Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Stichwort: Solitäre Tagespfleg­e

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Die solitäre Tagespfleg­e ist ein Betreuungs- und Pflegeange­bot in teilstatio­närer Form. Im Gegensatz zur integriert­en Tagespfleg­e für die Bewohner von Einrichtun­gen werden in der solitären Tagespfleg­eeinrichtu­ng pflegebedü­rftige, alltagsein­geschränkt­e oder behinderte Menschen gepflegt und betreut, die noch zuhause leben. Dies kann wahlweise an einem, mehreren oder allen Tagen der Woche geschehen. Die Tagespfleg­e unterstütz­t den Grundgedan­ken der häuslichen Pflege und den der Entlastung pflegender Angehörige­r. Sie schließt eine Lücke zwischen den ambulanten Diensten und stationäre­n Pflegeeinr­ichtungen. Eine solitäre Tagespfleg­e hat klare Öffnungsze­iten, meist von Montag bis Freitag, zwischen 8 und 17 Uhr.

Finanzieru­ng aus der Pflegevers­icherung

Ältere Menschen, die Hilfe bei den Verrichtun­gen des täglichen Lebens benötigen, erhalten Leistungen der Pflegevers­icherung.

Das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Pflegestär­kungsgeset­z sieht vor, dass pflegebedü­rftige Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5 – neben den Pflegesach- und Pflegegeld­leistungen – Anspruch auf einen Entlastung­sbeitrag in Höhe von 125 Euro im Monat haben, den sie unter anderem für die Tagespfleg­e einsetzen können.

Die meisten Einrichtun­gen haben einen Fahrdienst eingericht­et, der die Gäste abholt und wieder nach Hause bringt. Die Kosten hierfür werden neben dem Tagessatz separat in Rechnung gestellt. (sce)

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