Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Petition gegen Tempo 30 abgelehnt
Geschwindigkeitsbegrenzung kann in Leutkirch umgesetzt werden.
LEUTKIRCH - Das Landtagsplenum hat entschieden: Die Petition gegen die Einführung von ganztägigen Tempo-30-Zonen auf einigen Straßenabschnitten in Leutkirch wird abgelehnt. Der Eingabe „kann nicht abgeholfen werden“, heißt es im Bericht des Petitionsausschusses. Somit kann nun ein Beschluss des Leutkircher Gemeinderats vom Dezember 2017 umgesetzt werden.
Kurz vor Weihnachten hatte das Gremium mit 14:11 Stimmen beschlossen, auf sieben Teilstrecken in der Stadt Tempo 30 auch tagsüber anzuordnen. Basis für die Entscheidung war der geltende Lärmaktionsplan. „Nachdem der Petition nicht abgeholfen wurde, können jetzt die Beschränkungen ausgeweitet werden“, teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“mit. Derzeit werde abgeklärt, wann und wie die Umsetzung erfolgen kann.
Petition im Januar eingereicht
Bereits im Januar hatte ein Bürger, der laut Oberbürgermeister HansJörg Henle nicht in Leutkirch wohnt, die Petition eingereicht. Das Verfahren zog sich anschließend über viele Monate. Ein sogenanntes Stillhalteabkommen verhinderte, dass die Tempobegrenzung eingeführt wird, bevor über den Petitionsantrag entschieden ist.
Wie es in der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses heißt, seien an solchen Hauptverkehrsstraßen, an denen tagsüber mehr als 70 Dezibel und nachts mehr als 60 Dezibel gemessen werden, grundsätzlich verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen anzuordnen. Voraussetzung dafür sei, dass nicht nur eine geringe Zahl an Menschen betroffen sind. Bei höheren Lärmbelastungen werde ein „kritischer Bereich hinsichtlich einer Gesundheitsgefährdung“erreicht.
Diese Grenzwerte werden laut Petitionsausschuss auf allen Leutkircher Streckenabschnitten, die von der neuen Tempobegrenzung betroffen sind, überschritten. Beispiel L 308 Karlstraße und Poststraße: Dort seien 49 Betroffene ermittelt worden, die nachts Lärmpegeln über 60 Dezibel ausgesetzt seien. Die maximalen Pegelwerte erreichten mehrfach 66 Dezibel. Tagsüber werde an zahlreichen Gebäuden der Wert von 71 Dezibel überschritten. Die meisten Anwohner – 38 an der Zahl – seien Lärmpegeln von 72 oder 73 Dezibel ausgesetzt.
Durch die Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer werden – wie der Petitionsausschuss schreibt – die Lärmpegel um 2,3 bis 2,5 Dezibel gesenkt. „Anderweitige Maßnahmen, die ebenso rasch und effektiv die Lärmpegel unter die Grenze der Gesundheitsgefährdung senken, sind nicht ersichtlich“, heißt es weiter.
Diese Abschnitte sind betroffen
Für folgende Straßenabschnitte in Leutkirch ist ganztags eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer vorgesehen: L 308 Karlstraße und Poststraße; L 308 Wangener Straße/Obere Vorstadtstraße; L 308 Obere Vorstadtstraße und L 308 Kemptener Straße bis Einmündung Mühlweg; L 318 Isnyer Straße bis Einmündung Schubertstraße; L 260 Memminger Straße bis Einmündung Schleifweg: L 260 Untere Grabenstraße zwischen Memminger Straße und Kreisverkehr Europaplatz.