Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
„Lärmberechnungen haben ergeben, dass die Auslösewerte in Bad Wurzach nicht überschritten sind.“
Warum die B 465 keinen lärmmindernden Belag bekommt
So begründet das Regierungspräsidium Tübingen, warum bei Bad Wurzach auf der B 465 kein lärmmindernder Straßenbelag aufgetragen wird.
BAD WURZACH - Der Lärm ist nicht groß genug. Deshalb gibt’s für die Ortsumfahrung (B465) bei Bad Wurzach keinen lärmmindernden Belag.
Die Ortsumfahrung von Bad Wurzach (B 465) erhält, anders als zum Beispiel der Abschnitt bei Brugg oder der zwischen Diepoldshofen und Reichenhofen, trotz derzeit laufender Belagsarbeiten keinen lärmmindernden Belag. Darüber äußerten am Montag im Ratsausschuss einige Stadträte Unmut. Das Regierungspräsidium (RP) Tübingen begründet dies in einer Antwort auf eine SZ-Anfrage mit zu wenig Verkehrslärm.
Im Lärmaktionsplan der Stadt Bad Wurzach sei von einem „Belastungsbereich B 465 Ortsrandstraße II“die Rede, verbunden mit der Aussage, dass dort verkehrsrechtliche Maßnahmen nicht in Betracht kommen, weil 70 dB(A) tagsüber an keinem Gebäude und 60 dB(A) nachts nur an zwei Gebäuden überschritten sind. Stattdessen wurde in dem Aktionsplan seitens der Stadt ein lärmmindernder Fahrbahnbelag für den Bereich ab der einseitigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h Richtung Osten bis zum Kreisverkehrsplatz festgelegt.
Das Regierungspräsidium habe die Stadt bereits im Anhörungsverfahren zum Lärmaktionsplan darauf hingewiesen, dass bei der Erneuerung des Fahrbahnbelags die Handlungsempfehlung des Ministeriums für Verkehr von 2015 für den Einsatz von lärmmindernden Asphaltdeckschichten auf Bundes- und Landesstraßen im Innerortsbereich zu berücksichtigen ist. Danach werden lärmmindernde Asphaltdeckschichten nur bei Überschreitung der Auslösewerte eingesetzt. Diese liegen bei Bundesstraßen bei 67 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts.
„Lärmberechnungen des Regierungspräsidiums haben ergeben, dass diese Auslösewerte in Bad Wurzach nicht überschritten sind“, schreibt nun die Pressestelle des RP der „Schwäbischen Zeitung“. Deshalb habe sich das Regierungspräsidium für den Einbau eines neuen konventionellen Belags (Splittmastixasphalt S 8) entschieden, mit dem die Belastungswerte für Lärm zumindest leicht um 2 dB gesenkt werden können.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass ein lärmmindernder Belag nicht die Haltbarkeit wie andere Asphaltbeläge aufweist und eine Erneuerung mit entsprechenden Kosten bereits nach nur fünf Jahren notwendig wäre.