Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Klagen über Bettler nehmen zu
Waldseer Bürger beschweren sich über bettelnden Mann an der Grabenmühle
BAD WALDSEE - Einige Waldseer haben sich jüngst über Bettler in der Kurstadt beklagt und sich darüber in sozialen Medien ausgetauscht. Anlass dafür war ein Bettler, der öfters dienstags zu Marktzeiten bei der Volksbank an der Grabenmühle sitzt und mit einem Schild um Geld bittet. Wie die Stadtverwaltung auf Anfrage mitteilt, gebe es in Bad Waldsee zwar grundsätzlich wenig Probleme mit Bettlergruppen, allerdings seien zuletzt vermehrt Menschen aus Osteuropa in der Kurstadt unterwegs gewesen, die soziale Zwecke als Vorwand für Geldsammeln angaben.
Als „organisiertes Verbrechen im netten Bad Waldsee“bezeichnete es Curd M. in der Facebook-Gruppe „Ich bin ein Waldseer“den Auftritt des Bettlers vor der Volksbank. Der angeblich „arbeitslose, arme, hilfsbedürftige“Bettler mit „putzigem Hündchen und östlichem Aussehen“habe den Beobachtungen des Facebook-Users zufolge eine recht kuriose Vorstellung dargeboten.
Denn nachdem der Bettler „jedem Passanten sein Schild entgegen gehalten“und nach einer Weile genügend Geld im „gefüllten Käppchen“gehabt habe, sei er anschließend in die „lässigste, allergrößte BMW-Limousine mit östlichem Kennzeichen“eingestiegen. Curd M. bezeichnete das als „Betrug“. Er sei dem Bettler auf seinem Weg zum Luxus-Auto gefolgt. Auch andere Facebook-User meldeten sich zu Wort und gaben an, den Bettler gesehen zu haben, Anja H. regte an, den Vorfall der Polizei und dem Ordnungsamt zu melden.
Wie die Stadtverwaltung, der der Mann ebenfalls bereits bekannt ist, auf Nachfrage mitteilte, stelle Betteln in Deutschland keinen Straftatbestand dar. Der entsprechende Paragraf „Bettlerei und Landstreicherei“sei 1974 aus dem Strafgesetzbuch (StGB) gestrichen worden. Eine „strafrechtliche Verfolgung des Bettelns“könne in Ausnahmefällen erfolgen, da das Verhalten der Bettler einem anderen Straftatbestand unterliegen könne. „Denkbar ist, dass das Betteln den Straftatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB oder der Nötigung gemäß § 240 StGB erfüllt“, teilt die Stadt dazu weiter mit. Aufdringliches oder aggressives Betteln (beispielsweise durch Anfassen oder in den Weg stellen) ist demnach nicht erlaubt.
Passives Betteln ist erlaubt
Passives Betteln, also beispielsweise durch Handaufhalten oder durch Aufstellen eines Pappbechers, ist nicht verboten. Wie die Staatsanwaltschaft Ravensburg dazu erläutert, könne grundsätzlich jeder Mensch unaufdringlich in einer Innenstadt nach Geld betteln und anschließend in einem dicken Wagen nach Hause fahren. Das alleine erfülle noch nicht den Tatbestand eines Betrugs. Anders sehe es beispielsweise bei organisiertem Betteln aus, also wenn das Betteln einer Berufstätigkeit gleich komme oder Menschen zu permanentem Betteln genötigt würden. Ein „Bettelbetrug“liegt laut Staatsanwaltschaft vor, wenn unter der Angabe falscher Tatsachen Geld erbettelt wird – also beispielsweise für soziale Zwecke – und das Geld dann aber in die eigene Tasche fließt.
Nach Angaben der Waldseer Stadtverwaltung seien in jüngster Zeit „vermehrt Personen aus Osteuropa aufgetreten“, die vorgegeben hatten, Spenden für wohltätige Zwecke zu sammeln. „Innerhalb der vergangenen drei Wochen war unser Gemeindevollzugsdienst diesbezüglich dreimal im Einsatz, dabei wurde in zwei Fällen die Unterstützung durch den Polizeiposten Bad Waldsee angefordert.“
Auf den Bettler an der Volksbank, der zu Marktzeiten immer wieder mal dort sitzt und mit einem Schild um Almosen bittet, wird die Stadt in nächster Zeit ein besonderes Auge haben, heißt es aus dem Rathaus. „Unser Gemeindevollzugsdienst wird sein Handeln beobachten und das Gespräch mit ihm suchen. Unter Umständen werden wir die Polizei informieren“, erklärt die Stadtverwaltung.