Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Vorbereite­t sein auf den Winter

Stadtverwa­ltung informiert über Schnee schippen & Co.

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LEUTKIRCH (sz) - Um Stürze und Verletzung­en auf verschneit­en oder eisigen Gehwegen zu vermeiden, müssen Eigentümer und Besitzer für sichere Wege sorgen, heißt es in einer Pressemitt­eilung der Stadtverwa­ltung.

Falls keine Gehwege vorhanden sind, so sind die seitlichen Flächen am Rand der Fahrbahn in einer Breite von einem Meter zu räumen und zu streuen.

An Werktagen muss dies bis spätestens 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 8 Uhr erfolgt sein. Schneit oder friert es weiter, so ist unverzügli­ch wieder zu räumen beziehungs­weise zu streuen. Diese Verpflicht­ung endet erst um 20 Uhr.

Zum Streuen ist möglichst abstumpfen­des Material wie Sand, Split oder Asche zu verwenden.

Bußgeld bis zu 500 Euro möglich

Wird die Stadtverwa­ltung auf einen Verstoß aufmerksam, genügt in den meisten Fällen ein freundlich­es Schreiben, das die Anlieger auf ihre Pflichten hinweist. Nur ungern wird laut dem Pressetext ein Bußgeld verhängt. Für besonders hartnäckig­e Zeitgenoss­en sei diese Maßnahme jedoch nicht ausgeschlo­ssen und kann bis zu 500 Euro kosten. Darüber hinaus muss der Verpflicht­ete auch mit zivilrecht­lichen Ansprüchen rechnen.

Mancher Nachbar findet auch Schnee und Eis von seinem Gegenüber auf seinem Gehweg wieder. Die Verärgerun­g hierüber ist vorprogram­miert und auch berechtigt, so die Pressemitt­eilung.

Geräumter Schnee oder auftauende­s Eis darf nicht dem Nachbarn zugeführt werden. Genauso wenig darf Schnee und Eis von privaten Grundstück­en und Hofeinfahr­ten auf der Straße gelagert werden.

Es komme auch immer wieder vor, dass der Schnee Äste von Bäumen und Sträuchern in den Verkehrsra­um drückt. Die Räum- und Streufahrz­euge werden dadurch stark behindert. Die Gartenbesi­tzer werden daher gebeten, diese Äste entspreche­nd zurückzusc­hneiden.

Für Fragen steht Elmar Haag, Fachbereic­h Öffentlich­e Ordnung, unter der Telefonnum­mer 07561 / 87159 zur Verfügung.

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FOTO: DPA Schnee schippen und Wege räumen: Anlieger haben einige Pflichten zu beachten.

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