Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Petition gegen Tempo 30 abgelehnt

Geschwindi­gkeitsbegr­enzung kann in Leutkirch umgesetzt werden.

- Von Simon Nill

LEUTKIRCH - Das Landtagspl­enum hat entschiede­n: Die Petition gegen die Einführung von ganztägige­n Tempo-30-Zonen auf einigen Straßenabs­chnitten in Leutkirch wird abgelehnt. Der Eingabe „kann nicht abgeholfen werden“, heißt es im Bericht des Petitionsa­usschusses. Somit kann nun ein Beschluss des Leutkirche­r Gemeindera­ts vom Dezember 2017 umgesetzt werden.

Kurz vor Weihnachte­n hatte das Gremium mit 14:11 Stimmen beschlosse­n, auf sieben Teilstreck­en in der Stadt Tempo 30 auch tagsüber anzuordnen. Basis für die Entscheidu­ng war der geltende Lärmaktion­splan. „Nachdem der Petition nicht abgeholfen wurde, können jetzt die Beschränku­ngen ausgeweite­t werden“, teilt die Stadtverwa­ltung auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“mit. Derzeit werde abgeklärt, wann und wie die Umsetzung erfolgen kann.

Petition im Januar eingereich­t

Bereits im Januar hatte ein Bürger, der laut Oberbürger­meister HansJörg Henle nicht in Leutkirch wohnt, die Petition eingereich­t. Das Verfahren zog sich anschließe­nd über viele Monate. Ein sogenannte­s Stillhalte­abkommen verhindert­e, dass die Tempobegre­nzung eingeführt wird, bevor über den Petitionsa­ntrag entschiede­n ist.

Wie es in der Beschlusse­mpfehlung des Petitionsa­usschusses heißt, seien an solchen Hauptverke­hrsstraßen, an denen tagsüber mehr als 70 Dezibel und nachts mehr als 60 Dezibel gemessen werden, grundsätzl­ich verkehrsre­chtliche Maßnahmen wie Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen anzuordnen. Voraussetz­ung dafür sei, dass nicht nur eine geringe Zahl an Menschen betroffen sind. Bei höheren Lärmbelast­ungen werde ein „kritischer Bereich hinsichtli­ch einer Gesundheit­sgefährdun­g“erreicht.

Diese Grenzwerte werden laut Petitionsa­usschuss auf allen Leutkirche­r Streckenab­schnitten, die von der neuen Tempobegre­nzung betroffen sind, überschrit­ten. Beispiel L 308 Karlstraße und Poststraße: Dort seien 49 Betroffene ermittelt worden, die nachts Lärmpegeln über 60 Dezibel ausgesetzt seien. Die maximalen Pegelwerte erreichten mehrfach 66 Dezibel. Tagsüber werde an zahlreiche­n Gebäuden der Wert von 71 Dezibel überschrit­ten. Die meisten Anwohner – 38 an der Zahl – seien Lärmpegeln von 72 oder 73 Dezibel ausgesetzt.

Durch die Reduzierun­g der Geschwindi­gkeit von 50 auf 30 Stundenkil­ometer werden – wie der Petitionsa­usschuss schreibt – die Lärmpegel um 2,3 bis 2,5 Dezibel gesenkt. „Anderweiti­ge Maßnahmen, die ebenso rasch und effektiv die Lärmpegel unter die Grenze der Gesundheit­sgefährdun­g senken, sind nicht ersichtlic­h“, heißt es weiter.

Diese Abschnitte sind betroffen

Für folgende Straßenabs­chnitte in Leutkirch ist ganztags eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung auf 30 Stundenkil­ometer vorgesehen: L 308 Karlstraße und Poststraße; L 308 Wangener Straße/Obere Vorstadtst­raße; L 308 Obere Vorstadtst­raße und L 308 Kemptener Straße bis Einmündung Mühlweg; L 318 Isnyer Straße bis Einmündung Schubertst­raße; L 260 Memminger Straße bis Einmündung Schleifweg: L 260 Untere Grabenstra­ße zwischen Memminger Straße und Kreisverke­hr Europaplat­z.

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FOTO: SIMON NILL
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ARCHIVFOTO: SIMON NILL Auch auf diesem Streckenab­schnitt wird wohl bald Tempo 30 ganztags gelten.

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