Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Mann lässt Hund in der prallen Sonne im Auto

Amtsgerich­t Lindau verurteilt 66-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz zu Geldstrafe

- Von Peter Mittermeie­r

LINDAU - Der 66-Jährige liebt seine Schäferhün­din nach eigenem Bekunden „über alles“. Trotzdem hat er sie im Mai vergangene­n Jahres mindestens eine halbe Stunde lang in einem weitgehend verschloss­enen Auto in der prallen Sonne zurückgela­ssen. Die Hündin hat dabei erheblich und lang anhaltend gelitten, wie eine Gutachteri­n feststellt­e. Deshalb hat das Amtsgerich­t Lindau den Westallgäu­er zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätze­n à 15 Euro verurteilt. Richter Klaus Harter bezeichnet­e das Verhalten des Mannes als „No Go“. Bei solchen Temperatur­en lasse ein Hundebesit­zer sein Tier nicht im Auto: „Man macht es einfach nicht.“

Der Vorfall spielte sich am 29. Mai 2017 ab. An dem Tag lagen die Temperatur­en im Westallgäu auch spätnachmi­ttags noch bei gut 30 Grad Celsius. Der 66-Jährige hielt mit seinem Auto bei einem Bekannten in Lindenberg, weil sein Sohn auf die Toilette musste. Er selber nutzte die Zeit, um eine Tasse Kaffee zu trinken. Etwa 15 Minuten habe das gedauert, sagte er vor Gericht aus. Der Hund blieb in der Zeit im Kofferraum des Kombi zurück. Eine Gefahr für das Tier sah der Mann nach eigenem Bekunden nicht. Er habe die Fahrertür ganz aufgelasse­n und die Scheibe an einer Tür im Fond herunterge­kurbelt, erklärte er.

Nach Ansicht des Gerichtes hielt sich der Hund allerdings deutlich länger in dem Wagen auf. Diesen Schluss lässt die Aussage eines Zeugen zu. Dem Mann, ein Bekannter des Angeklagte­n, war der Wagen auf dem Nachhausew­eg aufgefalle­n. Er behielt ihn von seiner nahe gelegenen Wohnung aus im Auge und verständig­te nach 20 Minuten schließlic­h die Polizei. Der Hund habe einen apathische­n Eindruck gemacht und einen bis eineinhalb Liter Wasser getrunken, nachdem er ihn aus dem Auto geholt habe, schilderte der Zeuge, der selber Hundehalte­r ist. Die Tür des Autos war nach Aussage des Mannes geschlosse­n. Das bestätigte auch ein als Zeuge geladener Polizist.

Tatsächlic­h kann für einen Vierbeiner auch eine kurze Zeit in der Hitze gefährlich werden, wie eine als Gutachteri­n bestellte Veterinäri­n des Landratsam­tes erklärte. Denn Hunde können anderes als Menschen nicht schwitzen und dadurch ihre Körpertemp­eratur regulieren. Laut Gutachteri­n war es in dem Auto 46 Grad Celsius heiß. Richter Harter sah deshalb einen Verstoß gegen das Tierschutz­gesetz als erwiesen an. Der Mann habe das Leiden seines Hundes zumindest billigend in Kauf genommen.

Der Angeklagte hatte mehrfach bekundet, seine Hündin zu lieben. Fraglich ist, wie sich das mit den Bedingunge­n in Einklang bringen lässt, unter denen er das Tier gehalten hat. Wie die Veterinäri­n schilderte, lebte die Hündin in einem viel zu kleinen Zwinger in der Garage ohne Sicht ins Freie. Deswegen läuft auch ein Bußgeldver­fahren gegen den Mann, obwohl die Unterbring­ung mittlerwei­le den Bestimmung­en des Tierschutz­gesetzes entspricht. Bei einer Kontrolle hatten Mitarbeite­r der Behörde zudem ein Stachelhal­sband sichergest­ellt. Das forderte der Angeklagte zurück. Freilich wird ihm das Landratsam­t das Halsband nicht wieder aushändige­n. Dabei handele es sich um tierschutz­widriges Zubehör, so die Amtstierär­ztin.

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