Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Geld und Lappen weg – und das Auto manchmal auch
Augsburger Amtsgericht greift nach illegalem Rennen durch – Raser müssen künftig mit empfindlichen Strafen rechnen
AUGSBURG (lby) - Wer öffentliche Straßen für illegale Rennen missbraucht, muss mit deutlichen Strafen rechnen und seinen Führerschein abgeben. In Augsburg sind zwei Fahrer, die sich mit ihren PS-starken Autos Kurzstreckenduelle geliefert hatten, entsprechend bestraft worden. Das Amtsgericht verurteilte die 24 und 26 Jahre alten Männer am Mittwoch zu Geldstrafen.
Die Männer waren Mitte Oktober 2017 Rennen gefahren – einen Tag, nachdem das Gesetz gegen solche Straßenrennen in Kraft getreten war. Zuvor wäre das Treiben der Fahrer nur eine Ordnungswidrigkeit gewesen. Das Augsburger Verfahren gehörte zu den bundesweit ersten nach dem neuen Paragraphen.
Nun bekamen die Angeklagten ihre Quittung von Strafrichterin Susanne Scheiwiller. Sie erhielten Geldstrafen von 1500 und 2000 Euro (50 Tagessätze zu 30 und 40 Euro). Ihre Führerscheine waren bereits nach der Tat eingezogen worden und dürfen erst nach einer Sperre von sieben Monaten neu beantragt werden. Die Urteile wurden sofort rechtskräftig, da alle Seiten auf Rechtsmittel verzichteten. Ein dritter Fahrer, der bei den Rennen dabei war, war bereits per Strafbefehl verurteilt worden (Az.: 19 Cs 601 Js 135596/17).
Die verbliebenen zwei Angeklagten hatten in der Verhandlung zunächst geleugnet. „Wir sind ganz normal gefahren“, sagte einer. Er prahlte sogar damit, dass er mit seinem Auto noch ganz andere Tempi erreichen könnte – wenn er nur wollte. Denn sein Wagen beschleunige in knapp drei Sekunden von null auf hundert Stundenkilometer. Aber die Minirennen waren von einer Zivilstreife der Polizei gefilmt worden. In dem Video habe sie zumindest „drei sehr eindeutige Sequenzen“gesehen, betonte Scheiwiller. Danach räumten die beiden Männer die Rennen zumindest teilweise ein.
Es geht auch um Prävention
Die Richterin machte in dem Urteil klar, dass es bei den Strafen auch um generalpräventive Gesichtspunkte gehe. Staatsanwalt Michael Nißl war zuvor deutlicher geworden. Die Botschaft sei: „Es kostet Geld, Lappen weg und – wenn es blöd läuft – auch noch Kiste weg.“Denn der Gesetzgeber hat sogar die Möglichkeit geschaffen, die Autos einzuziehen. Auch im Fall der drei Augsburger Raser waren deren 339 bis 549 PS starke Sportwagen – Nißl zufolge „zu Rennmaschinen getunte Boliden“– zunächst beschlagnahmt worden.
Aufgrund der Verhältnismäßigkeit gab die Justiz die Fahrzeuge später zurück, denn alle Parteien waren sich in dem Verfahren einig, dass die angeklagten Beschleunigungsfahrten über nur wenige Hundert Meter kein besonders schweres Delikt seien. Durch die Fahrt über die autobahnähnliche Bundesstraße 17 in Augsburg wurde auch niemand gefährdet.
In der Vergangenheit hatten mitunter sogar tödlich verlaufene Rennen in Innenstädten für wesentlich größere Empörung gesorgt. Insbesondere zwei Raser vom Berliner Kurfürstendamm, die wegen Mordes verurteilt worden waren, sorgten für Schlagzeilen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber auf. Der Fall muss nun neu verhandelt werden.