Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Künast darf im Netz beleidigt werden
BERLIN (dpa) - Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen auf Facebook gegen sie vorzugehen. Laut Beschluss des Landgerichts Berlin stellen entsprechende Kommentare „keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen“dar. Unbekannte hatten sie unter anderem als „Stück Scheiße“und „Geisteskranke“bezeichnet und noch drastischere sowie sexistische Posts geschrieben.
Die liberale slowakische Tageszeitung „Sme“schreibt am Donnerstag zum Ausgang der israelischen Parlamentswahl: „Das Patt, das sich angesichts der Wahlergebnisse abzeichnet, sieht noch auswegloser aus als jenes vom April, das durch eine weitere vorgezogene Wahl aufgelöst werden sollte. Das bedeutet vor allem, dass der amtierende Regierungschef Netanjahu das von ihm selbst ausgerufene „Referendum über Netanjahu“verloren hat. Ohne Rücksicht darauf, wer dann im offiziellen Endergebnis exakt wie viele Parlamentssitze haben wird, sind sich die Experten einig, dass Netanjahu in keiner der vorstellbaren Koalitionen seinen Platz haben wird. Sei es wegen seiner völlig zerstörten Beziehungen zu den anderen Parteiführern oder auch, weil die Staatsanwaltschaft wegen Korruptionsverdachts hinter ihm her ist. Zum Sieg hat Netanjahu auch das hochpopulistische Versprechen einer Annexion des Jordantals nicht gereicht, mit dem er die allerextremistischsten ein bis zwei Prozent der Wählerstimmen holen wollte.“