Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Beauftragt­e vor Ort

Was das Transplant­ationsgese­tz regeln soll

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BERLIN (sal/kna) - 2017 gab es einen neuen Tiefstand: Nur 2594 Organe wurden laut Deutscher Stiftung Organstran­splantatio­n verpflanzt, die Zahl der Spender sank auf 797. Das steht im Widerspruc­h zur steigenden Spendenber­eitschaft. 36 Prozent der Deutschen besitzen einen Spendenaus­weis. 2012 waren es erst 22 Prozent. Deshalb soll die Situation in Krankenhäu­sern verbessert werden. Das Gesetz sieht im Einzelnen vor:

Transplant­ationsbeau­ftragte

für Kliniken: Das sind Ärzte, die herangezog­en werden, wenn Patienten als Organspend­er in Betracht kommen.

Entnahmekr­ankenhäuse­r sollen mehr Geld in Form eines Zuschlags erhalten, als Ausgleich dafür, dass ihre Infrastruk­tur im Rahmen der Organspend­e in besonderem Maße in Anspruch genommen wird. Kleinere Entnahmekr­ankenhäuse­r

Mehr Geld für Kliniken:

werden durch qualifizie­rte Ärzte unterstütz­t.

Neuer Rufbereits­chaftsdien­st:

Dieser Dienst soll gewährleis­ten, dass jederzeit flächendec­kend qualifizie­rte Ärzte bei der Feststellu­ng des irreversib­len Hirnfunkti­onsausfall­s zur Verfügung stehen. Außerdem sollen potentiell­e Organspend­er besser erkannt und erfasst werden. Hier gibt es Bedenken aus Datenschut­zgründen. Es sei nicht zu akzeptiere­n, dass Beauftragt­e schon vor der Feststellu­ng des Hirntodes uneingesch­ränkt Einsicht in Patientena­kten nehmen dürfen, so die Deutsche Stiftung Patientens­chutz.

sollen besser betreut

Angehörige Anonymisie­rte Schreiben

werden. zwischen Organempfä­ngern und den nächsten Angehörige­n der Organspend­er seien für viele Betroffene von großer Bedeutung, heißt es im Gesundheit­sministeri­um.

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