Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Zahl der Verurteilten im Südwesten sinkt
Es gibt aber mehr Sexualstraftaten – und der Anteil straffällig gewordener Ausländer steigt
STUTTGART (lsw) - Weniger Menschen in Baden-Württemberg werden vor Gericht schuldig gesprochen. In 2017 sank die Zahl auf rund 100 700 Verurteilte. In 2016 lag die Zahl noch bei 102 600, wie das Statistische Landesamt am Donnerstag in Stuttgart bekanntgab. Damit setzt sich ein zehnjähriger Trend fort – einzig 2016 hatte es einen leichten Anstieg gegeben. Justizminister Guido Wolf (CDU) bleibt allerdings skeptisch, ob der Rückgang bei Verurteilten anhält, denn „zugleich ist die Anzahl der bei den Staatsanwaltschaften im Land eingegangenen Verfahren stark angestiegen“, sagte er in Stuttgart. Dies könnte sich möglicherweise auf die rechtskräftigen Verurteilungen im Folgejahr auswirken.
Demnach lagen 2015 rund 508 600 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, in 2017 waren es 517 200 – ein Anstieg von rund 1,5 Prozent. Einem Sprecher des Ministeriums zufolge ist eine Zunahme in dieser Größenordnung vergleichsweise ungewöhnlich.
Neues Gesetz wirkt sich aus
Nach Angaben des Justizministeriums wurden 2017 deutlich mehr Personen wegen Sexualstraftaten verurteilt als 2016, nämlich 18,6 Prozent mehr. Vor allem die Zahl der Verurteilungen wegen Vergewaltigung erhöhte sich um 24,1 Prozent. Das Ministerium erklärt sich den Anstieg vor allem mit einer geänderten Gesetzeslage. So wurde Ende 2016 das Prinzip „Nein heißt Nein“festgeschrieben. Außerdem gilt der neue Straftatbestand „Sexuelle Belästigung“, der auch Grapschen miteinbezieht.
Der Rückgang an Verurteilten insgesamt zeigt sich am deutlichsten, wenn man den Einfluss der demografischen Entwicklung herausfiltert. Bei Betrachtung der sogenannten Verurteiltenziffer ergibt sich: In 2017 wurden von jeweils 100 000 Personen ab 14 Jahren 1055 Personen wegen einer Straftat verurteilt, 26 Personen weniger als im Jahr 2016. Jeder vierte Verurteilte musste sich wegen Delikten im Straßenverkehr verantworten. An zweiter Stelle standen Fälle von Betrug und Untreue, gefolgt von Diebstählen. In den meisten Fällen, nämlich 80 Prozent, kamen die Beschuldigten mit einer Geldstrafe davon.
Von den 100 700 Verurteilten in 2017 hatten 39,9 Prozent eine ausländische Nationalität. Laut Justizministerium ist das der höchste Stand seit 1995. Der hohe Anteil lässt sich den Statistikern zufolge zum Teil damit erklären, dass in den vergangenen Jahren mehr Ausländer im straffähigen Alter nach Baden-Württemberg gezogen sind und darunter vor allem viele junge Männer waren – statistisch gesehen haben Heranwachsende die höchste Kriminalitätsrate.
Unabhängig vom prozentualen Anteil, schlägt sich aber auch hier die insgesamt positive Entwicklung nieder. Sowohl bei den Deutschen als auch bei den Ausländern sank die Zahl der Verurteilungen. Wurden 2016 von jeweils 100 000 Ausländern 2940 verurteilt, waren es 2017 nur 2792, ein Rückgang um fünf Prozent. Der vermehrte Zuzug von Flüchtlingen seit 2015 hatte auf die Zahlen indes wenig Einfluss. In 2014 hatte die Verurteiltenziffer bei 2945 gelegen.
Eine positive Entwicklung zeigt sich bei straffällig gewordenen Jugendlichen zwischen 14 Jahren bis unter 18 Jahren. Die Zahl der Verurteilten sank hier um sieben Prozent. Justizminister Wolf begrüßte den Rückgang: „Unser Ziel muss es sein, kriminelle Karrieren Jugendlicher zu verhindern.“Entgegen der Gesamtentwicklung seien in dieser Gruppe auch die Verurteilungen wegen Gewaltkriminalität weiter zurückgegangen.
Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Nico Weinmann forderte die Landesregierung auf, die Polizeipräsenz zu erhöhen. Auch die Drogenkriminalität – die Zahl der Verurteilten war in diesem Bereich in den vergangenen zwei Jahren gestiegen – müsse stärker verfolgt werden. „Erst wenn diese sogenannte Holkriminalität landesweit eingedämmt ist, wird ein Zurückgehen dieser Delikte auch mit einer Verbesserung der inneren Sicherheit einhergehen.“Ausländische Ersttäter sollten konsequent abgeschoben werden.
In die Strafverfolgungsstatistik fließen alle Verfahren vor Gericht ein, bei denen Anklage erhoben wurde. Nicht berücksichtigt werden Taten, bei denen kein Täter ermittelt werden konnte oder die Ermittlungen eingestellt wurden. Als verurteilt gilt eine Person, gegen die eine Freiheitsstrafe, ein Strafarrest oder eine Geldstrafe verhängt wurde oder deren Straftat unter anderem mit Jugendstrafe geahndet wurde.