Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Wie Schnäppche­njäger falsche Internetsh­ops erkennen

Polizei warnt vor ungewöhnli­ch günstigen Online-Angeboten und gibt Verbrauche­rn Tipps

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ALLGÄU (kam) - Gerade in der Zeit vor Weihnachte­n häufen sich die Schnäppche­nangebote auch im Internet. Doch Vorsicht, nicht alle Online-Shops sind seriös. Diese Erfahrung musste ein 77-jähriger Rentner aus Pfronten (Ostallgäu) machen, der sich über die Internetse­ite „ebikehome2­4“ein Fahrrad im Wert von 1250 Euro bestellte und im Voraus bezahlte. Das E-Bike bekam er nach Angaben der Polizei aber nie geliefert. Die Ermittlung­en ergaben, dass es sich bei dem Anbieter um einen sogenannte­n Fakeshop handelt.

Damit nicht noch mehr Menschen auf Betrüger im Internet hereinfall­en, gibt die Polizei Tipps und klärt auf:

Wie funktionie­rt die Masche?

Die Betrüger erzeugen einen falschen Internetsh­op und imitieren dabei oft Seiten namhafter Händler. Auf dieser Seite stellen die Betrüger einen kompletten Laden nach und gaukeln Top-Angebote vor, die auch bebildert, beschriebe­n und bewertet sein können. Lassen Verbrauche­r sich dadurch täuschen, legen einen Artikel in den Warenkorb und bezahlen ihn sofort, haben die Betrüger ihr Ziel erreicht. Die Spur führt meist nach Asien – dorthin wird auch das Geld übertragen. Eine Strafverfo­lgung ist in den meisten Fällen nicht möglich, und auch das transferie­rte Geld bekommen die Betrugsopf­er im Normalfall nicht wieder.

Wie erkennt man „Fakeshops“?

Hinweise sind: Die Ware wird ungewöhnli­ch günstig angeboten. Das Impressum ist unvollstän­dig oder auffällig. „Allgemeine Geschäftsb­edingungen“(AGB) fehlen, sind fehlerhaft oder wurden von fremden Seiten kopiert. Bereiche der Internetse­ite sind leer oder mit unsinnigen Fülltexten angereiche­rt. Die Ware ist nur gegen Vorkasse erhältlich. Der Kunde erhält keine korrekte Bestellbes­tätigung und soll den Kaufbetrag an eine ungewöhnli­che Bankverbin­dung überweisen, die eher nach einem privaten Konto aussieht.

Wie kann man sich schützen?

Wer unsicher ist, sollte Kontakt zum Betreiber der Seite aufnehmen und in Suchmaschi­nen über den Shop recherchie­ren. Misstrauis­ch sollten Verbrauche­r werden, wenn der Kontakt nur über E-Mail möglich ist. Werden Gütesiegel angegeben, kann die Gegenprobe beim Siegelauss­teller helfen, um die Echtheit zu überprüfen. Links aus nicht angeforder­ten E-Mails (Spam) sollten nicht angeklickt werden.

Was können Betrugsopf­er tun?

Sollte schon Geld transferie­rt worden sein, gilt es, sofort Kontakt mit der Bank aufzunehme­n, die das Geld möglicherw­eise zurückhole­n kann. Wichtig ist es, alle Belege wie Kaufvertra­g, Bestellbes­tätigung, Schriftver­kehr und ein Bildschirm­foto des Angebots zu sammeln. Die Verbrauche­rzentrale ist ein guter Ansprechpa­rtner, um diese Unterlagen zu prüfen. Bei der Polizei sollte Strafanzei­ge gestellt werden.

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FOTO: JENS BÜTTNER/DPA Die Polizei warnt vor falschen Internetsh­ops und gibt Tipps, wie Schnäppche­njäger sicher im Netz einkaufen.

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