Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Mit „Medikamenten-Alkohol-Cocktail“Schule verwüstet
Wegen Schuldunfähigkeit wird ein Westallgäuer zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt verwarnt
ISNY - Wegen eines fahrlässigen Vollrausches ist jetzt ein junger Mann aus dem Westallgäu verwarnt worden, der sich vor dem Amtsgericht Wangen zu verantworten hatte. Die Verhängung einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt, deren Frist zwei Jahre läuft.
Es ist ein kurioser Fall: In der Nacht zum 1. April 2017 hielt sich der damals stark angetrunkene Angeklagte im Isnyer Jugendzentrum „Go In“auf. Als er durch Rumkrakeelen auffiel, wurde er zum Verlassen der Räumlichkeiten aufgefordert. Ihn dazu zu bewegen, gelang auch schließlich, allerdings erst nach einigen Protesten. Auf dem Nachhauseweg brach der Mann in eine Schule ein, zerschlug dort – unter anderem mit einem Stuhl – Fensterrahmen und Glasscheiben und riss einen Feuerlöscher aus der Verankerung.
„Von der Tat selber weiß ich nichts mehr“, ließ der Mann im Gerichtssaal verlauten. Hatten derlei schon viele Angeklagte vor ihm behauptet und waren eines Besseren belehrt worden, wurde dem Allgäuer nach eingehender Beweisaufnahme Glauben geschenkt: Ärztliche Atteste bescheinigten ihm, unter Angststörungen und Depressionen zu leiden und dagegen mit unterschiedlichen Medikamenten behandelt zu werden.
„Ich hatte an diesem Tag Tropfen und Tabletten in Übermengen zu mir genommen, dazu mehrere Gläser Bier und Schnäpse getrunken“, konnte sich der junge Mann noch erinnern. Und auch, dass er im Jugendzentrum „eine Flasche an den Schädel“bekommen hatte. Doch dann sei „der Film gerissen“– bis zum nächsten Morgen, als er eine Platzwunde am Kopf sowie verschiedene Schürfund Schnittwunden an seinem Körper bemerkte.
Dem später konsultierten Arzt im Krankenhaus hatte er noch etwas von einem Fahrradunfall gesagt. Aber als Ermittlungsbeamte in der fraglichen Schule Blutspuren auffanden und diese mittels einer DNAAnalyse dem Verdächtigen eindeutig zuordnen konnten, wurde aus dem mutmaßlichen ein überführter Täter.
So blieb letztendlich nur noch die Frage nach der Schuldfähigkeit. Aufschluss brachte hier das Gutachten eines Facharztes, dessen Fazit lautete: „Erhöhte Einnahmen von Psychopharmaka zusammen mit Alkohol enthemmen, vermindern die Steuerungsfähigkeit und können aggressiv machen.“Selbst bei vorschriftsmäßiger Einnahme, so war zu hören, könnten Nebenwirkungen wie beispielsweise Verwirrtheitszustände auftreten.
Dieses Gutachten schließlich war es, das den Vertreter der Staatsanwaltschaft wie auch den Richter am Wangener Amtsgericht von „Schuldunfähigkeit“sprechen ließen. Der Vorwurf der Sachbeschädigung wurde fallengelassen. Unter Einbeziehung einer im September 2017 verhängten Geldstrafe zur Bewährung, die ebenfalls wegen Sachbeschädigung und Beleidigung eines Polizisten verhängt worden war, wurde die Gesamtstrafe gebildet.
„Mir ist bewusst geworden, dass sich was ändern muss“, ließ der Mann verlauten. Wer ihn sich genau ansah, hoffte mit ihm: „Seit einem Jahr trinke ich keinen Alkohol mehr und nehme die verordneten Medikamente wie vorgeschrieben. Auch arbeite ich wieder. Gesundheitlich geht es mir top“, sagte er. Und er versprach, den vom Gericht verlangten Nachweis über den Medikamentenspiegel pünktlich einmal im Jahr vorzulegen.