Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Förderverein: Stadt Ravensburg lässt Eschersteg verfallen
Deutsche Bahn würde bei einem Wiederaufbau die Kosten für die Höherlegung des Steges übernehmen
RAVENSBURG (sz) - Nachdem der Bund der Steuerzahler die Stadt Ravensburg wegen des Umgangs mit dem Eschersteg in sein „Schwarzbuch“aufgenommen hat, kommt neuerliche Kritik auch vom Förderverein Eschersteg. Die Schäden an dem Industriedenkmal, die die Kommune nun teuer zu stehen kommen könnten, seien absehbar und vermeidbar gewesen, heißt es in einer Presseerklärung.
Wie berichtet, besteht das Amt für Denkmalpflege auf der Sanierung des Escherstegs. Weil das Industriedenkmal jahrelang auf einem Bauhofgelände vor sich hin rostete, sind die Kosten für die Restaurierung deutlich gestiegen. Von zwei Millionen Euro ist inzwischen die Rede. Das hat der Stadt die Rüge des Bundes der Steuerzahler wegen Geldverschwendung eingebracht.
Lagerung unter freiem Himmel sei „weiteres Gift für Konstruktion“
Zu Recht, sagt der Förderverein Eschersteg. Der letzte Schutzanstrich stamme aus dem Jahr 1962. Die schon ein Dutzend Jahre andauernde Lagerung im Dreck und unter freiem Himmel sei „natürlich weiteres Gift für die angerostete Konstruktion“gewesen. Die Stadt habe außerdem die Genehmigung für den vorübergehenden Abbau nur erhalten, weil sie sich im Gegenzug dazu verpflichtet habe, den Steg innerhalb von fünf Jahren saniert wieder aufzubauen.
Kommune könne die Hälfte ihrer Kosten erstattet bekommen
Die Stadt habe kein Interesse an einer Sanierung. Laut Förderverein würde die Deutsche Bahn bei einem Wiederaufbau die Kosten für die notwendige Höherlegung des Steges übernehmen. Außerdem liege er dann in einem Sanierungsgebiet, die Kommune könne die Hälfte ihrer Kosten erstattet bekommen.
Die Ravensburger Denkmalschützer verweisen außerdem auf Rechtsvorgaben und Urteile, wonach „derjenige, der (wie die Stadt Ravensburg) über viele Jahre absichtlich ein Denkmal verfallen lässt, sich danach deshalb nicht auf unverhältnismäßige Kosten für dessen Sanierung berufen kann“.