Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Nicht im Sinne des Grundgesetzes
Zum Artikel „ Seehofer gewährt Merkel zwei Wochen“( 19.6.):
Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind laut Grundgesetz „Vertreter des ganzen Volkes“. Die CSU-Abgeordneten – geführt von einem beleidigten Politpensionär und karrierebewussten Jungpolitikern sowie einem Strippenzieher fern in München – kümmert das wenig. Sie benutzen das Thema Flüchtlingszuwanderung dazu, um in populistischer Weise Wahlkampf für die bayrische Landtagswahl zu machen, riskieren damit – grob fahrlässig – den Bestand der Bundesregierung und beschädigen das europäische Friedensprojekt. So weit, so schlecht.
Dass sie aber als „Vertreter des ganzen Volkes“nur den bayrischen Wählern verantwortlich sind und von den meisten Deutschen in den anderen Bundesländern für ihr Verhalten nicht durch ein Wählervotum kontrolliert und abgestraft werden können, beschädigt die Souveränität des Volkes, auf der unsere Demokratie beruht, und kann nicht im Sinne unseres Grundgesetzes sein. Denn wen sollen die Wähler in den anderen 15 Bundesländern für diese verantwortungslose Politik haftbar machen?
Uwe Hertrampf,
Baienfurt
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