Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Trinkwasser-Streit: Noch keine Lösung in Sicht
Füssens Schutzgebiet in Hohenschwangau steht vor dem Verwaltungsgerichtshof auf dem Prüfstand
SCHWANGAU/MÜNCHEN - Die Schwangauer und das Füssener Trinkwasser – das war bislang eine unendliche Geschichte. Das Thema sorgte über etliche Jahre hinweg für so manchen Streit zwischen der Schlössergemeinde und der Stadt am Lech. Dieser unendlichen Geschichte soll nun ein Ende gesetzt werden: Bei einem Termin gestern vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München stand das Füssener Schutzgebiet auf dem Prüfstand. Doch auf ein konkretes Ergebnis warteten die Beteiligten, darunter Schwangaus Bürgermeister Stefan Rinke und sein Kollege von der anderen Seite des Lechs, Paul Iacob, vergeblich. Die Verhandlung zog sich bis in den frühen Abend, das Gericht vertagte die Entscheidung. Ein neuer Termin soll 2019 stattfinden. „Es gibt keine Neuigkeiten“, erklärte Bürgermeister Stefan Rinke in einer ersten Stellungnahme. Füssens Bürgermeister Paul Iacob sagte: „Ich kann nach wie vor keinen Fehler beim Füssener Schutzgebiet erkennen.“
Der Hintergrund des Streits vor Gericht: Mit einer Klage gegen den Freistaat Bayern wehren sich die Gemeinde Schwangau, eine Schutzgemeinschaft aus Anwohnern und eine Privatperson gegen Füssens Wasserschutzgebiet, in das weite Teile des Ortsteils Hohenschwangau fallen. Während der Verhandlung zeichnete sich ab, was viele im Vorfeld bereits erwartet hatten: Gutachter beider Seiten argumentierten gegeneinander. Einmal mehr wurden die unterschiedlichen Sichtweisen deutlich: So hatten die Schwangauer bereits in der Vergangenheit infrage gestellt, dass die Brunnen und insbesondere das Einzugsgebiet des Wassers mit dem bebauten stark frequentierten Ortsteil Hohenschwangau schützbar sind. Darüber hinaus beklagen sie, dass die Auflagen die Entwicklungsmöglichkeiten von Hohenschwangau massiv einschränken, Landwirte Fördermittel verlieren und Grundstücke im Wert sinken. Die zuständigen Behörden, darunter das Wasserwirtschaftsamt, hingegen sahen in der Vergangenheit kein Problem darin, dass die ausgewiesene Zone geschützt werden kann. Das Landratsamt hatte zudem darauf hingewiesen, dass Füssen über keine eigenen Quellen verfüge, die als Wasserschutzgebiet geeignet seien. Auch der Tourismusbetrieb habe bisher nicht zur Beeinträchtigung der Brunnen geführt.
Über die vergangenen Jahre hinweg hatten beide Kommunen in mehreren Anläufen versucht, einen Konsens zu erzielen. Doch das gelang nicht. So wollten die Füssener Probebohrungen auf Schwangauer Flur machen, was jedoch am Widerstand der Grundstücksbesitzer und der Gemeinde scheiterte. Die Möglichkeit, einen Brunnen mit Schwangau gemeinsam zu nutzen, wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Es bestand die Angst, dass zu viel Wasser abgeschöpft wird. Einen Wasservertrag, den die Schlössergemeinde anbot, lehnte wiederum der Füssener Stadtrat ab. Darin war unter anderem vorgesehen, dass die Stadt für alle Maßnahmen, die aufgrund des Wasserschutzgebietes anfallen, der Gemeinde sämtliche Mehrkosten erstatten soll. Ein Jurist habe davon abgeraten, diesen Vertrag anzunehmen, hatte Bürgermeister Iacob dazu in der Vergangenheit erklärt.
Wie auch immer es weitergeht – eines wollen die Verantwortlichen auf beiden Seiten erreichen: keinen neuen Dauerstreit und einen moderaten Umgangston. Die unendliche Geschichte soll endlich vorbei sein.