Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Aus Flüssen und Seen darf weiterhin kein Wasser entnommen werden
Das Landratsamt hat das Verbot bis zum 15. September verlängert – Wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeld von bis zu 10 000 Euro rechnen
KREIS RAVENSBURG (sz/jps) - Im Landkreis Ravensburg darf weiterhin kein Wasser aus Seen und Flüssen entnommen werden. Die Kreisverwaltung hat das seit einigen Wochen geltende Verbot bis zum 15. September verlängert. Die Behörde hält bereits jetzt eine weitere Ausdehnung dieser Frist für möglich, sollte es weiterhin so trocken bleiben.
Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Kreis derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, berichtet das Landratsamt zu den Gründen der Allgemeinverfügung. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen litten zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. „Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ravensburg das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen bis 15. September verlängert“, heißt es deshalb in einer am Dienstag veröf- fentlichten Mitteilung der Behörde.
Schon seit mehreren Wochen sinken demnach die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage. „In vielen Gewässern hat der Wasserpegel mittlerweile kritische Ausmaße erreicht“, berichtet das Landratsamt weiter. Sprecherin Corinna Aumann ergänzte außerdem: Mitarbeiter des Umweltamts kontrollierten die Gewässer derzeit täglich.
Betroffen seien nicht nur größere Seen und Flüsse, sondern vor allem auch kleinere Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen komme es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmungen. Due Kreisverwaltung skizziert entsprechende Folgen: Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge.
Verfügung gilt auch für Firmen
Das Landratsamt hat deshalb per Verfügung die Einschränkung des so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauchs verlängert. Das bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Betroffen davon seien jetzt auch Personen und Firmen, die bislang eine behördliche Erlaubnis hatten, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen. Also zum Beispiel Landwirte, die ihre Felder bewässern.
Die Allgemeinverfügung hat übrigens auch Folgen für die Feuerwehren im Kreis: Ihnen ist es ebenfalls untersagt, sich des Wassers zu bedienen. Das gilt aber nur für Übungszwecke, so Sprecherin Corinna Aumann. Im Ernstfall dürften die Floriansjünger jedoch auf Löschwasser aus Seen, Weihern, Flüssen und Bächen zurückgreifen.
Die Kreisbehörde legt nach eigener Aussage Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Ferner droht sie empfindliche Strafen an: Bei „Zuwiderhandlungen“könnten Bußgelder von bis zu 10 000 Euro fällig werden.
Der Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes zu finden – und zwar unter der Rubrik „ Öffentliche Bekanntmachungen“: