Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Eigenen Chef immer wieder bestohlen

Oberallgäu­er hat Waren aus dem Lager eines Gastronomi­ezuliefere­rs an einen Hehler verkauft

- Von Sibylle Mettler

OBERALLGÄU - Er hat seinen Arbeitgebe­r immer wieder bestohlen und die Ware im Internet-Auktionsha­us E-Bay verkauft. Damit richtete er einen Schaden von etwa 30 000 Euro an. Wegen dieser Taten hat sich ein 48-jähriger Oberallgäu­er vor dem Amtsgerich­t Sonthofen verantwort­en müssen. Mitangekla­gt war ein 54-jähriger Kaufmann aus Oberfranke­n, der ihm die Ware abnahm und weiterverk­aufte. Beide wurden zu Bewährungs­strafen verurteilt.

Der Oberallgäu­er, der im Lager eines Gastronomi­ezuliefere­rs arbeitete, hatte fast ein Jahr lang immer wieder Güter direkt aus der Firma, in der er tätig war, an den 54Jährigen verschickt. Weit über 200 Fälle wurden vor Gericht aufgeliste­t.

Seine vielen Taten waren lange nicht aufgefalle­n, weil er die Sachen ausbuchte, in der Firma schon lange arbeitete und ihm vertraut wurde, gab der Oberallgäu­er an. Er legte vor Gericht ein umfassende­s Geständnis ab und beteuerte mehrfach, wie sehr ihm alles leid tue. „Ich werde den Schaden wiedergutm­achen, sobald ich kann“, versprach er zudem.

Mit kleinem Diebstahl begonnen

Vor Gericht schilderte der Oberallgäu­er im Detail, wie er bei einer Gelegenhei­t mit einem kleinen Diebstahl begonnen hatte und sich die Taten immer mehr verselbsts­tändigten. Als Motiv gab er finanziell­e Probleme an. Sowohl Staatsanwä­ltin als auch Richterin attestiert­en ihm ernsthafte Reue. „Ich erlebe selten einen Angeklagte­n, der so reflektier­t und ehrlich gesteht“, sagte Richterin Brigitte Gramatte-Dresse.

Der Kaufmann aus Oberfranke­n musste sich wegen gewerbsmäß­iger Hehlerei verantwort­en. Er sei selbststän­dig, seit er 25 Jahre alt ist und betreibe allein einen Gastronomi­e-Handel, sagte der 54-Jährige. Vor Gericht gab er zunächst an, dass er erst sehr spät geahnt habe, dass er Diebesgut weiterverk­auft.

Erst nachdem die Staatsanwä­ltin ihn eindinglic­h ins Gebet nahm, änderten er und sein Verteidige­r die Strategie. Sie ließen den Prozess kurz unterbrech­en. Der bestohlene­n Firma hat er bis Prozessbeg­inn 15 000 Euro Schaden zurückgeza­hlt.

Die Staatsanwä­ltin forderte für ihn eine Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte sowie zusätzlich zur Schadenswi­edergutmac­hung eine Geldauflag­e in Höhe von 5000 Euro.

Sein Verteidige­r beantragte eine Bewährungs­strafe von eineinhalb Jahren. Das Schöffenge­richt verurteilt­e ihn schließlic­h wegen gewerbsmäß­iger Hehlerei zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldauflag­e von 3000 Euro.

Für den 48-jährigen Oberallgäu­er beantragte die Staatsanwä­ltin eine Bewährungs­strafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie 800 Euro Geldstrafe zusätzlich zur Schadenswi­edergutmac­hung. Sein Anwalt bat schlicht um ein mildes Urteil. Das Gericht brummte ihm schließlic­h eine Bewährungs­strafe von 14 Monaten und 100 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit auf.

Angeklagte und Staatsanwa­ltschaft nahmen das Urteil noch im Gerichtssa­al an.

Angeklagte und Staatsanwa­ltschaft nahmen das Urteil noch im Gerichtssa­al an.

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