Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
14 Nothelfer ist „stille Reserve“für den Corona-Ernstfall
Land hat das Haus in Weingarten im Blick – Allerdings gibt es einige Voraussetzungen
WEINGARTEN - Das Land BadenWürttemberg sieht das ehemalige Krankenhaus 14 Nothelfer in der aktuellen Corona-Pandemie als sogenannte „stille Reserve“. So könnte das Haus mit 130 Betten im Notfall als Behelfsklinik reaktiviert werden. Das hat die Pressestelle des Sozialministeriums auf SZ-Anfrage erklärt. Allerdings ist dieses Szenario aktuell eher unwahrscheinlich. Und sollte es doch so weit kommen, müssten zunächst wichtige Fragen geklärt werden.
„Wir denken auch daran, in bisher schon geleerten Krankenhäusern – ein Beispiel 14 Nothelfer Weingarten oder auch das Klinikum Spaichingen – Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen“, hatte Sozialminister Manfred Lucha bereits am 13. März öffentlich verkündet. Doch seitdem gab es diesbezüglich keine konkreten Informationen, wie realistisch eine mögliche Reaktivierung des Weingartener Krankenhauses tatsächlich ist und was es dafür bräuchte.
Die Frage der Wahrscheinlichkeit ist auch mehr als einen Monat nach Luchas Aussagen kaum zu beantworten. Das hängt letztlich vom Verlauf der Pandemie und den zur Verfügung stehenden Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeiten ab. Da die Ausbreitung durch die restriktiven Vorgaben der Politik eingedämmt und parallel dazu Betten aufgebaut wurden, ist eine Reaktivierung des 14 Nothelfer nach aktuellem Stand eher unrealistisch.
Schließlich sieht die Corona-Notfallplanung des Landes vier Stufen vor, um zusätzliche Intensivbetten bereitzustellen. In der ersten Stufe würden zunächst einmal Rehakliniken aktiviert werden. Von den insgesamt rund 25 000 Betten in Rehakliniken in Baden-Württemberg kommen laut Sozialministerium zwischen 10 000 bis 17 000 Betten infrage. „Die Rehakliniken sind bereits kontaktiert und informiert worden, um frei werdende Kapazitäten der Entlastung der Akutkrankenhäuser für die stationäre Versorgung nichtintensivpflichtiger Patienten zur Verfügung zu stellen und zu diesem Zweck Kontakt mit benachbarten Krankenhäusern aufzunehmen“, teilt das Sozialministerium mit.
Erst in der zweiten Stufe würde man auf ein stillgelegtes Krankenhaus, wie das 14 Nothelfer, zurückkommen, bevor man Hotels aktivieren (dritte Stufe) oder Zelte und Container aufstellen würde (vierte Stufe). „Die Abfrage über Ausweichquartiere und Behelfskliniken haben wir inzwischen abgeschlossen. Derzeit gibt es im Land nach unserem Kenntnisstand keinen Bedarf an zusätzlichen Ausweichkliniken“, schreibt die Pressestelle. „Auch die Anzahl der vorgehaltenen Intensiveinheiten an den Klinikstandorten scheint momentan ausreichend zu sein. Die Intensivplätze mit Beatmungsmöglichkeit werden derzeit sukzessive ausgebaut.“
Doch selbst wenn das aktuell nur mit der Fieberambulanz belegte Weingartener Krankenhaus gebraucht werden würde, gibt es noch einige Hürden. So bräuchte es eine Kooperation mit einem anderen Krankenhaus oder einer Hochschulklinik, welche einen entsprechenden Versorgungsauftrag hat. Dieses könnte dann auch über die jeweilige Nutzung entscheiden. Also ob im 14 Nothelfer Corona-Patienten oder eben gerade keine Corona-Patienten zur Entlastung der anderen Krankenhäuser in der Region behandelt werden. Aber nur wenn das Hauptkrankenhaus einen entsprechenden Versorgungsauftrag hat.
Um das gesetzlich überhaupt möglich zu machen, hatten die Regierungspräsidien extra entsprechende Allgemeinverfügungen verfasst und das Land daraufhin per Erlass verfügt, welcher es „Plankrankenhäusern und Hochschulkliniken ermöglicht, während der Pandemie die Behandlung und Versorgung und damit die Schaffung weiterer Behandlungskapazitäten auch an anderen Betriebsstellen und Satelliten im Rahmen ihres Versorgungsauftrags durchzuführen. Diese weiteren Betriebsstellen und Satelliten können Fachkliniken, private Kliniken, Hotels, Messehallen, Turnhallen etc. sein“, erklärt die Pressestelle.
Damit hat das Land den Kliniken, aber auch den Kommunen und Landkreisen, recht viel Eigenverantwortung übertragen. Denn auch die Entscheidung, ob das 14 Nothelfer reaktiviert wird, liegt damit nicht beim Land. „Diese Entscheidung obliegt dem 14 Nothelfer und dem kooperierenden Krankenhaus, also den zuständigen Akteuren beziehungsweise Krankenhausträgern vor Ort“, heißt es aus dem Sozialministerium.
Doch gehen mit den Verantwortlichkeiten auch Pflichten einher. Die Klinik, die das 14 Nothelfer als Satelliten nutzen würde, müsste sich bei einer Reaktivierung auch um die technische Ausstattung sowie die Bereitstellung des Personals kümmern.