Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Grüntenhütte: Kein Freibrief für Großveranstaltungen
Selbst wenn der Neubau genehmigt wird, wäre für jedes einzelne Event eine naturschutzrechtliche Erlaubnis nötig
OBERALLGÄU/RETTENBERG - Sollte es zu einem Neubau der Grüntenhütte kommen, ist das nicht automatisch ein Freibrief für Großveranstaltungen. Vielmehr wäre dafür jeweils eine naturschutzrechtliche Erlaubnis nötig. Diesen Vorbehalt betonte Markus Haug, Baujurist des Landratsamtes Oberallgäu, bei einer Sitzung des Kreisausschusses in Sonthofen. Er erläuterte gemeinsam mit Planern der Investoren, wie es weitergeht. Wichtig dabei: Vor einem Neubau sind auch Bürger, Behörden und Verbände gefragt. Vorneweg konnten jetzt aber erst mal Kreisräte Fragen stellen.
Eine Grundlage für die Umsetzung des Projekts ist ein „vorhabenbezogener Bebauungsplan“. Auch der Flächennutzungsplan ist zu ändern. Im Rahmen dieses Verfahrens können Bürger sowie Träger öffentlicher Belange ihre Meinung kundtun und Anregungen oder Einwendungen äußern. Das Verfahren sehe dabei erst eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und im zweiten Schritt eine förmliche Beteiligung für Bürger und Behörden vor, erläuterte Planerin Sabine Geerds („Meixner Geerds Stadtentwicklung“). Ziel des Neubaus sei es, die Hütte an die geänderten touristischen Anforderungen anzupassen.
„Ein sensibles Projekt“, sagte Architekt Felix Schädler („Alpstein GmbH“). Vorgesehen sei lediglich eine kleine Vergrößerung der Sitzplatzzahl. Der Neubau erfolge flächenmäßig in gleichem Umfang. Die mache deutlich, dass man bei den Besucherzahlen nicht mit exponentiellem Wachstum rechne. Weiter betonte Schädler, dass es sich nicht um eine Naturlandschaft handle, sondern um eine lange genutzte Kulturlandschaft.
Rettenbergs Vize-Bürgermeister Thomas Tanzer sagte den Kreisräten, dass die alte Grüntenhütte zwar von Projektgegnern romantisiert werde, tatsächlich aber baufällig sei. Das Vorhaben sei eine große Chance für Kranzegg und auch eine Chance für Rettenberg und die Region. Es gehe um Wertschöpfung und darum, Betriebe vor Ort zu stützen. Der Berg sei seit Jahrzehnten touristisch geprägt.
Konkret ist geplant, das Schutzgebiet nicht zu verkleinern, aber in der Sonderzone „Grüntenhütte“den Neubau mit 42 Betten, 100 Sitzplätzen im Gastraum und 300 auf der Terrasse zu erlauben– etwa 40 Meter neben dem bisherigen Standort. Damit blieben die Regeln der Schutzgebietsverordnung für den Fall späterer Wünsche bestehen. Dieses Vorgehen empfahl der Ausschuss letztlich dem neuen Kreistag. Details würden in einem Durchführungsvertrag geregelt, sagte Geerds auf Anfrage von Kreisrat Laurent Mies (Freie Wähler, Oberstdorf ).
Ulrike Hitzler (Grüne) fragte nach den Besitzverhältnissen. Für den Hüttenstandort haben die Investoren laut Schädler ein 99-jähriges Erbbaurecht. Den Parkplatz würde die Gemeinde den Investoren verkaufen, sagte Tanzer. Aber warum man nicht etwas plane, was ins Landschaftsschutzgebiet passe – etwa eine Alpe mit Beherbergungsbetrieb, legte Hitzler nach. Dazu Haug: Für eine Alpwirtschaft bräuchte man Flächen, die jedoch bereits von anderer Stelle aus bewirtschaftet werden. Die Gastronomie mit Beherbergung in der Grüntenhütte sei seit 1990 genehmigt. Schon damals gab es keine Beschränkungen, ob Gäste eine Nacht oder länger bleiben dürfen.
Weiter sprach Hitzler „überspitzt“von einem Hotelbetrieb an äußerst privilegierter Stelle, der aussehe wie eine Alp. Nach Kritik daran nahm sie den Begriff „Hotel“zurück. Sie kritisierte zudem, dass der Ausschuss dem Kreistag etwas empfehle, obwohl man die Umweltverbände dazu noch nicht gehört habe. „Dann stimmen Sie halt dagegen“, murrte Tobias Paintner (Liste Junges Oberallgäu). Dass der Kreistag dem nicht folgen müsse, verdeutlichte Landrat Klotz mit einem Vergleich: Hitzler sei selbst Lehrerin und habe sicher ihren Schülern schon viel empfohlen. Ob die denn den Empfehlungen immer folgten?