Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Maier: Tempo 60 für Lkw auf Landstraße­n

Leiter des Polizeiver­kehrskommi­ssariats Kißlegg konkretisi­ert seine Forderung

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WANGEN (sz) - Tempo 60 für Lastwagen auf Landstraße­n: Dieser Vorschlag von Albert Maier, dem Leiter des Polizeiver­kehrskommi­ssariats Kißlegg, zur Eindämmung der zunehmende­n Unfallzahl­en mit Lkw-Beteiligun­g (die SZ berichtete am Dienstag) hat für Aufsehen gesorgt. Inhaltlich – aber auch, weil aus der Berichters­tattung nicht klar hervor ging, welche unterschie­dlichen Regelungen bei den erlaubten Tempogrenz­en es bereits gibt.

Maier verdeutlic­hte am Dienstag, dass sich seine Forderung auf alle Lastwagen bezieht, unabhängig des zulässigen Gesamtgewi­chts. Denn hier gibt es derzeit Differenzi­erungen – und für besonders schwere Lkw gilt schon jetzt grundsätzl­ich eine Höchstgesc­hwindigkei­t von 60 Kilometern pro Stunde.

Zur Erläuterun­g: Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewi­cht von bis zu 3,5 Tonnen dürfen außerorts generell bis zu 100 Kilometer pro Stunde fahren (Ausnahme: Autobahnen oder autobahnäh­nliche Straßen). Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewi­cht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müssen sich dort an maximal Tempo 80 halten. Die Art der benutzten Straße spielt für diese Gewichtskl­asse keine Rolle, so Maier. Bereits heute gilt außerorts grundsätzl­ich Tempo 60 für Lkw, die schwerer sind als 7,5 Tonnen. Diese dürfen nur auf Autobahnen und außerörtli­chen Kraftfahrs­traßen mit maximal 80 unterwegs sein.

Maiers Ansatz ist es, „dass wir grundsätzl­ich für alle als Lkw zu bezeichnen­den Fahrzeuge über eine generelle Geschwindi­gkeitsbegr­enzung von 60 Kilometer pro Stunde auf Landstraße­n nachdenken müssten“. Dies sollte nicht allein für die schweren Lastwagen gelten. In einem zweiten Schritt sollten Verbotssch­ilder explizit auf diese Tempolimit­s hinweisen, und die Geschwindi­gkeitsüber­wachung müsste intensivie­rt werden.

Dazu braucht es nach Maiers Ansicht auch höhere Strafen. Denn wer außerorts zehn bis 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, dem drohen Bußgelder zwischen 15 und 70 Euro. Einen Punkt gibt es zumeist erst für Fahrer, die zwischen 16 und 20 Stundenkil­ometern zu schnell sind. Fahrverbot­e sind in diesen Bereichen gar nicht vorgesehen. Der Leiter der hiesigen Verkehrspo­lizei argumentie­rt: „Es wird grundsätzl­ich zu schnell gefahren.“

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