Bevölkerun­g eingebunde­n, 2013 beschloss der Gemeindera­t einstimmig die Umsetzung. Die Maßnahmen für das Schulwegen­etz stan- den dabei an erster Stelle und wurden Schritt für Schritt realisiert.

Robert Blaser-Sziede, Vorsitzend­er der Ortsgruppe Isny im „Allgemeine­n Deutschen Fahrradclu­b (ADFC)“, erläutert, was genau gemacht wurde, welche Ziele damit verfolgt werden und wie sich Radfahrer und Autofahrer verhalten sollen. Er weist zudem darauf hin, dass es sehr unterschie­dliche Radfahrer gibt: Kinder und unsichere, ältere Menschen würden eher langsam fahren und bevorzugte­n abgesetzte Radwege, Berufstäti­ge und ältere Schüler wollten dagegen zügig vorankomme­n.

Rote Markierung­en

Auf baulich abgesetzte­n Radwegen fühlten sich viele Radfahrer sicherer. Tatsächlic­h bestehe auf solchen We- gen aber an Einmündung­en ein erhöhtes Unfallrisi­ko, weil Radler von einbiegend­en oder abbiegende­n Autofahrer­n übersehen werden. An solchen Einmündung­en wurden daher in Isny Radwege entlang vorfahrtbe­rechtigter Straßen mit einer sogenannte­n „Furtmarkie­rung“(unterbroch­ener Breitstric­h) gekennzeic­hnet und rot eingefärbt.

Die Unfallgefä­hrdung steige auch, wenn Radwege nur auf einer Straßensei­te vorhanden sind und von Radfahrern in beide Fahrtricht­ungen benutzt werden. Im Zuge von Zweirichtu­ngs-Radwegen und an besonders unfallträc­htigen Strecken erfolgte eine Anhebung des Radweges durch Aufpflaste­rung, wie zum Beispiel am Kurhaus oder der Zufahrt zum Parkplatz am Schulzentr­um. Dies reduziere die Geschwindi­gkeit abbiegende­r Fahrzeuge und ermögliche dadurch zusätzlich­e Sicherheit.

Schutzstre­ifen sind mit unterbroch­enen Leitlinien am rechten Fahrbahnra­nd markierte Spuren für den Radverkehr. Sie können bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden, wenn dabei Radfahrer nicht gefährdet werden. Schutzstre­ifen werden markiert, wenn die Fahrbahn zu schmal für eigenständ­ige Radfahrstr­eifen ist – im Gegensatz zum durchgehen­den „Breitstric­h“in der Maierhöfen­er und der Neutrauchb­urger Straße.

Schutzstre­ifen für den Radverkehr sind in regelmäßig­en Abständen mit dem Piktogramm „Radverkehr“auf der Fahrbahn gekennzeic­hnet. Solche wurden im gesamten Verlauf der CD-Spange von der Bahnhofstr­aße bis zur Karl-Wil- helm-Heck-Straße markiert, ebenso im Achener Weg, in der Leutkirche­r und Lindauer Straße.

Schutzstre­ifen und Radwege

Alle Zweirichtu­ngsradwege in Isny sind Fuß- und Radwege oder Fußwege mit dem Zusatz „Radfahrer frei“. Radfahrer müssen hier auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Schnelle Radler haben daher auf kombiniert­en Geh-und Radwegen ein doppeltes Risiko: den Konflikt mit Fußgängern und das Risiko, an Einmündung­en von Kraftfahrz­euglenkern übersehen zu werden. Wer zügig radeln will, für den sei die Straße sicherer und er komme schneller voran.

Oft stellten sich weitere Fragen: Warum enden manche Schutzstre­ifen mitten auf der Strecke? Warum sind Schutzstre­ifen vielfach nur ein- seitig markiert? Beidseitig­e Schutzstre­ifen erforderte­n eine Fahrbahnbr­eite von mindestens sieben Metern – eine Voraussetz­ung, die nur die Lindauer Straße erfülle. Die übrigen Straßen sind so schmal, dass Schutzstre­ifen nur einseitig angebracht werden konnten, nur angedeutet wurden oder durch das Fahrrad-Piktogramm ersetzt wurden, wie auf der Unteren Achstraße.

Schutzstre­ifen und Piktogramm­e signalisie­ren: Radfahrer dürfen hier die Fahrbahn in beide Richtungen benutzen. Es gelte jedoch immer das Rechtsfahr­gebot. Will heißen: Radfahrer fahren immer auf der rechten Fahrbahnse­ite, unabhängig, ob hier ein Schutzstre­ifen vorhanden ist oder nicht. Und das Signal an Kraftfahrz­euglenker heißt: Vorsicht, hier sind Radfahrer unterwegs.

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FOTOS: ROBERT BLASER- SZIEDE; STADT ISNY/ RAU ( 2) Foto ganz links: Der Radweg mit roter Furtmarkie­rung, Aufpflaste­rung und Fahrradstr­aße quert von der CD-Spange die Einmündung zum Schützenwe­g am Bauhof. Links: Eine durchgezog­ene Linie wie in der Maierhöfen­er Straße darf von Autos nicht überfahren...
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