Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
„Durch verschiedene Charaktere entstehen Konflikte“
Verantwortliche der Stadtverwaltung nehmen Stellung zur Theamtik der zunehmenden Obdachlosigkeit in Isny
ISNY - Am 25. Juni hat die SZ die Geschichte eines Paares erzählt, das in Isny seit zwei Jahren als obdachlos gilt und jüngst ein Kind bekommen hat. Am Abend des gleichen Tages beschloss der Gemeinderat, künftig eine Sozialbetreuung für Obdachlose zu installieren. Bürgermeister Rainer Magenreuter, Ordnungsamtsleiter Klaus Hägele sowie Jacqueline Schubert und Siegrid Scheurer, zuständige Mitarbeiterinnen für die Obdachlosenbetreuung im Isnyer Rathaus, nahmen Stellung zu Fragen von Tobias Schumacher rund um die Thematik. Obwohl einige Punkte im SZ-Bericht „schlichtweg falsch“seien, konnten die Gesprächspartner der Stadtverwaltung im Detail nicht näher darauf eingehen – „aus Datenschutzgründen und um die Betroffenen zu schützen“.
Mit welchen Themen und Problemen werden die für Obdachlose in Isny zuständigen Mitarbeiter im Rathaus konfrontiert?
Durch die Unterbringung verschiedener Charaktere entstehen Konflikte. Die Stadt ist Ansprechpartner bei finanziellen, persönlichen wie auch sozialen Belangen. Wir freuen uns, dass wir dabei künftig von der Sozialbetreuung unterstützt werden.
Der Gemeinderat hat die Sozialbetreuung für Obdachlose mit überwältigender Mehrheit befürwortet. Im Beschluss ist die Rede davon, die Notunterkünfte der Stadt seien „menschenwürdig“. Wie wird dieser Begriff definiert, was ist darunter zu verstehen?
Bei Obdachlosigkeit ist stets das Grundrecht der Menschenwürde zu beachten, insbesondere im Hinblick auf die Beschaffenheit und Ausstattung der Notunterkünfte. Jedem Obdachlosen wird eine saubere Notunterkunft in einfachem Standard, ausgestattet mit Bett, Bettwäsche, Tisch, Stuhl, Regal sowie Kochmöglichkeit, Dusche und WC zugewiesen. Der Zustand der Räumlichkeiten wird vorab durch den städtischen Vollzugsdienst kontrolliert. Bei Bedarf wird durch eine Fachfirma die Unterkunft von Müll befreit und gereinigt. Welche Mindestanforderungen an eine Obdachlosenunterkunft gegeben sein müssen, lässt sich nicht katalogisieren. Es besteht weder ein Anspruch des Obdachlosen auf Räume bestimmter Art, Lage, Größe, noch für bestimmte Dauer. Obdachlose haben keinen Anspruch auf einen Raum zur alleinigen Verfügung. Die zur Verfügung gestellte Unterkunft soll laut Rechtsprechung „Schutz vor den Unbilden des Wetters und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse“bieten.
Wie beurteilen Sie generell den Zustand der städtischen Notunterkünfte? Besteht Handlungsbedarf und wenn ja wo?
Jeder Obdachlose wird in eine saubere und voll funktionsfähige Obdachlosenunterkunft eingewiesen. Der Zustand der Notunterkünfte wird regelmäßig von der Stadt kontrolliert. Dies gilt nur für die allgemein zugänglichen Räume. Für den Zustand der Schlafräume hinsichtlich der Sauberkeit ist jeder Obdachlose selbst verantwortlich. Hier wahren wir die Privatsphäre der betroffenen Personen. Fällige, notwendige Reparaturarbeiten in den jeweiligen Zimmern werden der Stadt oftmals nicht mitgeteilt.
Wäre denkbar, das Krankenhaus respektive die ehemaligen Altenheimplätze kurzfristig für Obdachlose und weitere „Wohnbedürftige“zu öffnen?
Aktuell besteht für zusätzliche Obdachlosenunterkünfte kein Bedarf. Wir sind aber unabhängig davon derzeit in intensiver Diskussion über die Zukunft des Krankenhausareals und -gebäudes.
Ein Obdachloser hat der Stadt im Gespräch mit der SZ vorgeworfen, sie kümmere sich nicht um Dinge, die in seiner Unterkunft im Argen liegen – Müll, beschädigte Türen, etc. – mache ihn aber für Bauschäden verantwortlich. Und das in einem Gebäude, das sowieso abgebrochen wird. Ihr Kommentar? Wenn die Stadt Kenntnis erlangt, dass eine Beschädigung vorliegt, wird unverzüglich eine entsprechende Fachfirma mit der Reparatur beauftragt. Für die Entsorgung des Mülls werden ausreichend Müllbehälter zur Verfügung gestellt – zum Beispiel in der Lohbauerstraße: 80 Liter Biomüll, dreimal 240 Liter Restmüll für derzeit zehn Bewohner. Das Problem der überfüllten Mülleimer lässt sich auf fehlende Mülltrennung der Bewohner zurückführen. Schäden, die Obdachlose selbst herbeiführen, sind auch von diesen kostenpflichtig zu tragen. Der bewohnte Teil der Obdachlosenunterkunft Lohbauerstraße wird, entgegen der Behauptung, in den nächsten Jahren nicht abgerissen.
Auch bezeichnet er die „Behandlung“seiner Anliegen im Rathaus durch die Mitarbeiter als „herablassend“, er werde „angepflaumt“. Ihre Einschätzung?
Diesen Vorwurf bekommen wir zum ersten Mal zu hören.
Er behauptet auch, seine Frau sei von einem Mitbewohner mit einem Messer attackiert worden. Trifft dies zu?
Aus Datenschutzgründen darf dazu keine nähere Auskunft gegeben werden. Solche Vorgänge werden immer in Zusammenarbeit mit der Polizei geprüft.
Nach jüngsten SZ-Informationen lehnt das Jugendamt die neue Unterkunft für die Familie mit dem Neugeborenen ab, die die Stadt ihr zugewiesen hat. Trifft dies zu? Gibt es Alternativen?
Sowohl für die Stadt, als auch für das Jugendamt, steht das Wohl jeden Kindes an erster Stelle, deshalb arbeiten wir eng zusammen. Das Jugendamt befürwortet den Umzug (der zwischenzeitlich erfolgt ist; Anm. d. Red.).