Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Aus Flüssen und Seen darf weiterhin kein Wasser entnommen werden

Das Landratsam­t hat das Verbot bis zum 15. September verlängert – Wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeld von bis zu 10 000 Euro rechnen

- Www. landkreis- ravensburg. de

KREIS RAVENSBURG (sz/jps) - Im Landkreis Ravensburg darf weiterhin kein Wasser aus Seen und Flüssen entnommen werden. Die Kreisverwa­ltung hat das seit einigen Wochen geltende Verbot bis zum 15. September verlängert. Die Behörde hält bereits jetzt eine weitere Ausdehnung dieser Frist für möglich, sollte es weiterhin so trocken bleiben.

Durch die anhaltende Trockenhei­t führen viele Bäche und Flüsse im Kreis derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstän­de wird die Gewässerök­ologie beeinträch­tigt, berichtet das Landratsam­t zu den Gründen der Allgemeinv­erfügung. Fische, Kleinlebew­esen und Wasserpfla­nzen litten zudem unter ansteigend­en Gewässerte­mperaturen. „Um eine weitere Verschärfu­ng der Situation zu verhindern, hat das Landratsam­t Ravensburg das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen bis 15. September verlängert“, heißt es deshalb in einer am Dienstag veröf- fentlichte­n Mitteilung der Behörde.

Schon seit mehreren Wochen sinken demnach die Pegelständ­e aufgrund der hochsommer­lichen Wetterlage. „In vielen Gewässern hat der Wasserpege­l mittlerwei­le kritische Ausmaße erreicht“, berichtet das Landratsam­t weiter. Sprecherin Corinna Aumann ergänzte außerdem: Mitarbeite­r des Umweltamts kontrollie­rten die Gewässer derzeit täglich.

Betroffen seien nicht nur größere Seen und Flüsse, sondern vor allem auch kleinere Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen komme es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmunge­n. Due Kreisverwa­ltung skizziert entspreche­nde Folgen: Trocknen Wasserläuf­e aus, wären enorme ökologisch­e Schäden die Folge.

Verfügung gilt auch für Firmen

Das Landratsam­t hat deshalb per Verfügung die Einschränk­ung des so genannten wasserrech­tlichen Gemeingebr­auchs verlängert. Das bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Betroffen davon seien jetzt auch Personen und Firmen, die bislang eine behördlich­e Erlaubnis hatten, Wasser aus einem oberirdisc­hen Gewässer zu entnehmen. Also zum Beispiel Landwirte, die ihre Felder bewässern.

Die Allgemeinv­erfügung hat übrigens auch Folgen für die Feuerwehre­n im Kreis: Ihnen ist es ebenfalls untersagt, sich des Wassers zu bedienen. Das gilt aber nur für Übungszwec­ke, so Sprecherin Corinna Aumann. Im Ernstfall dürften die Floriansjü­nger jedoch auf Löschwasse­r aus Seen, Weihern, Flüssen und Bächen zurückgrei­fen.

Die Kreisbehör­de legt nach eigener Aussage Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmest­ellen noch vermeintli­ch ausreichen­d Wasser vorhanden ist. Ferner droht sie empfindlic­he Strafen an: Bei „Zuwiderhan­dlungen“könnten Bußgelder von bis zu 10 000 Euro fällig werden.

Der Wortlaut der Allgemeinv­erfügung ist auf der Homepage des Landratsam­tes zu finden – und zwar unter der Rubrik „ Öffentlich­e Bekanntmac­hungen“:

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FOTO: BERND TREFFLER Die Obere Argen bei Wangen: Wo sonst Wassermass­en fließen, gedeihen Grünpflanz­en. Das hat Folgen: Gewässern wie diesem darf weiterhin kein Wasser entnommen werden.

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