Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Kinderpornos verschickt: Drei Jahre Bewährung und Geldauflage
36-Jähriger will Inhalt der Dateien nicht gekannt haben. In Chats allerdings beschreibt er eindeutige Fantasien
KEMPTEN - Eigentlich, sagte der Angeklagte, stehe er gar nicht auf so etwas. Warum er trotzdem Kinderpornos auf Handy und Laptop gespeichert hatte, die Dateien weitergab und dabei im Chat Vergewaltigungsfantasien beschrieb, das könne er sich selbst nicht erklären.
Angeklagt war der 36-jährige Deutsche wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz von insgesamt neun kinderpornografischen Dateien. Vor dem Amtsgericht Kempten sagte der Oberallgäuer aus, er habe beim Online-Tausch den Überblick verloren. „Mir war nicht bewusst, was ich da weiterleite.“Auf Nachfrage von Richter Andy Kögl forderte die Verteidigerin ihren Mandanten mit hochgezogenen Brauen auf: „Jetzt sagen Sie’s noch mal richtig.“Er habe gewusst, dass er Dateien mit pornografischen Inhalten verbreitet, hatte aber nicht die Absicht, Filme und Fotos mit Kindern zu verschicken, sagte er.
Doch damit gab sich der Richter nicht zufrieden: „Das passt nicht zu den Chats, in denen Sie ihre Fantasien beschreiben.“Der Angeklagte hob immer wieder seine Hände, wie um zu einer Antwort anzusetzen. Schließlich sagte er: „Ich kann es mir auch nicht erklären.“
In ihren Plädoyers hielten der Staatsanwalt und die Verteidigerin dem Angeklagten zugute, dass er mit den Ermittlern kooperierte und beispielsweise mitteilte, bei seiner Freundin einen Laptop mit Dateien deponiert zu haben. Auch habe er mit ihr offen über die Taten gesprochen und wohne nun mit ihr und ihrem kleinen Sohn zusammen. Allerdings, sagte der Staatsanwalt, sei es nicht glaubhaft, dass nur zufällig Kinderpornos getauscht wurden. Zudem sei ein besonders brutales Video mit einem etwa zwei- bis vierjährigen Mädchen unter den Dateien. Der Staatsanwalt forderte deshalb ein Jahr Freiheitsstrafe (Verteidigerin: acht Monate), ausgesetzt auf Bewährung, und eine Zahlung von 3400 Euro (2000 Euro).
Das Gericht verurteilte den 36Jährigen zu einem Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung und einer Zahlung von 3000 Euro an das Familienzentrum des Kinderschutzbundes Immenstadt. Der Angeklagte habe früh gestanden, argumentierte Richter Kögl. Er habe aufgrund der Chats aber Zweifel, ob es sich bei den verbotenen Dateien lediglich um „Beifang“handle. Für glaubwürdig hielt er die Reue des Mannes, als dieser sagte: „Ich will das letzte Mal vor Gericht sein.“Das Urteil ist rechtskräftig.