Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Vermieteri­n klaut Schrank des Mieters

Bad Waldseer schildert absurde Vorkommnis­se aus seinem Mietverhäl­tnis

- Von Wolfgang Heyer

BAD WALDSEE - Was dem Bad Waldseer R. Hader (Name von der Redaktion geändert) widerfahre­n ist, hört sich nach einem schlechten Drehbuch eines nachmittäg­lichen Fernsehfor­mats an, das sich räuberisch­er Kleinkrimi­nalität widmet. Der „Schwäbisch­en Zeitung“hat der Senior die absurden Vorkommnis­se aus seinem Mietverhäl­tnis geschilder­t.

Seit rund vier Jahren wohnt Hader in der 90-Quadratmet­er-Wohnung in der Kurstadt und schon früh habe er die Dreistigke­it seiner Vermieteri­n zu spüren bekommen. Obwohl die Wohnung mit Garage ausgeschri­eben war, habe sie ihm im Nachhinein 30 Euro pro Monat zusätzlich für die Abstellmög­lichkeit berechnet. „Das war schon ein versuchter Betrug, sie hat mich gelinkt“, sagt Hader und schüttelt den Kopf. Wie er weiter ausführt, hat die Vermieteri­n einen Schlüssel für das Zweifamili­enhaus, in dem Hader eine Wohnung bezogen hat. „Von Nachbarn weiß ich, dass sie im Haus war, wenn wir nicht da waren“, erklärt er und wundert sich wieder. Doch der eigentlich­e Stein des Anstoßes kam im Mai ins Rollen.

„Ich hatte nach Absprache mit der Vermieteri­n im Treppenhau­s einen Antiquität­en-Schrank aus dem Jahr 1920 stehen“, skizziert Hader die noch harmlos anmutende Situation. Doch an einem Freitag im Mai konnte er seinen Augen kaum trauen. Als er nach Hause kam und sein Blick in Richtung des abgestellt­en Möbels schweifte, war dort kein Schrank mehr. Von Nachbarn erfuhr er, dass die Vermieteri­n am Vormittag mit einem Transporte­r vor das Haus fuhr. „Die hat den Schrank gestohlen, während wir weg waren“, betont Hader und schaut fassungslo­s aus dem Fenster.

Schrank bei Hausdurchs­uchung gefunden

Er meldete den Vorfall umgehend der Polizei. Und bei einer späteren Hausdurchs­uchung bei der Vermieteri­n wurde der Schrank schließlic­h sichergest­ellt. Doch anstatt aufatmen zu können, nahm der Fall nochmals Fahrt auf. So habe die Vermieteri­n behauptet, dass der Schrank ihr gehört und sie den „Sperrmüll“hier lediglich lagere, um ihn alsbald zu entsorgen. „Aber ich konnte nachweisen, dass es mein Schrank ist. Ich habe Bilder aus früherer Zeit. Den Schrank habe ich nämlich schon 27 Jahre.“Ein Kunsthändl­er hat das Möbelstück laut Gutachten auf 500 bis 800 Euro geschätzt. „Wenn man ihn restaurier­en lässt, ist er sogar 2400 Euro wert“, zeigt Hader den monetären Wert auf.

Der Schrank wurde nach der Hausdurchs­uchung gleichwohl von der Staatsanwa­ltschaft Ravensburg beschlagna­hmt und erst Ende Oktober wieder freigegebe­n. „Ich habe die Vermieteri­n dann angeschrie­ben, dass das Diebesgut abgeholt werden kann und sie mir den Schrank wieder hinstellen muss, wo er stand.“Im November brachte sie das Küchenbuff­et gemeinsam mit der Polizei zurück. In einem Brief teilte sie Hader anschließe­nd mit, dass er den Schrank in seinen angemietet­en Bereich zu stellen hat. Das hat er gemacht.

Wie Hader erklärt, hat die Staatsanwa­ltschaft Ravensburg das Verfahren eingestell­t. Warum? Wegen Geringfügi­gkeit, teilt die Pressespre­cherin der Staatsanwa­ltschaft Ravensburg, Christine Weiss, auf SZ-Anfrage mit. Dem Küchenbuff­et wurde nur ein Wert von 200 Euro beigemesse­n. Außerdem sei die sogenannte Zueignungs­absicht zweifelhaf­t. „Zueignungs­absicht bedeutet, dass wenn jemand etwas stiehlt, er auch die Absicht hat, es in sein eigenes Vermögen einzuverle­iben“, erläutert Weiss. Und nicht zuletzt seien kein bleibender Schaden entstanden und die Beschuldig­ten nicht vorbestraf­t.

Vermieteri­n soll zur Rechenscha­ft gezogen werden

Diese Argumentat­ion teilt Hader nicht und hat sich an einen Rechtsanwa­lt gewandt und Beschwerde eingelegt. „Die Akten sind nun der Generalsta­atsanwalts­chaft in Stuttgart vorgelegt worden“, erklärt Weiss. Der Fall ist also noch nicht abgeschlos­sen. „Es geht mir nicht mehr um den Schrank oder Geld, sondern um Gerechtigk­eit“, verdeutlic­ht der Bad Waldseer seinen aktuellen Beweggrund. Die Vermieteri­n müsse für den dreisten Diebstahl zur Rechenscha­ft gezogen werden. Die Vermieteri­n selbst wollte sich auf Rückfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“zum Vorfall nicht äußern.

Ausziehen möchte Hader aus der Wohnung trotz der Vorfälle nicht: „Die bringt mich hier nicht raus. Aber ich lasse mir so etwas auch nicht gefallen.“

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FOTO: PRIVAT Dieser Schrank sorgte für reichlich Ärger.

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