Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Zwei Häuser in Röthenbach sollen weichen
Gemeinderat stimmt für den Abriss des ältesten Gebäudes in der Gemeinde und plädiert auch dafür, dass ein Landwirt sein altes Haus abbauen muss
RÖTHENBACH (owi) - Mit zwei nicht alltäglichen Bauangelegenheiten hatte der Röthenbacher Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zu tun. Beide Male ging es um einen möglichen Abriss – der im einen Fall im Sinne des Besitzers war und im anderen nicht. Letztlich votierten die Ratsmitglieder in beiden Fällen für den Abriss. Das heißt aber noch nicht, dass die Häuser tatsächlich wegkommen. Entscheiden müssen am Ende das Landratsund das Denkmalamt.
Im ersten Fall ging es um eines der ältesten Wohnhäuser von Röthenbach. Das Gebäude im Mehrerauweg in der Nähe des Rathauses beschäftigte den Gemeinderat schon vor anderthalb Jahren. Damals stand ein Verkauf im Raum und die Gemeinde sicherte sich das Vorkaufsrecht. Angedacht war da noch eine mögliche Nutzung als Heimatstube. Das ist vom Tisch, denn inzwischen ist nach Meinung von Bürgermeister Stephan Höß und den Ratsmitgliedern klar: Das Haus aus dem 18. Jahrhundert lässt sich nicht mehr sanieren.
Im Erdgeschoss ist der Boden durchgebrochen, im hinteren Teil ist die Decke nur noch provisorisch abgestützt. „Nichts anderes wie abreißen“, kommt aus Sicht von Höß in Betracht. Bewohnbar sei das Haus auf keinen Fall, findet Barbara Bücheler. Vor diesem Hintergrund musste die letzte Bewohnerin auch ausziehen. Der vom Besitzer beantragte Abriss stand für das Gremium außer Frage.
Herbert Kleinhans hätte sich jedoch gewünscht, dass mit den AbrissPlänen auch gleich Entwürfe für einen möglichen Wiederaufbau auf dem Tisch liegen würden. Denn: Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Laut Kleinhans tut sich das Denkmalamt leichter mit der Entscheidung, wenn klar sei, dass ein Haus ähnlicher Bauart nachfolgen solle. Stephan Wagner konnte sich vorstellen, dass die Behörde ohnehin auf einen teilweisen Erhalt drängen werde. Insbesondere das Innere sei erhaltenswert, da es in den letzten Jahrzehnten keinerlei Veränderungen gab. Trotz dieser Bedenken: Der Gemeinderat votierte einstimmig für den Abriss. Auch ein aus dem Jahr 1963 stammendes Gebäude im Ortsteil Brettweg muss nach dem Willen des Gremiums weichen. Hier steht der Ersatzbau nämlich schon: 2015 erhielten die Besitzer die Baugenehmigung für ein neues Haus im Außenbereich nur unter der Auflage, dass sie nach dessen Fertigstellung das alte Haus abreißen. Das ist bislang nicht erfolgt, weshalb das Landratsamt jetzt eine Frist bis zum 31. Dezember 2018 setzte. Dem entgegnete der Besitzer mit dem Antrag auf eine Nutzungsänderung: Er wolle das alte Haus künftig als Stall für Hühner, Gänse und Puten nutzen.
Einen Stall könne der als Landwirt tätige Besitzer in der Tat an der gleichen Stelle errichten, stellte der Bürgermeister auf Nachfrage von Josefine Feßler fest.
Barbara Bücheler wollte „nichts unterstellen“, hielt es aber für möglich, dass das Gebäude auch nach einer Nutzungsänderung als Wohnraum genutzt werde. Aus Sicht von Michael Endres mache sich der Gemeinderat und das Landratsamt „unglaubwürdig, wenn es stehen bleiben darf“. Und Stephan Wagner fürchtete gar einen „Präzedenzfall“, wenn der Beschluss von 2015 nicht zur Umsetzung komme.
Josefine Feßler hätte die Entscheidung gerne dem Landratsamt überlassen: „Wenn dort niemand etwas gegen eine Umnutzung hat, sollten wir auch nicht dagegen sein.“Sie und Berthold Zürn stimmten letztlich für die Genehmigung der Nutzung des Hauses als Geflügelstall – die anderen Ratsmitglieder dagegen. Das bedeutet: Das Haus muss abgerissen werden, falls das Landratsamt nicht gegenteilig entscheidet.