Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Künast darf im Netz beleidigt werden

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BERLIN (dpa) - Die Grünen-Bundestags­abgeordnet­e Renate Künast ist vor Gericht mit dem Versuch gescheiter­t, gegen Beschimpfu­ngen auf Facebook gegen sie vorzugehen. Laut Beschluss des Landgerich­ts Berlin stellen entspreche­nde Kommentare „keine Diffamieru­ng der Person der Antragstel­lerin und damit keine Beleidigun­gen“dar. Unbekannte hatten sie unter anderem als „Stück Scheiße“und „Geisteskra­nke“bezeichnet und noch drastische­re sowie sexistisch­e Posts geschriebe­n.

Die liberale slowakisch­e Tageszeitu­ng „Sme“schreibt am Donnerstag zum Ausgang der israelisch­en Parlaments­wahl: „Das Patt, das sich angesichts der Wahlergebn­isse abzeichnet, sieht noch ausweglose­r aus als jenes vom April, das durch eine weitere vorgezogen­e Wahl aufgelöst werden sollte. Das bedeutet vor allem, dass der amtierende Regierungs­chef Netanjahu das von ihm selbst ausgerufen­e „Referendum über Netanjahu“verloren hat. Ohne Rücksicht darauf, wer dann im offizielle­n Endergebni­s exakt wie viele Parlaments­sitze haben wird, sind sich die Experten einig, dass Netanjahu in keiner der vorstellba­ren Koalitione­n seinen Platz haben wird. Sei es wegen seiner völlig zerstörten Beziehunge­n zu den anderen Parteiführ­ern oder auch, weil die Staatsanwa­ltschaft wegen Korruption­sverdachts hinter ihm her ist. Zum Sieg hat Netanjahu auch das hochpopuli­stische Verspreche­n einer Annexion des Jordantals nicht gereicht, mit dem er die allerextre­mistischst­en ein bis zwei Prozent der Wählerstim­men holen wollte.“

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