Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Schuldspruch nach Mord an Ehefrau
Gericht urteilt: Angeklagter täuschte Unfall vor, um Bluttat an 30-Jähriger zu verdecken
RAVENSBURG (sz) - Weil er seine Frau ermordet haben und anschließend einen Unfall vorgetäuscht haben soll, ist ein 35-Jähriger aus Hoßkirch (Landkreis Ravensburg) zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sah in der Tat einen Mord aus niederen Beweggründen, verzichtete aber auf die von der Nebenklage geforderte besondere Schwere der Schuld. Die Verteidigung des Mannes sieht die Tat als nicht bewiesen an und hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
RAVENSBURG - Weil er seine Ehefrau erwürgt und dann einen tödlichen Verkehrsunfall vorgetäuscht haben soll, ist ein 35-Jähriger aus Hoßkirch (Landkreis Ravensburg) zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts Ravensburg ist noch nicht rechtskräftig. Der Prozess musste im Mai in einem zweiten Anlauf neu beginnen, da zuvor eine Schöffin für befangen erklärt worden war.
Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, während die Staatsanwaltschaft auf schuldig im Sinne der Mordanklage plädiert hatte. Dieser Forderung schloss sich Nebenklageanwalt Jens Weimer an. Er sah zudem eine besondere Schwere der Schuld, da der Angeklagte kleinen Kindern die Mutter genommen habe.
Schwer verletzt aufgefunden
Dem 35-Jährigen wird vorgeworfen, im Februar vergangenen Jahres seine 30-jährige Ehefrau erstickt und dann einen Unfall inszeniert zu haben, um die Tat zu vertuschen. Die Frau war am Morgen des 26. Februar 2017 tot im Auto des Ehepaars aufgefunden worden. Das Auto stand mit laufendem Motor in einem Feld abseits der Verbindungsstraße zwischen Tafertsweiler (Landkreis Sigmaringen) und Hoßkirch. Der Ehemann wurde 100 Meter vom Auto entfernt schwer verletzt und bewusstlos auf dem Boden liegend aufgefunden.
Verteidiger Ralf Steiner äußerte in seinem Plädoyer noch einmal Zweifel am Tathergang. Es gebe keine geschlossene Indizienkette. Etwa würde das Szenario der Staatsanwaltschaft nicht zum zeitlichen Ablauf passen, den Zeugen geschildert hatten. Diese hätten das Auto des Paars gegen 21 Uhr am Tatabend aus der Garage fahren sehen. Um 21.19 Uhr aber wurden vom Handy des Angeklagten drei Nachrichten verschickt; das Gerät wurde am nächsten Tag aber im Haus gefunden. Aus Steiners Sicht belegt dies, dass der Angeklagte nicht im Auto gewesen sei. Dafür spreche auch, dass im Fahrzeug keine Spuren seines Mandanten gefunden wurden und es auch keine Erklärung dafür gebe, dass er sich dort seine Verletzungen zugezogen hat. Dies hätte nach Ansicht des Anwalts genauer untersucht werden müssen.
Richter Stefan Maier machte in seiner Urteilsbegründung hingegen deutlich: „Wir müssen hier überhaupt nicht die Verletzungen aufklären, sondern ein Tatgeschehen. Das erfolgte im Haus und der Rest dreht sich um die Beseitigung der Leiche.“Aus Hass und Selbstsucht habe der Angeklagte gehandelt, seine Frau erwürgt und die Tat mit einem Verkehrsunfall vertuschen wollen.
Den Vorwurf der Verteidigung, die Kammer habe nicht genügend Aufklärungsarbeit geleistet, wies Maier von sich. Die Polizei habe seiner Ansicht nach hervorragende Arbeit geleistet, die Kammer von sich aus weitere Gutachter hinzugezogen und alle im Strafprozess erforderlichen Facetten aufgeklärt, betonte der Richter. Maßgeblich seien vor allem die Spuren am Opfer und im Haus: Blut der Getöteten und DNA des Angeklagten an Folien sowie den Fleece-Handschuhen, mit denen sie erwürgt wurde. Der Richter sah beim Angeklagten ein ganzes Motivbündel: Er wollte die verhasste Ehefrau beseitigen, um mit der neuen Freundin und den Kindern eine Zukunft zu haben.
Auf den Zusatz der besonderen Schwere der Schuld verzichtete Maier aber, weil der Angeklagte nicht vorbestraft ist und weil er neben den eigenen schweren Verletzungen auch mit der langen Trennung von den Kindern zu leben habe.
Der 35-Jährige nahm die Worte des Richters mit gesenktem Kopf zur Kenntnis. Die Eltern und der Bruder des Opfers ließen ihren Tränen nach Verkündung des Urteils freien Lauf. Der Angeklagte hat laut Urteil auch die Kosten der Nebenklage zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt werden. Dies will die Verteidigung auch tun. Allerdings wird dabei nicht der Inhalt der Verhandlung geprüft, sondern nach möglichen Verfahrensfehlern geschaut.