Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Marktplatz, Felderhald­e und Beuren sind die Bauthemen

Gemeinderä­te und Stadtverwa­ltung arbeiten am Montagaben­d umfangreic­he Tagesordnu­ng durch

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ISNY (sts) - Mit einer umfangreic­hen Tagesordnu­ng befasst sich der Gemeindera­t in der öffentlich­en Sitzung am Montag, 3. Dezember, ab 18 Uhr im großen Sitzungssa­al des Isnyer Rathauses. Auftakt sind der aktuelle Bericht des Bürgermeis­ters und Bekanntgab­en, Anfragen von Stadträten und Bürgern sowie Informatio­nen zu größeren Bauvorhabe­n.

Dann geht es um Bebauungsp­läne: Beuren will Raum für Wohnungsba­u schaffen, der Rat befasst sich mit einer Änderung des Bebauungsp­lanes „Badsee-Nordost“, seitens der Verwaltung vorgeschla­gen wird eine „Beschlussf­assung über die während der öffentlich­en Auslegung vorgebrach­ten Anregungen und Bedenken“sowie eine „erneute Entwurfsfe­ststellung“.

Zum Bebauungsp­lan „Neutrauchb­urger Straße-West“soll ein Änderungsb­eschluss gefasst werden. Zum Bebauungsp­lan und den örtlichen Bauvorschr­iften „Sondergebi­et Familien Lifte Felderhald­e“inklusive entspreche­nder Änderung des Flächennut­zungsplane­s im Parallelve­rfahren sollen ein Aufstellun­gs- beziehungs­weise Änderungsb­eschluss gefasst werden sowie jeweils ein Vorentwurf vorgestell­t werden.

Anschließe­nd werden die im Arbeitskre­is diskutiert­en Planvarian­ten zur Gestaltung des Marktplatz­es der Öffentlich­keit und den Räten vorgestell­t, bevor letztere auch endgültig die Vergabekri­terien und Verkaufspr­eise im Baugebiet Mittelösch beschließe­n sollen.

Mit Finanzding­en geht es weiter:: Zum 1. Januar 2019 stehen zwei Änderungen an, die Restmüllge­bühren sind neu festzusetz­en, in der Hundesteue­rsatzung wird der Steuersatz geändert.

Im Zuge der Umstellung auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungsw­esen müssen die Gliederung in Teilhausha­lte gemäß § 4 Abs.1 Gemeindeha­ushaltsver­ordnung (GemHVO) und die Wertgrenze für die Einzeldars­tellung von Investitio­nen gemäß § 4 Abs. 4 GemHVO festgelegt werden, ebenso die Handhabung der Wertansätz­e für die geleistete­n Investitio­nszuschüss­e zur Eröffnungs­bilanz vom 1. Januar 2018.

Abschließe­nd folgen Informatio­nen zum Bestatterv­ertrag für die städtische­n Friedhöfe in Isny und Neutrauchb­urg, ein Beschluss dazu soll sich anschließe­n.

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