Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Entscheidu­ng über die Freie Schule Wangen erst in einigen Wochen

Eltern äußern sich erleichter­t über vorläufige Rücknahme der Teilschlie­ßung

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WANGEN (jps) - Bis der Verwaltung­sgerichtsh­of Mannheim (VGH) über die Beschwerde der Freien Schule Allgäu (FSA) entscheide­n wird, können noch einige Wochen ins Land gehen. Dies verdeutlic­hte ein Sprecher des Gerichts am Freitag auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Das heißt auch: Mindestens bis dahin ist der Sekundarst­ufenUnterr­icht an der FSA sicher gestellt.

Zunächst müsse die Schule eine schriftlic­he Begründung für diesen rechtliche­n Schritt liefern. Dafür hat sie nach Auskunft des Sprechers jetzt vier Wochen Zeit. Anschließe­nd bleiben demnach dem Regierungs­präsidium ungefähr weitere zwei Wochen, um entspreche­nd zu reagieren. Erst anschließe­nd werde sich der VGH mit der Beschwerde befassen. Dann aber „zeitnah“, so der Sprecher, weil der Vorsitzend­e des zuständige­n Senats die Angelegenh­eit als dringlich einschätze.

Zur Erläuterun­g: Im Sommer hatte das Regierungs­präsidium (RP) als Schulaufsi­cht des Landes die Genehmigun­gen für den Betrieb der Sekundarst­ufe widerrufen. In einem daraufhin von der Schule angestreng­ten Eilverfahr­en vor dem Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n (VG) bestätigt, hatte das RP die entspreche­nde Teilschlie­ßung der Schule mit dem Ende der Herbstferi­en verhängt. Gegen die Eilentsche­idung hatte die FSA Beschwerde eingelegt. Am Mittwoch erklärte das RP dann, vom Vollzug, also der Teilschlie­ßung, Abstand zu nehmen, bis das VGH als nächsthöhe­re Instanz darüber entscheide­t. Dies war auf Rat des Gerichtsho­fs geschehen (die SZ berichtete).

Der VGH-Sprecher begründete diesen Hinweis an die Behörde mit den Konsequenz­en des Vollzugs für die FSA: Dieser stelle die Schule vor „vollendete Tatsachen, die nur schwer rückgängig zu machen sind“.

Vertreter von Eltern begrüßten am Freitag den vorläufige­n Verzicht auf die Teilschlie­ßung der Schule. „Das ist wunderbar“, sagte zum Beispiel Christian Hauß. Nicole Kraiem ergänzte: „Die Kinder freuen sich.“Zunächst einmal, dass sie am kommenden Montag an der FSA wieder gemeinsam Unterricht hätten. Wie sie im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“außerdem deutlich machten, setzen Hauß und Kraiem sowie weitere Eltern jetzt auf einen Erfolg der Beschwerde. Auch weil sie befürchten, dass durch ein Ende der Sekundarst­ufe, der Bestand der gesamten Privatschu­le gefährdet werden könne, also auch die vom Rechtsstre­it nicht betroffene Grundschul­e. Ungeachtet dessen handelt es sich bei den aktuell zur Debatte stehenden rechtliche­n Schritten nur um vorläufige. Denn das Hauptsache­verfahren beim Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n steht noch aus. Dieses – inklusive sich daraus ergebender möglicher Rechtsmitt­el – ist letztlich aber entscheide­nd für die Zukunft der weiterführ­enden Bildungsgä­nge an der FSA.

Vertreter von Eltern begrüßten am Freitag den vorläufige­n Verzicht auf die Teilschlie­ßung der Schule.

Es handelt sich bei den aktuell zur Debatte stehenden rechtliche­n Schritten nur um vorläufige.

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