Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Wie Schnäppchenjäger falsche Internetshops erkennen
Polizei warnt vor ungewöhnlich günstigen Online-Angeboten und gibt Verbrauchern Tipps
ALLGÄU (kam) - Gerade in der Zeit vor Weihnachten häufen sich die Schnäppchenangebote auch im Internet. Doch Vorsicht, nicht alle Online-Shops sind seriös. Diese Erfahrung musste ein 77-jähriger Rentner aus Pfronten (Ostallgäu) machen, der sich über die Internetseite „ebikehome24“ein Fahrrad im Wert von 1250 Euro bestellte und im Voraus bezahlte. Das E-Bike bekam er nach Angaben der Polizei aber nie geliefert. Die Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Anbieter um einen sogenannten Fakeshop handelt.
Damit nicht noch mehr Menschen auf Betrüger im Internet hereinfallen, gibt die Polizei Tipps und klärt auf:
Wie funktioniert die Masche?
Die Betrüger erzeugen einen falschen Internetshop und imitieren dabei oft Seiten namhafter Händler. Auf dieser Seite stellen die Betrüger einen kompletten Laden nach und gaukeln Top-Angebote vor, die auch bebildert, beschrieben und bewertet sein können. Lassen Verbraucher sich dadurch täuschen, legen einen Artikel in den Warenkorb und bezahlen ihn sofort, haben die Betrüger ihr Ziel erreicht. Die Spur führt meist nach Asien – dorthin wird auch das Geld übertragen. Eine Strafverfolgung ist in den meisten Fällen nicht möglich, und auch das transferierte Geld bekommen die Betrugsopfer im Normalfall nicht wieder.
Wie erkennt man „Fakeshops“?
Hinweise sind: Die Ware wird ungewöhnlich günstig angeboten. Das Impressum ist unvollständig oder auffällig. „Allgemeine Geschäftsbedingungen“(AGB) fehlen, sind fehlerhaft oder wurden von fremden Seiten kopiert. Bereiche der Internetseite sind leer oder mit unsinnigen Fülltexten angereichert. Die Ware ist nur gegen Vorkasse erhältlich. Der Kunde erhält keine korrekte Bestellbestätigung und soll den Kaufbetrag an eine ungewöhnliche Bankverbindung überweisen, die eher nach einem privaten Konto aussieht.
Wie kann man sich schützen?
Wer unsicher ist, sollte Kontakt zum Betreiber der Seite aufnehmen und in Suchmaschinen über den Shop recherchieren. Misstrauisch sollten Verbraucher werden, wenn der Kontakt nur über E-Mail möglich ist. Werden Gütesiegel angegeben, kann die Gegenprobe beim Siegelaussteller helfen, um die Echtheit zu überprüfen. Links aus nicht angeforderten E-Mails (Spam) sollten nicht angeklickt werden.
Was können Betrugsopfer tun?
Sollte schon Geld transferiert worden sein, gilt es, sofort Kontakt mit der Bank aufzunehmen, die das Geld möglicherweise zurückholen kann. Wichtig ist es, alle Belege wie Kaufvertrag, Bestellbestätigung, Schriftverkehr und ein Bildschirmfoto des Angebots zu sammeln. Die Verbraucherzentrale ist ein guter Ansprechpartner, um diese Unterlagen zu prüfen. Bei der Polizei sollte Strafanzeige gestellt werden.