Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Vorbereitet sein auf den Winter
Stadtverwaltung informiert über Schnee schippen & Co.
LEUTKIRCH (sz) - Um Stürze und Verletzungen auf verschneiten oder eisigen Gehwegen zu vermeiden, müssen Eigentümer und Besitzer für sichere Wege sorgen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung.
Falls keine Gehwege vorhanden sind, so sind die seitlichen Flächen am Rand der Fahrbahn in einer Breite von einem Meter zu räumen und zu streuen.
An Werktagen muss dies bis spätestens 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 8 Uhr erfolgt sein. Schneit oder friert es weiter, so ist unverzüglich wieder zu räumen beziehungsweise zu streuen. Diese Verpflichtung endet erst um 20 Uhr.
Zum Streuen ist möglichst abstumpfendes Material wie Sand, Split oder Asche zu verwenden.
Bußgeld bis zu 500 Euro möglich
Wird die Stadtverwaltung auf einen Verstoß aufmerksam, genügt in den meisten Fällen ein freundliches Schreiben, das die Anlieger auf ihre Pflichten hinweist. Nur ungern wird laut dem Pressetext ein Bußgeld verhängt. Für besonders hartnäckige Zeitgenossen sei diese Maßnahme jedoch nicht ausgeschlossen und kann bis zu 500 Euro kosten. Darüber hinaus muss der Verpflichtete auch mit zivilrechtlichen Ansprüchen rechnen.
Mancher Nachbar findet auch Schnee und Eis von seinem Gegenüber auf seinem Gehweg wieder. Die Verärgerung hierüber ist vorprogrammiert und auch berechtigt, so die Pressemitteilung.
Geräumter Schnee oder auftauendes Eis darf nicht dem Nachbarn zugeführt werden. Genauso wenig darf Schnee und Eis von privaten Grundstücken und Hofeinfahrten auf der Straße gelagert werden.
Es komme auch immer wieder vor, dass der Schnee Äste von Bäumen und Sträuchern in den Verkehrsraum drückt. Die Räum- und Streufahrzeuge werden dadurch stark behindert. Die Gartenbesitzer werden daher gebeten, diese Äste entsprechend zurückzuschneiden.
Für Fragen steht Elmar Haag, Fachbereich Öffentliche Ordnung, unter der Telefonnummer 07561 / 87159 zur Verfügung.