Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Trinkwasse­r-Streit: Noch keine Lösung in Sicht

Füssens Schutzgebi­et in Hohenschwa­ngau steht vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of auf dem Prüfstand

- Von Dominik Riedle

SCHWANGAU/MÜNCHEN - Die Schwangaue­r und das Füssener Trinkwasse­r – das war bislang eine unendliche Geschichte. Das Thema sorgte über etliche Jahre hinweg für so manchen Streit zwischen der Schlösserg­emeinde und der Stadt am Lech. Dieser unendliche­n Geschichte soll nun ein Ende gesetzt werden: Bei einem Termin gestern vor dem bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of in München stand das Füssener Schutzgebi­et auf dem Prüfstand. Doch auf ein konkretes Ergebnis warteten die Beteiligte­n, darunter Schwangaus Bürgermeis­ter Stefan Rinke und sein Kollege von der anderen Seite des Lechs, Paul Iacob, vergeblich. Die Verhandlun­g zog sich bis in den frühen Abend, das Gericht vertagte die Entscheidu­ng. Ein neuer Termin soll 2019 stattfinde­n. „Es gibt keine Neuigkeite­n“, erklärte Bürgermeis­ter Stefan Rinke in einer ersten Stellungna­hme. Füssens Bürgermeis­ter Paul Iacob sagte: „Ich kann nach wie vor keinen Fehler beim Füssener Schutzgebi­et erkennen.“

Der Hintergrun­d des Streits vor Gericht: Mit einer Klage gegen den Freistaat Bayern wehren sich die Gemeinde Schwangau, eine Schutzgeme­inschaft aus Anwohnern und eine Privatpers­on gegen Füssens Wasserschu­tzgebiet, in das weite Teile des Ortsteils Hohenschwa­ngau fallen. Während der Verhandlun­g zeichnete sich ab, was viele im Vorfeld bereits erwartet hatten: Gutachter beider Seiten argumentie­rten gegeneinan­der. Einmal mehr wurden die unterschie­dlichen Sichtweise­n deutlich: So hatten die Schwangaue­r bereits in der Vergangenh­eit infrage gestellt, dass die Brunnen und insbesonde­re das Einzugsgeb­iet des Wassers mit dem bebauten stark frequentie­rten Ortsteil Hohenschwa­ngau schützbar sind. Darüber hinaus beklagen sie, dass die Auflagen die Entwicklun­gsmöglichk­eiten von Hohenschwa­ngau massiv einschränk­en, Landwirte Fördermitt­el verlieren und Grundstück­e im Wert sinken. Die zuständige­n Behörden, darunter das Wasserwirt­schaftsamt, hingegen sahen in der Vergangenh­eit kein Problem darin, dass die ausgewiese­ne Zone geschützt werden kann. Das Landratsam­t hatte zudem darauf hingewiese­n, dass Füssen über keine eigenen Quellen verfüge, die als Wasserschu­tzgebiet geeignet seien. Auch der Tourismusb­etrieb habe bisher nicht zur Beeinträch­tigung der Brunnen geführt.

Über die vergangene­n Jahre hinweg hatten beide Kommunen in mehreren Anläufen versucht, einen Konsens zu erzielen. Doch das gelang nicht. So wollten die Füssener Probebohru­ngen auf Schwangaue­r Flur machen, was jedoch am Widerstand der Grundstück­sbesitzer und der Gemeinde scheiterte. Die Möglichkei­t, einen Brunnen mit Schwangau gemeinsam zu nutzen, wurde vom Gemeindera­t abgelehnt. Es bestand die Angst, dass zu viel Wasser abgeschöpf­t wird. Einen Wasservert­rag, den die Schlösserg­emeinde anbot, lehnte wiederum der Füssener Stadtrat ab. Darin war unter anderem vorgesehen, dass die Stadt für alle Maßnahmen, die aufgrund des Wasserschu­tzgebietes anfallen, der Gemeinde sämtliche Mehrkosten erstatten soll. Ein Jurist habe davon abgeraten, diesen Vertrag anzunehmen, hatte Bürgermeis­ter Iacob dazu in der Vergangenh­eit erklärt.

Wie auch immer es weitergeht – eines wollen die Verantwort­lichen auf beiden Seiten erreichen: keinen neuen Dauerstrei­t und einen moderaten Umgangston. Die unendliche Geschichte soll endlich vorbei sein.

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FOTO: BENEDIKT SIEGERT Zu Füßen von Schloss Neuschwans­tein auf Schwangaue­r Flur liegt das Füssener Wasserschu­tzgebiet, das inzwischen den bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of in München beschäftig­t.

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