Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Eigenen Chef immer wieder bestohlen
Oberallgäuer hat Waren aus dem Lager eines Gastronomiezulieferers an einen Hehler verkauft
OBERALLGÄU - Er hat seinen Arbeitgeber immer wieder bestohlen und die Ware im Internet-Auktionshaus E-Bay verkauft. Damit richtete er einen Schaden von etwa 30 000 Euro an. Wegen dieser Taten hat sich ein 48-jähriger Oberallgäuer vor dem Amtsgericht Sonthofen verantworten müssen. Mitangeklagt war ein 54-jähriger Kaufmann aus Oberfranken, der ihm die Ware abnahm und weiterverkaufte. Beide wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Der Oberallgäuer, der im Lager eines Gastronomiezulieferers arbeitete, hatte fast ein Jahr lang immer wieder Güter direkt aus der Firma, in der er tätig war, an den 54Jährigen verschickt. Weit über 200 Fälle wurden vor Gericht aufgelistet.
Seine vielen Taten waren lange nicht aufgefallen, weil er die Sachen ausbuchte, in der Firma schon lange arbeitete und ihm vertraut wurde, gab der Oberallgäuer an. Er legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab und beteuerte mehrfach, wie sehr ihm alles leid tue. „Ich werde den Schaden wiedergutmachen, sobald ich kann“, versprach er zudem.
Mit kleinem Diebstahl begonnen
Vor Gericht schilderte der Oberallgäuer im Detail, wie er bei einer Gelegenheit mit einem kleinen Diebstahl begonnen hatte und sich die Taten immer mehr verselbstständigten. Als Motiv gab er finanzielle Probleme an. Sowohl Staatsanwältin als auch Richterin attestierten ihm ernsthafte Reue. „Ich erlebe selten einen Angeklagten, der so reflektiert und ehrlich gesteht“, sagte Richterin Brigitte Gramatte-Dresse.
Der Kaufmann aus Oberfranken musste sich wegen gewerbsmäßiger Hehlerei verantworten. Er sei selbstständig, seit er 25 Jahre alt ist und betreibe allein einen Gastronomie-Handel, sagte der 54-Jährige. Vor Gericht gab er zunächst an, dass er erst sehr spät geahnt habe, dass er Diebesgut weiterverkauft.
Erst nachdem die Staatsanwältin ihn eindinglich ins Gebet nahm, änderten er und sein Verteidiger die Strategie. Sie ließen den Prozess kurz unterbrechen. Der bestohlenen Firma hat er bis Prozessbeginn 15 000 Euro Schaden zurückgezahlt.
Die Staatsanwältin forderte für ihn eine Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte sowie zusätzlich zur Schadenswiedergutmachung eine Geldauflage in Höhe von 5000 Euro.
Sein Verteidiger beantragte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Das Schöffengericht verurteilte ihn schließlich wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldauflage von 3000 Euro.
Für den 48-jährigen Oberallgäuer beantragte die Staatsanwältin eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie 800 Euro Geldstrafe zusätzlich zur Schadenswiedergutmachung. Sein Anwalt bat schlicht um ein mildes Urteil. Das Gericht brummte ihm schließlich eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit auf.
Angeklagte und Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil noch im Gerichtssaal an.
Angeklagte und Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil noch im Gerichtssaal an.